Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-12-14
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-12-14
Wortprotokoll
Die Ausgangslage nach dieser Beratung ist jetzt die folgende: Der Antrag der Minderheit Vara wurde zurückgezogen. Deshalb hat die "justice restaurative" nach dem Stand der Beratungen gemäss Ihren Beschlüssen heute nicht Eingang in die Strafprozessordnung gefunden. Hingegen wurde das Postulat Mazzone 18.4063 nicht abgeschrieben. Bei diesem geht es darum, über die "justice restaurative", über eine Wiedergutmachungsjustiz, Bericht zu erstatten.
Es fragt sich einfach, wie man bei dieser Ausgangslage mit der Motion der RK-S umgehen soll. Für den Bundesrat ist es klar, dass man diese Frage sorgfältig prüfen muss. Man muss vor allem auch eine Konsultation der interessierten Kreise durchführen. Das hat ja nicht stattgefunden, als der Nationalrat diese Frage einfach in die Strafprozessordnung eingepackt hat, dies auch ohne Konsultation der Kantone. Man muss verschiedene Fragen sorgfältig prüfen, bevor sich entscheiden lässt, ob und allenfalls wie sich die "justice restaurative" in die Strafprozessordnung einfügen lässt. Wenn man das machen würde, wäre das rechtspolitisch und auch gesellschaftlich doch ein erheblicher Wechsel, ein Paradigmenwechsel, und eine erhebliche Veränderung. Beim Strafvollzug kennt man das bereits; dort braucht es keine neuen Regeln. Im Strafprozess und im Strafverfahren selber würde die Einführung der "justice restaurative" aber eine umfassende Neuerung bedeuten.
Der Bundesrat ist durchaus offen dafür, Prüfschritte vorzunehmen. Es scheint ihm aber verfrüht, schon definitiv festzulegen, ob man die "justice restaurative" will. Wenn Sie eine Motion überweisen, dann erteilen Sie einen definitiven Auftrag und signalisieren, dass Sie im Strafprozess eine "justice restaurative" einführen möchten. Dem Bundesrat scheint es angemessener zu sein, diese Frage in einem ersten Schritt wirklich vertieft zu prüfen und nicht jetzt schon definitiv zu entscheiden, bevor die erforderlichen Entscheidgrundlagen und Abklärungen gemacht sind. Es gibt die Möglichkeit, diese Abklärungen im Rahmen des Postulates Mazzone vorzunehmen.
Deshalb erachtet der Bundesrat diese Motion nicht als zielführend.