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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-12-13

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-13

Wortprotokoll

Nur ganz kurz: Ich möchte Sie ebenfalls bitten, mit der Mehrheit der Kommission beim Bundesrat zu bleiben und den Einzelantrag Kuprecht abzulehnen. Wenn Sie das Ergebnis der bisherigen Beratung anschauen, dann stellen Sie fest, dass sämtliche Anträge verworfen wurden, die den Versicherten weitere Rechte gebracht hätten. Die Bestimmung betreffend die Ombudsstellen ist eine der wenigen Bestimmungen, die den Versicherten konkret etwas bringen. Das bewährte Institut des Ombudsmanns ist hilfreich bei der Lösung von Problemen; es ist niederschwellig und kundenfreundlich.

Die Verwaltung hat in der Kommissionsberatung festgestellt, dass den Privatversicherungen die Lösung mit dem Ombudsmann offenbar nicht passt und dass gegen diese Institution Stimmung gemacht wird. Der Kommissionssprecher hat zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass der Ombudsmann der Privatversicherung in seinen bisherigen Funktionen überhaupt nicht beschränkt wird. Es besteht aber das Problem, dass es in sensiblen Bereichen - dort, wo es um die Versicherungsbroker geht - keine Ombudsstelle gibt. Aus Sicht der Versicherten ist es deshalb von grosser Bedeutung, dass das Institut so eingeführt wird, wie es der Bundesrat in seinem Entwurf vorsieht.

Ich möchte Sie deshalb ersuchen, hier der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.