AB 293250
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-12-09
Wortprotokoll
Die Vorlage, die Änderung des Kollektivanlagengesetzes, geht auf einen Vorstoss zurück, den beide Kammern angenommen haben. Diesen Vorstoss, liebe Frau Rytz, habe ich nicht bestellt. Ich bitte Sie, solche Unterstellungen zu unterlassen. Aber wenn Sie schon polemisieren wollen, dann kann ich das auch, dann würde ich Ihnen postwendend den Oscar für die Verdrängung von Arbeitsplätzen ins Ausland verleihen. (Teilweise Unruhe, teilweiser Beifall) Das machen Sie, indem Sie nicht bereit sind, diese Vorlage zu debattieren. Genau darum geht es: Wir wollen Arbeitsplätze in der Schweiz erhalten, bzw. wir wollen ein Geschäft, das zunehmend auf ausländische Finanzplätze ausgelagert wird, wieder in die Schweiz zurückholen. [PAGE 2480]
Aber jetzt weg von der Polemik, zurück zu diesem Geschäft: Wir haben dieses Geschäft sehr sorgfältig vorbereitet und haben diese Vorlage zusammen mit der Finma, dem Bundesamt für Sozialversicherungen, der Steuerverwaltung und der Branche erarbeitet. Sie war, wie alle diese Vorlagen, in der Vernehmlassung und ist dort auf sehr breite Zustimmung gestossen. Es war also ein breit abgestütztes Verfahren, wie wir das immer durchführen. Es ist auch nicht ausschliesslich ein Geschäft für den Finanzplatz, sondern es stärkt die Volkswirtschaft, weil damit Geschäfte in die Schweiz zurückkommen. Davon profitiert nicht nur der Bankenplatz, die ganze Volkswirtschaft wird davon profitieren. Und wir haben wirklich alle Anstrengungen zu machen, damit unser Wirtschaftsplatz gestärkt wird. Denn wir haben in den letzten Jahren, gerade im Finanzbereich, weil wir nicht gleich lange Spiesse haben, Arbeitsplätze und Geschäfte ans Ausland verloren.
Nun, um was geht es hier? Neu sollen auch in der Schweiz Fonds zulässig sein, die nicht von der Aufsichtsbehörde genehmigt und beaufsichtigt werden. Aber weil diese Fonds nur durch beaufsichtigte Institute aufgelegt werden können, wird das entsprechende Institut überwacht. Es findet also eine Lockerung, aber nicht eine Aufgabe der Kontrolle statt. Es sind qualifizierte Anleger, die zur Zeichnung berechtigt sind. Mit dieser Vorlage muss nicht das Produkt als solches, sondern das Institut, das es auflegt, überwacht werden. Das ist die Erleichterung. Indem wir die Zeichner entsprechend einschränken, ist eigentlich nach wie vor gewährleistet, dass wir die gleiche Qualität haben. Da sie im Einzelnen keiner Genehmigung bedürfen, können sie rasch und kostengünstig aufgelegt und lanciert werden.
Da das jetzt in der Schweiz nicht der Fall ist, findet dieses Geschäft weitgehend in Luxemburg statt. Wir möchten eigentlich, dass Schweizer Anleger das auch in der Schweiz machen können und nicht nach Luxemburg gehen müssen, denn auch die Arbeitsplätze gehen dann nach Luxemburg. Wir können das ebenso gut wie andere, ausländische Finanzplätze. Wir sind sogar der Meinung, dass wir mit unserem System eine entsprechende qualitative Kontrolle und Übersicht haben werden, was auf ausländischen Finanzplätzen weniger gewährleistet ist. Mit diesem Produkt sollen also Schweizer Anleger in Zukunft eben nicht auf ausländische Produkte ausweichen müssen. Mit dieser Gesetzesänderung soll eine Lücke geschlossen werden zwischen dem Fondsplatz Schweiz und den Konkurrenten, die uns in letzter Zeit das Wasser abgegraben und Geschäfte an sich gezogen haben.
