preparatory:AB 293489
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2021-12-13
Wortprotokoll
Das Bundesamt für Gesundheit ist in engem Kontakt mit Expertinnen und Experten der Clinical Care Group der Swiss National Covid-19 Science Task Force, um die Wirksamkeit und Sicherheit dieser Arzneimittel basierend auf den neuesten Daten zu beurteilen. Eine Beschaffung wird vorgenommen, wenn ein Arzneimittel nach Ansicht der Expertinnen und Experten einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten kann - auch bereits vor der Zulassung durch Swissmedic. Ronapreve und Xevudy wurden vom Bund reserviert und sind einsatzbereit. Olumiant und Actemra sind ebenfalls in der Schweiz verfügbar. Zusätzlich hat sich der Bund das Medikament Molnupiravir gesichert. Zu [PAGE 2503] weiteren laufenden Verhandlungen kann der Bundesrat keine Auskünfte geben.
Bei Arzneimitteln, die für eine Indikation nicht zugelassen sind, kann jeder Arzt und jede Ärztin entscheiden, ob diese bei einer bestimmten Patientin oder einem bestimmten Patienten ausserhalb der Indikation einzusetzen sind. Praxisgemäss ist ein solcher Off-Label-Use bei Beachtung der allgemeinen heilmittelgesetzlichen Sorgfaltspflichten grundsätzlich zulässig. Der Bund verfügt nicht über die gesetzlichen Grundlagen, um pharmazeutische Unternehmen zu verpflichten, ein Gesuch um eine Indikationserweiterung für ein Arzneimittel einzureichen.