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Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-14

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14

Wortprotokoll

Bei Artikel 34 Absatz 3 geht es um die sogenannte Gesamtstrafenbildung. Artikel 34 sieht vor, dass eine Gesamtstrafe gebildet wird, wenn verschiedene Gerichte gleichartige Strafen ausgefällt haben. Damit wird das materiell-rechtliche Prinzip der retrospektiven Konkurrenz, das im Strafgesetzbuch verankert ist, verfahrensrechtlich umgesetzt.

Der Beschluss des Nationalrates ändert nun grundsätzlich nichts an diesem System, schränkt aber namentlich die zeitliche Frist für einen entsprechenden Antrag auf 90 Tage nach der letzten Verurteilung ein. Es ist nun nicht erkennbar, worin der Mehrwert dieser Frist bestehen soll, und auch der Grund dafür ist nicht erkennbar. Es wurde im Rahmen der Vernehmlassung auch von niemandem gefordert, dass[NB]eine[NB]solche[NB]Frist[NB]eingeführt wird. Sie kann auch zu ungerechtfertigten Ergebnissen führen, weil derjenige, der diese Frist verpasst, nicht vom Wohl, das vom Strafrecht[NB]eigentlich angestrebt wird - dass eine Gesamtstrafe gebildet wird -, profitiert.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates einstimmig, beim geltenden Recht zu bleiben.