Bieri Peter · Ständerat · 2002-11-26
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-26
Wortprotokoll
Bei Artikel 12 nehme ich die Dinge thematisch zusammen. Hier geht es um zwei Dinge:
1. Es geht um die Frage, ob der Unterricht in Kunst und Kultur als Teil des allgemein bildenden Unterrichtes speziell zu erwähnen sei. Die WBK verneint dies, weil sie zur Kenntnis nimmt, dass diese bereits heute integrierter Bestandteil des Lehrplans des allgemein bildenden Unterrichtes sind. Eine spezielle Erwähnung macht nicht nur keinen Sinn, sondern würde nur zu einem unklaren Verhältnis zu all den anderen, nicht speziell erwähnten Fächern wie etwa Muttersprache, Staatskunde oder Mathematik führen.
2. Bei der Frage betreffend die zweite Sprache sind wir nach wie vor überzeugt davon, dass eine generelle Vorschrift zum obligatorischen Erlernen einer zweiten Sprache für viele Lehrlinge eine Überforderung bedeuten würde; ich spreche da übrigens auch aus meiner persönlichen beruflichen Erfahrung als Lehrer auf der Stufe der beruflichen Grundausbildung. Wir sind uns jedoch bewusst, dass Fremdsprachenkenntnisse für viele Berufe eine wichtige Schlüsselqualifikation darstellen und Sprachkenntnisse in unserem mehrsprachigen Land von spezieller Bedeutung sind. Die wichtigste Fremdsprache mag je nach Beruf verschieden sein. Auch sollen die Lehrlinge einen freiwilligen Zugang zum Lernen der Sprache haben. Um diesen berufsspezifischen und individuellen Fremdsprachenbedürfnissen gerecht zu werden und um das wichtige Anliegen des Nationalrates aufzunehmen, beantragen wir Ihnen einen neuen Absatz 3bis - auf Seite 5 der deutschen Fahne -, der besagt, dass die Bildungsverordnungen regeln sollen, welche Berufe obligatorische Kenntnisse einer zweiten Sprache erfordern. Wir meinen, man könnte so den Realitäten, wie sie sich nun mal auf der Berufsschulstufe ergeben, am besten und am effektivsten Rechnung tragen.
Ich habe nun zu den Absätzen 2 und 3bis von Artikel 12 gesprochen und komme jetzt zu Absatz 4.
Turnen und Sport sind bereits heute Teil der schulischen Bildung. Eine spezielle, zusätzliche Erwähnung ist nicht nur nicht notwendig, sondern würde wiederum zu einem Ungleichgewicht der Bedeutung im Vergleich zu allen anderen Fächern führen. Indem wir den Sport hier streichen, meinen wir nicht, dass der Sport aus dem Berufsschulunterricht [PAGE 972] gestrichen werden sollte. Im Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport ist bereits heute ausreichend geregelt, dass die Berufsschulen Turnen und Sport obligatorisch anzubieten haben und dass dieser Unterricht auch durchgeführt werden muss.