Dittli Josef · Ständerat · 2021-12-09
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-09
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst meine Interessenbindung im Zusammenhang mit dieser Vorlage offenlegen: Ich bin Präsident des Krankenversichererverbandes Curafutura.
Ich bitte Sie, der Minderheit Müller Damian zu folgen. Es gibt dafür prozessuale Gründe, es gibt auch inhaltliche Gründe.
Zuerst zum Prozessualen: Mir ist es ein Anliegen, den Zusammenhang zwischen Globalbudget, Kostenzielen und Kostensteuerung aufzuzeigen - wir reden ja jetzt hier von der Kostensteuerung -: Das alles gehört zum selben Rezept der staatlichen Steuerung. In einem Satz könnte man es so formulieren: Das Globalbudget als eigentliches Ziel der Bemühungen ist eine Vorgabe, Kostenziele sind eine Methode, und die Kostensteuerung ist ein konkretes Instrument für den Teilbereich der Tarifverträge. Es ist egal, ob top-down oder bottom-up durchdekliniert wird; das alles hängt am gleichen Seil.
Nun gibt es ja die Kostenbremse-Initiative der Mitte. Es gibt einen bundesrätlichen Gegenvorschlag. Dieses Geschäft kommt nächstes Jahr ins Parlament.
Wir wissen, dass mit dieser Vorlage jetzt eine Gesetzesänderung vorliegt, die Einfluss auf die Tarifverträge haben soll. Das ist also unzweifelhaft ein Umsetzungsinstrument für die Kostenziele. Aber wie es auch Kollege Müller gesagt hat: Wir nehmen damit ein zentrales Element aus der anstehenden Diskussion zur Initiative der Mitte und zum indirekten Gegenvorschlag heraus. Die Materie wird somit auf mehrere Vorlagen verteilt, ob man das jetzt gut findet oder nicht. Ich bin klar der Auffassung, wir sollten hier im Sinne der Einheit der Materie die Diskussion über die gesamte Problematik führen.
Ich komme nun zum konkreten Inhalt und zum bundesrätlichen Entwurf, den der Nationalrat übrigens gestrichen hat. Das Krankenversicherungsgesetz sieht ja einen unbedingten Leistungsanspruch der versicherten Personen für die Übernahme der Kosten von versicherten Leistungen vor. Somit steht eine Kostensteuerung grundsätzlich im Widerspruch zu diesem Leistungsanspruch, und es gibt Grenzen in der Umsetzbarkeit. Einmal davon abgesehen, dass damit ein grosser administrativer Aufwand generiert wird, wird es schwierig sein, eine Kostensteuerung langfristig tarifpartnerschaftlich umzusetzen. Aus der Tarifpartnerschaft mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Tarifierung der versicherten Leistungen wird vielmehr eine Steuerungspartnerschaft hervorgehen, deren Ziel nicht mehr primär die Einhaltung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) ist, sondern die Einhaltung von Steuergrössen. Hinzu kommt, dass die sogenannten WZW-Kriterien durch die Gesetzgebung demokratisch legitimierte Kriterien für die Durchführung der Krankenversicherung sind.
Demgegenüber sind die Zielgrössen einer Steuerung erst noch zu definieren. Die Leistungserbringer und die Versicherer haben aber im Grunde genommen keine Legitimation, zu bestimmen, welche Zielgrössen anzuwenden sind, denn solche sind im Gesetz nicht auffindbar. Wir müssen uns folglich bewusst sein, dass die explizite Etablierung einer Kostensteuerung mit einem impliziten Auftrag zur Konkretisierung der Steuergrössen durch den Bundesrat verbunden ist. Daraus folgt, dass die beiden bundesrätlichen Vorlagen zur Kostensteuerung und zu den Kostenzielen sachlogisch zusammengehören und nicht voneinander getrennt behandelt werden können. Damit bin ich wieder beim prozessualen Teil angelangt.
Wir haben gehört, dass der Einzelantrag Würth, der eine differenzierte Umsetzung des bundesrätlichen Entwurfes vorsieht, aufzeigt, wie schwierig das Ganze ist, wenn es darum geht, auch die Interessen der Kantone angemessen zu berücksichtigen. Indem Sie dem Minderheitsantrag Müller Damian folgen, ist das Problem, das der Einzelantrag Würth aufwirft, auch gerade gelöst, denn dann gibt es hier nichts zu regeln. Mit der Minderheit Müller Damian hat man insbesondere auch sichergestellt, dass die Diskussion im Zusammenhang mit der Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei und dem indirekten Gegenvorschlag stattfindet.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit Müller Damian zuzustimmen und den Antrag der Mehrheit und den Einzelantrag Würth abzulehnen.