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preparatory:AB 293205

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-12-09

Wortprotokoll

Ich nehme zu den Differenzen Stellung: Es gibt die Frage der Umbuchung der Arzneimittel- und Impfkosten in den ausserordentlichen Bereich. Aus unserer Sicht ist das nicht notwendig, denn gemäss Finanzhaushaltgesetz muss alles, was planbar ist, im ordentlichen Budget eingestellt werden. Die erwähnten Kosten sind planbar und gehören daher ins ordentliche Budget. Es ist nicht notwendig, den Betrag umzubuchen, da die Schuldenbremse eingehalten werden kann, selbst wenn der Betrag im ordentlichen Budget bleibt. Mitunter wäre es ein Zeichen dafür, dass wir auch bei den Finanzen versuchen, aus dem ausserordentlichen Betrieb in einen normalen Betrieb zu kommen. Ich bitte Sie hier, dem Bundesrat, dem Ständerat und der Minderheit zu folgen.

Dann haben wir die 390[NB]000 Franken für die Position "Kinderschutz/Kinderrechte". Das ist ein kleiner Betrag. Der Bundesrat bittet Sie auch hier, dem Bundesrat, dem Ständerat und der Minderheit zu folgen, weil - das ist der erste Grund - die Rechtsgrundlagen gemäss der angenommenen Motion Noser noch nicht fertiggestellt sind. Zweitens ist hier nach wie vor ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu einem nicht gewährten Beitrag hängig, weil die Rechtsgrundlagen aus unserer Sicht nicht vorhanden sind. Unserer Meinung nach sollte man zuerst diese Rechtsprechung abwarten, bevor ein neuer Kredit gesprochen wird. Ich bitte Sie also, gemäss Antrag der Minderheit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.

Dann haben wir die Aufstockung für die Sifem AG. Auch hier bitte ich Sie, beim Bundesrat und beim Ständerat zu bleiben. Diese Aufstockung, auch im Sinne eines Kompromisses, ist nicht notwendig, da die Beträge aufgrund eingereichter Projekte geleistet werden und die eingestellten Mittel genügen. Sollte es dann tatsächlich so viel mehr Projekte geben, könnten wir über die Nachtragskredite ein Gesuch stellen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aber nicht nötig, diesen Betrag aufzustocken. Bleiben Sie also beim Bundesrat und beim Ständerat, und folgen Sie in diesem Fall dem Antrag der Kommissionsmehrheit.

Ich komme zur Frage betreffend die Personalausgaben. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen. Wir haben Ihnen diese Stellenbegehren ausreichend begründet und sind der Meinung, dass sie zur Aufgabenerfüllung notwendig sind. Allerdings muss ich ehrlicherweise auch sagen, dass es der Bundesrat schon noch fertigbringen würde, 3 Promille einzusparen. Es geht hier also nicht um Sein oder Nichtsein, aber es wäre korrekt, hier der Mehrheit zu folgen, weil alle Begehren entsprechend begründet sind.

So weit meine Bemerkungen zu den noch bestehenden Differenzen.

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