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Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-14

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14

Wortprotokoll

Bei Artikel 282 muss ich vielleicht noch kurz sagen, was die Änderung ist, die die Kommission vorgenommen hat. Es geht hier um die Observation durch die Polizei. Das ist eine relativ milde Massnahme, und daher kann die Polizei diese anordnen. Sie besteht entweder in einer verdeckten Beobachtung oder in Bild- und Tonaufzeichnungen in der Öffentlichkeit. Das geltende Recht sieht vor, dass die Polizei einen Monat lang observieren kann und dann von der Staatsanwaltschaft eine Genehmigung braucht, um längere Zeit observieren zu können.

Der Nationalrat wollte diese Frist auf zwei Monate erhöhen. Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates ist aber der Meinung, dass die vorgesehene Frist von einem Monat gemäss geltendem Recht bestehen bleiben soll. Eine Ausweitung ist weder notwendig, noch ist deren Sinn erkennbar, noch wurde sie von irgendjemandem im Rahmen der Vernehmlassung oder sonst verlangt. Die Observation während eines Monats erlaubt, einmal einen Grundverdacht abzuklären, und es ist aus Sicht der Kommission richtig, dass die Staatsanwaltschaft, wenn der Grundverdacht nach einem Monat nicht erhärtet wurde, zustimmen muss, wenn die Observation weitergeführt werden soll. Die Kommission ist auch der Meinung, dass, wenn man hier eine längere Frist von zwei Monaten vorsieht, die Gefahr besteht, dass ohne konkreten Verdacht weiterermittelt wird. Das wäre eine sogenannte Fishing Expedition, die bekanntlich nicht zulässig ist.

Deshalb hat Ihre Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, beim geltenden Recht zu bleiben und die Änderung des Nationalrates nicht zu übernehmen.