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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-12-14

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-12-14

Wortprotokoll

Frau Herzog hat es gesagt: Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass qualitativ gute und daher zuverlässige Statistiken über die Praxis der Justiz- und Verwaltungsbehörden in den verschiedenen Rechtsbereichen von grosser Bedeutung für die Evaluation des geltenden Rechts wie auch für die Ausarbeitung neuer Gesetze sind. Sie können sich vielleicht erinnern: Aus diesem Grund hat der Bundesrat im Rahmen der laufenden Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung eine Bestimmung vorgeschlagen - das ist Artikel 401a des ZPO-Entwurfes des Bundesrates -, die für die Zukunft eine schweizweit einheitliche Datenlage zu den massgebenden Kennzahlen der Zivilprozesspraxis ermöglichen soll, also z. B. die Anzahl der Scheidungsverfahren, die Dauer der Gerichtsverfahren oder auch die Kosten von Verfahren. Daher unterstützt der Bundesrat grundsätzlich das Anliegen der vorliegenden Motion; die Schaffung einer Datengrundlage zu den Entscheiden im Familienrecht ist wünschenswert.

Wenn man den Titel der Motion anschaut, dann sieht man, dass Sie, Frau Herzog, von Unterhaltsentscheiden sprechen; nachher werden aber noch andere Themen angesprochen, wie das Sorgerecht, die Obhut, das Güterrecht. Es wird also eine umfassende Datengrundlage zur Praxis der Behörden in familienrechtlichen Belangen verlangt. Das ist nachvollziehbar: Wenn man es macht, soll man es auch breit machen. Die Schaffung einer solchen Datengrundlage ist jedoch mit einem grossen Aufwand für den Bund und die Kantone verbunden, den wir im Moment schlichtweg nicht abschätzen können.

Sie haben vorhin die Frage gestellt, was man nicht abschätzen könne. Für eine solch umfassende Datengrundlage braucht es ein neues Konzept. Dann stellen sich auch Fragen wie: Welche Daten sollen oder können überhaupt erhoben werden? Braucht es dafür bei Bund und Kantonen ein neues Informatiksystem? Gibt es bereits bestehende Datenbanken oder Datenerfassungssysteme, die genutzt werden können? Braucht es hierfür eine neue gesetzliche Grundlage? Nicht zuletzt ist es auch eine Frage der Kosten.

In einer Machbarkeitsstudie kann man erheben, was die Erfassung solcher Daten kosten würde. Das ist, wie Sie sehen, unser Anliegen. In einer ersten Phase möchten wir diese grundlegenden Fragen einfach im Rahmen einer Machbarkeitsstudie abklären. Zudem möchten wir den administrativen, personellen und finanziellen Aufwand für Bund und Kantone abschätzen können. Man müsste sich ja dann auch mit den Kantonen einigen, wie die Kostentragung aussehen könnte. Gestützt darauf könnte dann tatsächlich das weitere Vorgehen definiert werden.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

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