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Ritter Markus · Nationalrat · 2021-12-09

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion wird hier die Mehrheit unterstützen. Heute ist es so, dass wir in der Schweiz für Unternehmen eine Mehrwertsteuer-Freigrenze von 100[NB]000 Franken Umsatz haben. Ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen sind heute bereits von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, wenn sie im In- und Ausland weniger als 150[NB]000 Franken Umsatz aus Leistungen erzielen. Mitgliederbeiträge sind dabei nicht inbegriffen, das heisst, sie können gesondert erfasst werden und unterstehen selbstverständlich nicht der Mehrwertsteuerpflicht.

Der Nationalrat hat am 22. September dieses Jahres beschlossen, diesen Freibetrag von 150[NB]000 Franken auf 200[NB]000 Franken anzuheben, dies mit 170 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen. SVP und FDP sind jetzt bei der Minderheit, die eine Freigrenze von 300[NB]000 Franken beantragt. Sie haben aber damals auch für 200[NB]000 Franken gestimmt.

Warum setzt sich die Mitte-Fraktion hier für die Mehrheit und das Festhalten an der Grenze von 200[NB]000 Franken ein? Auch wir schätzen die Leistungen der Sport- und Kulturvereine als hoch ein. Es ist aber so, dass wir mit dieser Anhebung auf 300[NB]000 Franken eine starke Wettbewerbsverzerrung gegenüber Restaurants und Betrieben schaffen, die der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt sind und die ihre Leistungen ordentlich anbieten. Hier sind wir eben auch gefordert, nicht nur die Interessen der Vereine zu gewichten, sondern auch die gewerblichen Interessen und die Interessen von Gastrosuisse. Sie haben dazu auch ein Schreiben erhalten, in dem wir gebeten werden, eine massvolle Lösung für die Anhebung der Mehrwertsteuer-Freigrenze zu finden. Deshalb werden wir den Weg des Nationalrates weitergehen und an diesen 200[NB]000 Franken festhalten. Den Vereinen werden wir eine deutlich höhere Grenze anbieten, unter der sie von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind. Wir wollen aber keine ungleich langen Spiesse und keine starke Wettbewerbsverzerrung in Bezug auf das Gastgewerbe schaffen.

Deshalb bitten wir auch Sie, bei der letzten noch offenen Differenz der Mehrheit zu folgen.