Es ist wichtig, noch einmal zu unterstreichen, dass die Vorlage auch dem Anlegerschutz Rechnung trägt. Sie wird damit auch dem Reputationsrisiko gerecht. Der Fonds steht nur qualifizierten Anlegern offen. Wie schon erwähnt, muss das Institut von der Finma beaufsichtigt werden. Wir sind hier also im professionellen Teil des Fondsgeschäfts. Wenn ein Institut seine Aufsichtspflicht verletzt, dann gibt es entsprechende Aufsichtsmassnahmen. Es ist also weiss Gott nicht so, dass sich unsere Institute alles erlauben können, im Gegenteil: Die Finma hat hier ein strenges Reglement. Die Vorschriften für L-QIF sind mit dem Geldwäschereigesetz im Einklang. Auch hier entsteht also keine Lücke. Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Prüfgesellschaft kontrolliert.
In Bezug auf die Steuerfolgen sind wir der Meinung, dass wir die Lücke, die sich geöffnet hatte, geschlossen haben. Sie betraf vermögende Privatpersonen, die im Immobilienbereich ihre Steuerausgaben hätten optimieren können.
Wir sind der Ansicht, dass die Vorlage aufgrund der Diskussion eine Bedeutung erhält, die sie nicht hat. Wir öffnen einen kleinen Teil für professionelle Anleger. Etwas, das jetzt im Ausland stattfindet, soll in Zukunft auch in der Schweiz und nach Schweizer Recht stattfinden können. Wenn Sie dem nicht zustimmen, findet es genau gleich statt, aber einfach nicht bei uns. Es wäre damit auch unserer Kontrolle definitiv entzogen.
Noch einige Bemerkungen zum Nichteintretensantrag: Herr Bendahan hat insbesondere beklagt, dass damit der Immobilienmarkt angeheizt werde. Das ist nicht der Fall. Denn auch ein L-QIF untersteht selbstverständlich der Lex Koller, also den genau gleichen Vorschriften, und hat damit keinen Einfluss auf die Immobilienpreise. Das gilt entsprechend auch hier. Wie schon gesagt, ist der Fonds nicht nicht reguliert, sondern einfach durch die Professionalität entsprechend anders geregelt.
Zum Rückweisungsantrag Badran Jacqueline: Er wurde bereits in der gleichen Form in der Kommission diskutiert. Festzuhalten ist zu diesem Rückweisungsantrag, dass ein solcher Fonds Start-ups offensteht. Aber die weitergehende Forderung nach einem Umbrella, also einem Schirm über alles, könnte nicht nur hier auf diesen Teil bezogen werden, sondern müsste generell geprüft werden, und das bräuchte dann eine entsprechende Auslegeordnung. Das haben wir auch in der Kommission ausgeführt. Wenn Sie dem Rückweisungsantrag zustimmen, heisst das, dass dieses Geschäft für weitere Jahre nicht in die Schweiz zurückkommt. Denn diese Gesetzgebung ist dann aufwendig und betrifft sehr viele andere Bereiche. Wir haben auch in der Kommission signalisiert, dass wir das anschauen werden. Aber das müsste ein zweiter Schritt sein, der dann umfassender sein müsste und einige Zeit in Anspruch nehmen würde.
Das Hauptanliegen, das Frau Badran ja immer pflegt, sind ihre Start-ups. Die Möglichkeit der Finanzierung von Start-ups besteht mit dieser Gesetzesänderung grundsätzlich. Und wie schon Herr Walti gesagt hat: Wenn die linke Seite auf ein Referendum gegen die Abschaffung der Emissionsabgaben verzichtet hätte, dann hätten die Start-ups dort jetzt keine Sorgen, sondern könnten auch profitieren. Wir hoffen natürlich, dass wir die Abstimmung gewinnen. Aber das Hauptanliegen von Frau Badran bezüglich Start-ups ist abgedeckt. Der Umbrella ist ein komplexes Geschäft, das wir rechtlich genau anschauen müssen. Das werden wir an die Hand nehmen.
Zusammengefasst: Wir schaffen hier eine Gesetzesänderung, die es ermöglicht, Geschäfte, die in den letzten Jahren abgewandert sind, zurückzuholen. Das sichert Arbeitsplätze in der Schweiz, stärkt die Schweizer Volkswirtschaft und ist sinnvoll. Es ist eine relativ bescheidene Deregulierung, die wir vornehmen, und wir unterstellen damit diese Fonds eben Schweizer Recht. Die Geschäfte finden ohnehin statt, aber in Luxemburg.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und sie nicht zurückzuweisen.