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AB 293338

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-12-09

Wortprotokoll

Die Vorlage wurde bereits eingehend erläutert. Als wir die Einheiten damals verselbstständigten, entstanden in der Publica sieben geschlossene Vorsorgewerke; geschlossen sind sie, weil die austretenden Organisationen ihre Rentner in der Publica beliessen. Man hat diese Vorsorgewerke in der Folge geschlossen, das heisst, es blieb bei diesen Rentnern, ohne dass jemand neu dazukam. Daher der Begriff "geschlossene Vorsorgewerke".

In diesen sieben geschlossenen Vorsorgewerken gab es Ende 2020 bei einem Kapital von gut 3 Milliarden Franken noch 8374 Rentner. Das Kapital könnte reichen, gegeben ist es aber nicht. Wir schaffen hier die Grundlage dafür, dass der Bund notfalls eingreifen und die Unterdeckung beheben kann, falls die Mittel nicht reichen.

Innerhalb dieser Versicherungen gibt es verschiedene Deckungsgrade: Es gibt solche, die haben eine relativ stabile Überdeckung - das sind die grösseren -, und wir haben die kleinen, die sich eher in einer Unterdeckung befinden. Mit diesem Artikel schaffen wir die Möglichkeit, dass Ihnen der Bundesrat eine entsprechende Finanzvorlage unterbreitet - diese können Sie dann noch einmal prüfen -, um eine Unterdeckung, falls eine solche entstehen sollte, zu beheben.

Vorgesehen ist, dass die Kassenkommission der Publica - das sind nicht wir! - die Vorsorgewerke nach diesem Beschluss miteinander fusioniert, um die Risiken innerhalb der Vorsorgewerke etwas auszugleichen. Damit würde das Risiko, dass der Bund eingreifen müsste, noch einmal minimiert.

Sollten alle Werke gleichzeitig eine Deckung von 95 Prozent unterschreiten, würde das zum jetzigen Zeitpunkt 136 Millionen Franken kosten. So weit wird es aber nicht kommen, da es ohne die vorgesehene Fusion eigentlich ausgeschlossen ist, dass alle gleichzeitig 5 oder mehr Prozent Unterdeckung erreichen.

Es ist eine vorsorgliche Massnahme. Wir schaffen einen Gesetzesartikel, der den Bund zum Eingreifen verpflichtet. Wir werden sehen, wie sich die Situation weiterentwickelt. Insbesondere hängt es davon ab, wie lange die versicherten Personen noch in diesen Vorsorgewerken verbleiben. Wir stellen fest, dass der Grossteil der Versicherten heute deutlich über 80 Jahre alt ist. Pro Jahr sind es einige Hundert, die versterben und damit keine Rente mehr beziehen. Das ist dieser Bereich.

Es gibt eigentlich nur einen Minderheitsantrag, der schon angesprochen wurde und der die Frage betrifft: Was passiert, falls der Bund Geld zur Sanierung einschiesst? Da ist der Bundesrat der Meinung, dass dieses Geld dann in der Publica bleibt, also zugunsten des Vorsorgewerks des Bundes. Das möchten der Bundesrat und die Minderheit. Wenn so etwas passieren sollte, sind das wahrscheinlich sehr kleine Beträge.

Die Mehrheit möchte, dass ein allfällig vom Bund geleisteter Beitrag, der übrig bleibt, am Schluss wieder in die Bundeskasse zurückfliesst. Normalerweise wird der Pensionskasse kein Geld quasi im Nachhinein wieder entzogen, weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber. Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und den Mehrheitsantrag abzulehnen.

Insgesamt bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Sie löst noch keine Zahlungen aus. Ob es dann einmal Zahlungen braucht, werden wir wahrscheinlich im Laufe der nächsten Jahre sehen. Von daher handelt es sich um eine unaufgeregte Vorlage.

Ich bitte Sie, einzutreten und dann über den Antrag der Minderheit zu entscheiden. Dort bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.