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Arslan Sibel · Nationalrat · 2021-12-15

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2021-12-15

Wortprotokoll

Bei meinem Ordnungsantrag geht es um eine wichtige Grundsatzfrage: Wollen wir beim Bundesverwaltungsgericht durchmischte Spruchkörper schaffen, damit die Meinungsbildung und damit die Legitimation von Urteilen gestärkt wird, oder akzeptieren wir, dass in einer Spruchkammer eine einzige Meinung vorherrscht?

Natürlich sind die Richterinnen und Richter zur Urteilsfindung da und nicht zur Durchsetzung einer politischen Meinung. Aber diese theoretische Überlegung wird durch die Studie von Gabriel Gertsch zur richterlichen Unabhängigkeit und Konsistenz am Bundesverwaltungsgericht widerlegt. Die Studie kommt zum Schluss, dass zwischen der Parteizugehörigkeit und dem Urteilsausgang ein statistisch signifikanter Zusammenhang besteht, und zwar primär in den beiden Asylabteilungen. Die Richterinnen und Richter aus der SVP würden durchschnittlich nur 5 Prozent aller Beschwerden gutheissen, was ein klares Indiz für das Vorhandensein einer politischen Grundsatzhaltung sei. Bei der SP und den Grünen seien es 20 Prozent. Asylrichterinnen und -richter aller Parteien würden temporär weniger Beschwerden gutheissen, wenn Zeitungen besonders viele Artikel zum Thema Asyl publizierten.

Genau deshalb braucht es die Diversität. Wir wissen, dass Richterinnen und Richter oft unter Druck sind, wenn sie Entscheide fällen. Dieser Druck wird bei pluralistisch zusammengesetzten Spruchkörpern reduziert. Damit wird auch die Gefahr der Verpolitisierung verkleinert. Die SVP wäre ab nächstem Jahr massiv übervertreten, und zwar in den beiden Asylabteilungen IV und V. Das wäre sehr heikel, denn das Bundesverwaltungsgericht ist die letzte Instanz im Asylwesen. Nachher führt der Weg direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In der Gerichtskommission wählen wir oder empfehlen wir Ihnen Personen aufgrund von verschiedenen Kriterien. Wenn aber in einer Abteilung alle drei französischsprechenden Richterinnen und Richter von der rechten politischen Seite kommen, wird es problematisch, dann widerspiegelt das keine demokratische Ausgeglichenheit mehr.

Sie haben in den Fraktionen gehört, dass es nicht Aufgabe der Gerichtskommission ist, die Zusammensetzung der Abteilungen und Spruchkörper der Gerichte zu beeinflussen. Wir werden darauf keinen Einfluss nehmen. Aber wenn alle drei Richter und Richterinnen in dieser Abteilung von der SVP sind, wird das dazu führen, dass die Flexibilität bei der Zusammensetzung der Spruchkörper abhandenkommt. Im Bericht der Gerichtskommission - Sie haben ihn erhalten - sehen Sie ganz klar, dass wir eine Richterin französischer Sprache in die Abteilung IV wählen. Der Richter und die Richterin deutscher Sprache kommen in andere Abteilungen. Wir werden also indirekt auch jemanden in diese Spruchkammer wählen. Egal, wie es herauskommt: Die Spruchkammer wird nicht divers zusammengesetzt werden können. Wenn zwei Richterinnen von dieser Abteilung kommen und jemand aus der Abteilung V beigezogen wird, werden wir immer zwei Richter oder Richterinnen aus der SVP und jemanden aus einer anderen Partei haben.

Es ist mir aufgrund des Proporzes und der Diversität durchaus recht, dass die SVP eine Frau als Richterin stellt. Die Kandidatin hat im Asylwesen gearbeitet und hat jahrelange Erfahrung aus der Abteilung V. Unser Antrag richtet sich folglich bestimmt nicht gegen diese Person. Das wissen auch meine Kollegen und Kolleginnen aus der Gerichtskommission. Falsch ist aber die Konstellation, die zu einer einseitig zusammengesetzten Abteilung führen wird.

Wir hätten einfach sagen können, dass wir die SVP-Kandidatur nicht unterstützen. Dann wäre die Sache in aller Ruhe erledigt gewesen. Aber es geht nicht um die Kandidatin, sondern um die massive Übertretung der SVP in den beiden Asylabteilungen.

Die Stärkung der Diversität und damit der Legitimation von Entscheiden kann nur dadurch erreicht werden, dass die Stelle neu ausgeschrieben wird. Wir sind die gesetzgebende Behörde, und die Justiz sollte aufgrund der Gesetze entscheiden. Wenn aber aufgrund einer höchst einseitigen [PAGE 2774] Zusammensetzung der Wille des Gesetzgebers eingeschränkt umgesetzt oder gar missachtet wird, dann müssen wir als Wahlkörper die Verantwortung tragen und die Konsequenzen ziehen.

Mein Ordnungsantrag ist keineswegs isoliert. Auch seitens der Gerichte und in der Presse gab es kritische Bemerkungen. Um die Diversität bei den Gerichten zu gewährleisten, bitte ich Sie, meinen Ordnungsantrag zu unterstützen, die Stelle am Bundesverwaltungsgericht für eine Richterin oder einen Richter französischer Sprache nochmals auszuschreiben und den Wahlvorschlag für die Besetzung der Stelle deshalb an die Kommission zurückzuweisen.