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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2021-12-14

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-14

Wortprotokoll

Es ist etwas unüblich, dass ein Mitglied der Kommission im Rat noch einen Einzelantrag stellt. Ich habe mich aber überzeugen lassen, dass die Einvernahmepflicht wirklich massiv Ressourcen der kantonalen Staatsanwaltschaften bindet und dass eine Einvernahme nicht immer notwendig ist. Deshalb beantrage ich einen Kompromiss zum Kompromiss.

Gerade bei kurzen Freiheitsstrafen handelt es sich eben häufig um Intensiv- und Wiederholungstäter. In solchen Fällen drängt sich nicht in jedem Fall eine Einvernahme auf. Bei Sachverhalten, bei denen bereits einmal eine Einvernahme durch die Polizei stattgefunden hat, ist eine weitere Einvernahme unnötig. Auch bei Fällen mit Bagatellcharakter kann auf eine Einvernahme verzichtet werden.

Deshalb unterbreite ich Ihnen diesen Kompromissantrag, dass, Herr Ständerat Jositsch hat es ausgeführt, eine Einvernahme erst ab einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Monaten durchgeführt werden muss.