AB 293383
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-12-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat kommt ebenfalls zum Schluss, Ihnen diese Motion zur Ablehnung zu empfehlen.
Sehr oft kommt diese Diskussion nach Abstimmungen auf, hat doch die eine oder die andere Seite das Gefühl, es sei unrechtmässig Geld für einen Abstimmungskampf verwendet worden. Eigentlich fordert die Motion keine Praxisänderung, vielmehr verlangt sie, dass genauer hingeschaut wird. Genauer hinzuschauen, heisst eigentlich, eine politische Wertung vorzunehmen. Im Grunde genommen würden Sie der Verwaltung damit eine politische Wertung überbinden. Beamte müssten entscheiden: Ist die Gemeinnützigkeit geritzt? Wurde zu viel Geld eingesetzt? Damit bringen Sie die Verwaltung zwangsläufig in die Rolle eines Beurteilers, eines Experten, der einschätzen muss, ob die Gemeinnützigkeit tatsächlich geritzt wurde.
Ich glaube, so lässt sich das nicht bewerkstelligen. Durch die Motion entstehen Erwartungen an die Verwaltung, die nicht erfüllt werden können. Tausende, vielleicht sogar Zehntausende gemeinnützige Organisationen sind von der Steuer befreit. Nehmen Sie nach einer Abstimmung tatsächlich Stichproben vor, kommen ganz sicher Vorwürfe auf wie: "Diese oder jene Stiftung oder Organisation hätten Sie anschauen müssen", "Wir haben jene Organisation gemeint" usw. Folglich müssten Beamte im Nachhinein feststellen, ob Überschreitungen stattgefunden haben.
Zudem müsste man auf die vom Kanton vorgenommene Einstufung gemeinnütziger Organisationen zurückkommen. Das wäre eine Vermischung zwischen kantonaler Aufsicht bzw. Zuständigkeit und Aufsicht durch den Bund. Allein das kann bereits zu Diskussionen Anlass geben und führt zu Bürokratie und Mehraufwand, zugleich dürfte aber das Ergebnis in sich sehr bescheiden sein. Denn die politische Frage kann die Verwaltung so nicht lösen, weil es sich dabei um ein Ermessen handelt. Folglich lässt sich das so nicht umsetzen.
Weiter ist die Motion auch ein bisschen hilflos. Man strebt zwar keine Praxisänderung an, will aber trotzdem genauer hinschauen. Wenn man dem Problem, das Herr Noser aufgreift bzw. aufzugreifen glaubt, nachgehen müsste, müsste man wohl die Frage der Gemeinnützigkeit im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer neu definieren. Ebendiese Gemeinnützigkeit lässt nun aber zu, dass sich steuerbefreite Organisationen zur Erfüllung ihres Vereins- oder Stiftungszwecks auch politisch engagieren. Das möchten wir nicht verbieten, sehr oft ist das ja auch Teil der Aufgabe einer Organisation. Nehmen Sie als Beispiel Behindertenorganisationen oder dergleichen, die sich für die Rechte ihrer Mitglieder einsetzen. Damit dürfte es gegeben sein, dass sich diese Organisationen auch entsprechend engagieren können. Auch dort ist es wieder eine Ermessensfrage, wie viel eingesetzt werden kann und wie viel nicht.
Ich denke, es ist richtig, wenn wir weiterhin, und das ist ja der Fall, zusammen mit den Kantonen bei solchen Abstimmungen aufmerksam sind und vielleicht dem auch einmal nachgehen. Doch die Erwartungen, die mit der Motion verknüpft sind, können wir nicht erfüllen. Sie bürden uns eine politische Aufgabe auf, die wir nicht übernehmen können. Rein die Masse an gemeinnützigen Organisationen, die zu beaufsichtigen oder zu überprüfen wären, führt zu sehr viel administrativem Aufwand. Da müsste ich dann wieder dem Vorwurf begegnen, wir beschäftigten zu viel Personal, und das Gleiche würde sich dann bei den Kantonen fortsetzen.
Ich bitte Sie also, die Motion nicht anzunehmen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir und auch die Kantone solchen Vorwürfen durchaus auch schon jetzt nachgehen. Die Motion bringt keinen Mehrwert.
Lehnen Sie die Motion also bitte ab.