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preparatory:AB 293375

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09

Wortprotokoll

Es tut mir leid, dass ich schon wieder zu Ihnen spreche. Aufgrund des Ausfalls von Kollege Rechsteiner hat sich das jetzt so ergeben.

Bei Artikel 1a Absatz 1bis besteht die Differenz darin, dass der Nationalrat will, dass der Bundesrat die Verträge mit den Impfstoffherstellern veröffentlicht. Diese Bestimmung war schon in der letzten Runde in der Vorlage, und Ihr Rat hat sie ja klar abgelehnt. Wir waren klar dagegen und wollten diese Offenlegung nicht, dies auch aus Gründen des Vertragsschutzes und des Prinzips "Pacta sunt servanda", man muss Verträge einhalten.

Jetzt hat der Nationalrat in der letzten Runde versucht, den Artikel so anzupassen, dass er mit dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) konform ist. Das war die Absicht. Der Nationalrat hat die Bestimmung auch textlich angepasst. Er hat nicht geschrieben, die Verträge müssten veröffentlicht werden, "sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind", sondern "sobald die Beschaffung [...] abgeschlossen ist". Und die Bestimmung ist mit dem BGÖ kongruent. Das ist die Ausgangslage.

Ihre Kommission hat heute Morgen die ganze Covid-Vorlage mit den vier Differenzen, die wir noch haben, diskutiert. Wir haben wieder festgehalten, dass ja die FinDel und auch die GPK Einsicht in diese Verträge haben. Für den Rat ist es mit den Aufsichtskommissionen möglich, Einsicht zu haben. Man hat auch Respekt davor, dass man ein Präjudiz schafft, wenn man hier die Veröffentlichung von Verträgen, die man mit Verhandlungspartnern macht, ins Gesetz schreibt. Wir haben aber schon realisiert, dass das in der Bevölkerung diskutiert wird, dass hier ein gewisses Bedürfnis vorhanden ist. Dann stellte sich die Frage, was der Mehrwert ist, wenn wir dieses Anliegen in das Gesetz aufnehmen, denn die Vorlage ist mittlerweile ja eins zu eins - so hat es auch der Bundesrat betont - BGÖ-konform. Die Möglichkeit zur Offenlegung der Verträge ist also schon vorhanden. Was bringt dieser Gesetzeszusatz noch, wenn das im BGÖ auch so vorgesehen ist?

Der Nationalrat hat sich bemüht, Geschäftsgeheimnisse zu schützen, aber es stellt sich trotzdem die Frage nach der Notwendigkeit. Wir haben auch verstanden, dass es schon Anfragen basierend auf dem BGÖ gibt, teilweise auch schon vor Gericht. Das funktioniert also, das läuft, und die Vertragsoffenlegung ist eine Frage, die man ausserhalb dieser Gesetzesberatung klären muss.

Ihre Kommission hat deshalb einstimmig Festhalten beschlossen, d. h., beim Ständerat zu bleiben und diese Bestimmung - auch die modifizierte Version des Nationalrates - zu streichen. Ich bitte Sie, im Sinne der einstimmigen Kommission, das ebenfalls so zu beschliessen.