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AB 293839

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-12-13

Wortprotokoll

Artikel 31b stammt nicht vom Bundesrat, vielmehr wurde er durch die nationalrätliche Kommission eingefügt und dann im Nationalrat etwa im gleichen Umfang wie jetzt hier diskutiert.

Vorab müssen wir uns bewusst sein, dass wir hier das Versicherungsaufsichtsgesetz diskutieren. So stellt sich schon die Frage, ob in diesem Gesetz eine solche Auflage gemacht werden soll. Für uns ist auch klar - wir haben das schon länger auf dem Radar -, dass die Abgrenzung zwischen der obligatorischen Krankenversicherung und der Zusatzversicherung nicht immer mit der genügenden Transparenz erfolgt. Dazu haben wir im letzten Jahr einen Bericht verfasst, in dem wir auch Massnahmen vorschlagen.

Über eine Sache müssen wir uns klar sein: Es gibt sehr viele Player, die hier mitzureden haben. Es sind das die Leistungserbringer in allen verschiedenen Kategorien, die Krankenkassen, die bezahlen, die Finma, die diese Bereiche überwacht, das Bundesamt für Gesundheit, unser Departement und zudem noch der Preisüberwacher. Alle diese Player mischen mit. Deshalb haben wir auch festgelegt, dass wir versuchen, die Daten zu folgenden Fragen zu erfassen: Worum geht es eigentlich? Welches sind die Grundlagen, die diskutiert werden müssen? Mitte nächsten Jahres werden wir in einem Wirksamkeitsbericht darlegen, welche Möglichkeiten die Finma diesbezüglich hat und wo weitere Lücken bestehen. Wir schliessen nicht aus, ja, wir gehen eigentlich davon aus, dass es dann einen Schritt braucht, um diese Transparenz - darum geht es ja vor allem - noch klarer herzustellen.

An dieser Stelle würde ich Sie aber darum bitten, jetzt nicht hier im Gesetz einen Artikel einzufügen, der sozusagen im luftleeren Raum hängt. Ob das dann im Versicherungsaufsichtsgesetz erfolgen muss oder im Krankenversicherungsgesetz oder wo auch immer, ist noch vertieft zu klären. Das Problem ist wirklich sehr komplex, daher würde ich Sie davor warnen, in diesem Gesetz einen Artikel einzufügen, der dann alles und nichts ermöglicht.

Wir brauchen hier verlässliche Grundlagen, und alle Player müssen mit einbezogen werden. Dafür ist es aber noch zu früh. Nichtsdestotrotz kann ich Ihnen versichern, dass das Problem auf dem Radar ist. Es muss besprochen, kann aber nicht in dieser Gesetzesrevision gelöst werden.

Ich bitte Sie daher, beim Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben und den eingefügten Artikel 31b wieder zu streichen.