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AB 293234

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09

Wortprotokoll

Antrag der Mehrheit [GZ]

Eintreten

[VS]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Bendahan, Badran Jacqueline, Baumann, Birrer-Heimo, Michaud Gigon, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)[GZ]

Nichteintreten

[VS]

Antrag Badran Jacqueline [GZ]

Rückweisung des Geschäftes an den Bundesrat [GZ]

mit dem Auftrag, im Rahmen der L-QIF-Revision des Kollektivanlagengesetzes die gesetzliche Grundlage zu schaffen, sodass sich L-QIF neu auch für die Finanzierung von Start-ups eignen. Dazu soll eine Schirmstruktur geschaffen werden, die einzelne Teilvermögen unter der Schirmstruktur haftungsrechtlich voneinander abgrenzt.

Schriftliche Begründung [GZ]

In der Schweiz gibt es deutlich zu wenig Kapital bei der Finanzierung von Start-ups besonders in der Drittrunden-Finanzierung, wo es typischerweise um die Entwicklung eines Produktes zur Marktreife geht. Risikokapitalgeber bevorzugen dazu grundsätzlich Fonds, um dadurch ihr Risiko zu diversifizieren. Dazu sollte es möglich sein, im Rahmen der gleichen Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen zur Reduktion von Betriebskosten mehrere Teilvermögen zusammenzufassen, die sich zum Beispiel hinsichtlich Reifestadium (Zieldatum der Rückzahlung), Industriesektor (Life Science oder Cleantech) und Asset-Manager unterscheiden würden. In der Regel wird jedes dieser Teilvermögen andere Kommanditäre (Investoren, Pensionskassen) haben. Gemäss heutigem Stand ist es rechtlich jedoch nicht möglich, diese Teilvermögen untereinander vor Ansprüchen Dritter zu isolieren. In anderen Ländern wie Irland, Luxemburg, Liechtenstein ist es aus diesem Grund absolut gängig, Teilvermögen haftungsrechtlich segregiert aufsetzen zu können. Ein Investor, der seine sorgfältige Risikoprüfung ("due diligence") ernst nimmt, wird auf solche strukturellen Fragen grosses Gewicht legen, damit nicht unkalkulierbare Risiken eingegangen werden.

[VS]

Proposition de la majorité [GZ]

Entrer en matière

[VS]

Proposition de la minorité [GZ]

(Bendahan, Badran Jacqueline, Baumann, Birrer-Heimo, Michaud Gigon, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)[GZ]

Ne pas entrer en matière

[VS]

Proposition Badran Jacqueline [GZ]

Renvoyer l'objet au Conseil fédéral [GZ]

avec mandat de créer, dans le cadre de la révision de la loi sur les placements collectifs, une base légale visant à ce que les L-QIF puissent également servir au financement de [PAGE 2476] start-up. Pour ce faire, une structure de "fonds ombrelle" sera créée, dont les différents compartiments seront séparés les uns des autres du point de vue de la responsabilité juridique.

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