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preparatory:AB 293420

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09

Wortprotokoll

Entschuldigen Sie die Verwirrung von vorhin; bei der Abstimmung geht es zwar auch um Buchstabe b, aber das war eine separate Thematik. Diese habe ich schon erläutert.

Ich komme jetzt zum Referenzpreissystem, das sich in der Fahne ja über mehrere Artikel zieht. Ich gehe davon aus, dass der Präsident jeweils darauf hinweisen wird. Die Minderheitssprecherin hat schon einiges erwähnt. Ich mache vielleicht noch die Auslegeordnung. Beim Referenzpreissystem wird für einen bestimmten Wirkstoff ein maximaler Preis festgelegt. Dieser festgelegte Preis stellt den sogenannten Referenzpreis dar. Nur dieser Preis wird von der OKP vergütet. Das ist der Grundsatz. Die Differenz zum Referenzpreis wird von den Versicherten bezahlt. Mit diesem System sollen Anreize dafür geschaffen werden, dass der Patient oder die Patientin bei möglicher Austauschbarkeit eines Medikaments das günstigere wählt, weil er oder sie ja sonst einen Aufpreis zahlt. Damit würde auch die Generikadurchdringung und die verstärkte Anwendung von Biosimilars erreicht. Das war auch der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates, in dem Biosimilars enthalten waren. Sie haben es gehört, die Minderheit Carobbio Guscetti möchte Biosimilars von einem Referenzpreissystem light ausnehmen.

Vielleicht ist hier anzufügen, dass die Schweiz im internationalen Vergleich nicht nur höhere Medikamentenpreise hat, sondern auch eine geringere Generikadurchdringung. Es wäre wünschenswert, dass man verstärkt auch Generika anwendet. Im Nationalrat wurde das Konzept abgelehnt und eine Alternative angenommen, die darauf abzielt, erst einmal Generika zu verkaufen und nicht die Preise zu senken, also zuerst die Durchdringung zu erhöhen. Die entsprechenden Vorstösse sehen einerseits vor, Anreize abzuschaffen, die für den Verkauf von Generika hinderlich sind. Andererseits sollen Apothekerinnen und Apotheker künftig leistungsorientiert abgegolten werden. Heute ist es so, dass Apotheker und Ärztinnen mehr verdienen, wenn sie Originalpräparate anstelle von Generika abgeben.

Das Konzept des Nationalrates soll nicht nur mit dieser Vorlage erreicht werden, sondern auch mittels Vorstössen, die wir ebenfalls heute, im Anschluss an die Behandlung des Kostendämpfungspaketes, behandeln. Diese Alternative kann durch den Erlass von Verordnungen umgesetzt werden - deshalb die Vorstösse, die eine Umsetzung auf Verordnungsebene verlangen. Konkret soll der Preisabstand zwischen Originalmedikamenten und Generika vergrössert werden. Den Vorschlag, die Preise im generikafähigen Markt jedes Jahr statt alle drei Jahre zu prüfen, hat der Nationalrat fallengelassen. Schlussendlich soll der Parallelimport von Generika zugelassen werden. Der Nationalrat hat dieses Konzept mit 114 zu 65 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.

In Ihrer Kommission wurden auch hierzu zuerst Berichte des BAG diskutiert, die uns von der Verwaltung erläutert wurden. Der Bundesrat war auch anlässlich der Kommissionssitzungen klar der Meinung, dass das Referenzpreissystem am meisten Einsparungen bringe. Aufgrund des Widerstandes im Nationalrat hat er jedoch einen etwas abgeänderten Vorschlag erarbeitet und vorgestellt: ein Referenzpreissystem light. Darin - es wurde von der Minderheitssprecherin, Frau Carobbio Guscetti, ausgeführt - wären Biologika nicht mehr dem Referenzpreissystem unterstellt, denn es gebe, so wurde geltend gemacht, einen Unterschied zwischen Nachahmerprodukten von chemisch hergestellten und Nachahmerprodukten von biologisch hergestellten Arzneimitteln. Zudem wird ein Verzicht auf die Regelung bei nur zwei wirkstoffgleichen Medikamenten vorgeschlagen, denn das Referenzpreissystem greife eigentlich erst bei drei oder vier wirkstoffgleichen Medikamenten, also da, wo es einen Markt und kein Versorgungsproblem gebe. Dann wurde die Stärkung der Versorgungssicherheit eingebaut, indem der Bundesrat die Möglichkeit erhält, Medikamente, die für die Versorgung der Schweiz zentral sind, vom Referenzpreissystem auszunehmen.

Dieses Referenzpreissystem light wurde als Antrag übernommen und liegt, wie gesagt, als Minderheitsantrag vor. Eine Schätzung der Einsparungen mit dieser Variante konnte uns nicht aufgezeigt werden. Sie läge jedoch näher bei der Bundesratsvariante und über der Nationalratsvariante. Die Einsparungen mit dem Referenzpreissystem light liegen irgendwo zwischen 200 und 400 bis 500 Millionen Franken.

Wie bereits ausgeführt, hat sich der Nationalrat für ein Alternativmodell entschieden, das die Mehrheit Ihrer Kommission dann übernommen hat. Es beinhaltet erstens die Einführung eines preisunabhängigen Margensystems im generikafähigen Arzneimittelmarkt und zweitens die Vergrösserung des Preisabstandes.

Basierend auf dieser Ausgangslage tauchte die Frage auf, wieso der Bundesrat überhaupt ein Referenzpreissystem brauche, wenn er die Preise selbst festlegen könne. Zudem seien Patientenorganisationen durch das in Aussicht gestellte Referenzpreissystem verunsichert. Gegen das Referenzpreissystem aufgeführt wurde auch die Sorge um die Versorgungssicherheit. Es wurde offensichtlich, dass auch mit dem bestehenden Recht Kosteneinsparungen erreicht werden könnten, indem die Verordnungen angepasst würden. Das ist dann im Alternativmodell enthalten.

Für das Referenzpreissystem wurde geltend gemacht, dass das Potenzial der vermehrten Abgabe von Generika trotz den Bemühungen in der Vergangenheit noch zu wenig ausgenutzt werden konnte. Das liege auch daran, dass die Patienten weiterhin das Originalpräparat nehmen würden, selbst wenn Generika vorhanden seien. Mit dem Referenzpreissystem sei der Anreiz für einen Wechsel grösser, weil auch die Mehrkosten für die Patienten grösser würden, weil sie ja die Differenz bezahlen müssten. Das führte dann auch zur Diskussion, wie es denn mit chronisch kranken Menschen, die nicht so einfach wechseln können, und den Folgen für diese Gruppe aussieht. Alle diese Diskussionen haben wir geführt.

Das Einsparpotenzial noch einmal zusammengefasst: Der Bundesrat rechnet beim "Referenzpreissystem pur" mit einem Einsparpotenzial von 310 bis 480 Millionen Franken. Das Potenzial des Referenzpreissystems light liegt etwas darunter, es ist eben light. Das Einsparpotenzial der Nationalratsvariante, die Ihnen Ihre Kommission beantragt, liegt bei etwa 220 Millionen Franken.

Ihre Kommission hat sich mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Nationalratslösung und gegen das Referenzpreissystem light entschieden. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, auch hier dem Nationalrat zu folgen, und bin gespannt auf die Diskussion.

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