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Suter Gabriela · Nationalrat · 2021-12-13

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-13

Wortprotokoll

Wie die Kommissionssprecher noch ausführen werden, beantragt die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. In der Kommission hat sich aber eine starke Minderheit fürs Folgegeben ausgesprochen. Gerne erläutere ich Ihnen die Argumente der Minderheit.

Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Artikel 30a Buchstabe a des Umweltschutzgesetzes so angepasst wird, dass schweizweit im Detailhandel die Gratisabgabe von Einwegsäcken verboten wird. Zum besseren Verständnis halte ich zwei Punkte fest:

1.[NB]Es geht nicht nur um Einwegplastiksäckchen, sondern um alle Säcke, die zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind.

2.[NB]Es geht nicht um ein Verbot von solchen Einwegsäcken, sondern nur um ein Verbot, solche Säcke gratis abzugeben.

Warum spricht sich eine starke Minderheit der Kommission dafür aus, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben? Die Gratisabgabe von Einwegsäcken ist ärgerlich, denn diese werden nur für sehr kurze Zeit verwendet, danach weggeworfen. So wird unnötig Abfall verursacht. Das Anliegen der Initiative wurde deshalb auch im Rahmen der Beratungen zur parlamentarischen Initiative 20.433, "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken", ausgiebig diskutiert. Die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes, die eine Ergänzung um ein Kapitel "Stärkung der Kreislaufwirtschaft" vorsieht, ist zurzeit in der Vernehmlassung. In der Vorlage finden sich auch entsprechende Minderheitsanträge zum Thema.

Wie die Kommissionssprecher noch ausführen werden, ist die Branche mit einer Branchenvereinbarung zwar bereits aktiv. Die dünnen "Raschelplastiksäckli" werden nicht mehr gratis abgegeben, sondern sind kostenpflichtig. Das begrüssen wir natürlich. Die Branchenvereinbarung erfasst bisher aber nur Einwegsäcke aus Kunststoff, nicht aber Einwegsäcke und Einwegtragtaschen generell. Leider ist es so, dass der Detailhandel teilweise von den dünnen Einwegplastiksäckchen auf dicke Papiertaschen ausweicht, die dann wiederum gratis abgegeben werden können, weil sie eben nicht von der Branchenvereinbarung erfasst sind. Ebenfalls kann auf biologisch abbaubare Kunststoffsäcke ausgewichen werden. Beides löst aber das Abfallproblem nicht, sondern verlagert es einfach. Weiter ist festzuhalten, dass es mit der bestehenden Branchenvereinbarung weiterhin erlaubt ist, die dünnen Einwegplastiksäcke für Früchte und Gemüse gratis abzugeben.

All diese genannten Probleme könnten mit der parlamentarischen Initiative angepackt werden. Ein Verbot der Gratisabgabe von solchen Einwegsäcken beschneidet nicht die Wirtschaftsfreiheit, denn der Detailhandel kann der Kundschaft nach wie vor solche Einwegsäcke anbieten, aber die Kundschaft muss dann auch für diese bezahlen.

Die Vorlage zur Kreislaufwirtschaft ist erst im Stadium der Vernehmlassung; die Diskussion darüber ist deshalb noch lange nicht abgeschlossen. Wenn Sie der parlamentarischen Initiative in dieser ersten Phase Folge geben, setzen Sie ein starkes Zeichen im Umgang mit Einwegprodukten und ermöglichen die weitere Diskussion des Themas im Rahmen des parlamentarischen Prozesses.