Hegglin Peter · Ständerat · 2021-12-09
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Ich erinnere Sie an die ursprüngliche Debatte hier im Ständerat, an unser Modell. Wir hatten eine Kompensationsmassnahme, es war ein sehr sozial ausgestaltetes System, einfach, klar und transparent. Aber wie der Kommissionssprecher schon sagte, hatte es zwei Mankos: Es waren Schwellenwerte enthalten, und es gab auch noch einen weiteren Punkt. Die Frage in der Kommission war, ob wir diese Mankos bereinigen oder einen Schritt auf den Nationalrat zu machen sollen.
Ich meine, in der Differenzbereinigung sollten wir langsam auf die Zielgerade einschwenken, und da finde ich, es ist besser und richtig, auf den Nationalrat zuzugehen, hat doch der Nationalrat wichtige Elemente, die wir vorgeschlagen hatten, aufgenommen, so unter anderem das Trapezmodell. Schwenken wir also auf den Nationalrat ein, nehmen wir das Modell des Nationalrates und versuchen wir, dort noch ein, zwei Punkte einzusetzen, die uns wichtig waren. Wichtig war ja bei uns, dass der Vorbezug im Verhältnis zu den Rentenzuschlägen nicht überproportional dotiert ist. Mit der Variante der Mehrheit nehmen wir diese Korrektur vor. Der Rentenvorbezug erfährt eine leicht höhere Kürzung. Die dadurch frei werdenden Mittel werden auf den Rentenzuschlag umgelegt. Sie sehen, dass dadurch der Rentenzuschlag bei den tiefsten Einkommen doch auf 160 Franken ansteigt. Ich meine, das ist nach wie vor eine sehr sozial ausgestaltete Massnahme, und es kommt vor allem den Frauen zugute, die wirklich nicht viel haben.
Zur Frage, ob wir das während neun oder sieben Jahren machen sollen: Die neun Jahre sind nun einfach in beiden Räten Konsens, ich möchte dazu nicht wieder eine Differenz schaffen, sondern, wie ich gesagt habe, eher versuchen, die Differenzen zu bereinigen.
Wenn vorhin gesagt worden ist, die Rentenzuschläge seien für reichere Personen, dann muss man das in ein Verhältnis setzen. Das System der Rentenzuschläge ist ja progressiv/degressiv. Der maximale Zuschlag fällt bei zwei Jahren an, vorher und nachher sind es weniger, es gibt eine Reduktion um bis zu einen Viertel des Zuschlages. Das heisst, die 50 Franken sind dann nicht mehr so viel, aber es ist doch eine Kompensation für die Anhebung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahre.
Wir sollten diesbezüglich nicht so kleinlich sein, sondern diese Beträge gewähren, damit das Kompensationsvolumen gleich bleibt wie bei unserem ursprünglichen ständerätlichen Modell. Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen und das Paket in die Schlussrunde zu bringen.