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Bieri Peter · Ständerat · 2002-11-26

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-26

Wortprotokoll

Bei Artikel 11 Absatz 1 sind sich beide Räte darüber einig, dass im Bereich der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung keine ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen zwischen öffentlichen und privaten Anbietern entstehen [PAGE 971] sollen. Die Differenz zwischen den Fassungen des National- und des Ständerates besteht in der Frage, ob für private Anbieter in der Grundausbildung ebenfalls keine so genannt "ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen" entstehen sollen. Der Ständerat ist grundsätzlich der Meinung, dass die Grundausbildung ein öffentlicher Auftrag ist und deshalb die Kosten dieser Aufgaben nicht mit denjenigen privater Anbieter gemessen werden können. Das BBT hat uns in der Kommission erklärt, dass sich heute schon private Unternehmen zusammenfinden, um gemeinsame Lehrwerkstätten anzubieten. Es wäre falsch, wenn hier der Staat subventionierte Unterangebote machen würde.

Der Nationalrat hat in diesem Sinne hier auch die Grundausbildung aufgenommen, um solche privaten Initiativen nicht durch irgendwelche staatlichen Unterangebote zu torpedieren. Die Mehrheit der WBK-SR kann sich dem Nationalrat anschliessen, auch wenn sie der dezidierten Meinung ist, dass sich die Öffentlichkeit primär in der Grundausbildung zu engagieren hat und diese für die Lehrlinge in optimaler Form und zu günstigen Preisen anzubieten hat.

Die Minderheit Gentil vertritt die Meinung, dass die öffentlichen Anbieter die Grundausbildung nicht diesen Wettbewerbsvorschriften zu unterstellen hätten, und beantragt deshalb, am ursprünglichen Konzept unseres Rates festzuhalten.

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