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Germann Hannes · Ständerat · 2021-12-09

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-09

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, auf Vorlage 3 einzutreten und sich somit dem Nationalrat anzuschliessen.

Was sind Negativzinsen? Sie werden auf Kundenguthaben erhoben, und sie sind das Produkt von Leitzinsen. Das ist ein Instrument der Schweizerischen Nationalbank zur Erfüllung ihres Auftrages im Rahmen ihrer Geldmarkt- und Währungspolitik. Aber was passiert, wenn Negativzinsen erhoben werden? Damit werden Kundenguthaben von Unternehmen, auch von vielen KMU und von privaten Sparern, belastet. Ja, Sie hören richtig: Nicht etwa Kredite, also Schulden, werden belastet, sondern trotz des Trends zur Verschuldung und trotz staatlicher Ermahnungen an die Leute, ihre Häuser zurückzubezahlen und zu sparen, wird just das Sparen bestraft. Das ist de facto eine schrittweise Enteignung von Unternehmen und privaten Sparern; aber auch gewisse Vorsorgemittel fallen darunter.

Wurden anfänglich nur hohe Liquiditätsbestände belastet, also grössere Unternehmen - oder reiche, können Sie sagen - mit hohen Vermögen, trifft es nun immer mehr auch die kleinen Zahler. Immer mehr von ihnen müssen Negativzinsen an die Nationalbank abliefern. Das Exempel der Postbank lässt grüssen. Ein Ende des Trends zu dieser gigantischen, milliardenschweren Enteignungswelle ist nicht absehbar. Wenn dem Volk aber schon im Namen unserer Währungspolitik Mittel entzogen werden, die es gespart hat, dann sollen die Gewinne aus dieser Aktion wenigstens auch wieder dem Volk zurückgegeben werden. Das wäre nichts als recht und billig oder auch ein Zeichen von Anstand und Respekt.

Wird nun der Handlungsspielraum respektive die Unabhängigkeit der Nationalbank tatsächlich infrage gestellt, wenn wir die Mittel wegnehmen? Mitnichten, sie kann weiterhin Anleihen in Fremdwährungen kaufen, wenn die Währungsstabilität oder die Geldmarktpolitik das erfordert. Sie kann ihren Auftrag also weiterhin ungehindert wahrnehmen.

Die einzige und entscheidende Frage ist: Sollen die Gewinne aus dieser Enteignungswelle nun in die Kassen des Fiskus fliessen, also zu Kantonen und Bund, oder sollen sie dem Volk zurückgegeben werden? Das ist die Gretchenfrage. Ich mache mir keine Illusionen, weil sich sowohl in der Kommission als auch bei der ersten Behandlung in diesem Rat ein klares Bild ergeben hat. Nun, Sie scheinen sich festgelegt zu haben, aber trotzdem meine ich, dass wir gute Argumente haben, auf den Entwurf 3 einzutreten, wie Ihnen das die Minderheit beliebt macht, und ihm nachher im Sinne des Nationalrates zuzustimmen.

Was dem Volk weggenommen wird, gehört dem Volk zurückgegeben. Was würde sich dafür besser eignen, als wenn wir diese Mittel der Nationalbank dem Solidaritätswerk aller Generationen zukommen lassen würden?

In diesem Sinne bitte ich Sie nochmals, der Minderheit zu folgen.