Chiesa Marco · Ständerat · 2021-12-15
Chiesa Marco · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-15
Wortprotokoll
Zur Erinnerung: Am 17. Juni dieses Jahres hatten 15 Ständerätinnen und Ständeräte für die Aufhebung der besonderen Lage gestimmt. In den vergangenen sechs Monaten hat sich viel verändert. Der Anteil der Geimpften in der impffähigen Bevölkerung liegt bei über 75 Prozent. Die Zahl der genesenen Personen ist schwierig zu bestimmen; sie hat aber offensichtlich zugenommen. Die Zahl der Infektionen ist höher als Ende Oktober 2020 und betrifft vor allem die junge Bevölkerung. Die Zahl der Todesfälle ist auf einen Fünftel zurückgegangen, betrifft aber weiterhin vor allem die ältere Bevölkerung. Nach den Daten der jüngsten epidemiologischen Berichte sind 45 Prozent der Todesfälle in Altersheimen aufgetreten. Das Medianalter der Todesfälle liegt bei 85 Jahren. Bei den Unter-50-Jährigen sind rund 70 Menschen im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. 98 Prozent aller an Covid-19 Verstorbenen hatten mindestens eine Vorerkrankung. In den Betten der Intensivpflegestationen (IPS) liegen viele ungeimpfte Personen. Es ist deshalb nach wie vor wichtig, dass sich die Menschen davon überzeugen lassen, sich impfen zu lassen, besonders die Risikogruppen.
Ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass ich jeden Todesfall als sehr trauriges Ereignis äusserst bedauere. Fast zwei Jahre nach der ersten Welle, die meinen Kanton hart getroffen hat, ist die Resilienz bzw. die Belastbarkeit unseres Spitalsystems immer noch fragil. Die Zahl der mit Covid-Patienten belegten IPS-Betten ist zwar derzeit nur ungefähr halb so hoch wie während der ersten und der zweiten Welle. Aber aufgrund des Mangels an Pflegepersonal wird in der Schweiz, deren Gesundheitssystem 80 Milliarden Franken pro Jahr kostet, von möglicher Triage und von Erschöpfung berichtet.
Die Grundsatzfrage, welche wir uns hier stellen müssen, ist staatspolitischer Natur. Soll der Bund oder sollen die Kantone die Gesamtverantwortung über das Gesundheitswesen und den Bereich der Pflege übernehmen? Der Bundesrat hat klar gesagt, dass er sich in den Bereich der Patientenbetreuung nicht einmischen will. Eine solche Einmischung in die Kompetenz der Kantone wäre gemäss Bundesrat nicht sinnvoll. Ich beziehe mich dabei auf die Diskussion über Artikel 3 Absatz 8 des Covid-19-Gesetzes. Im Nationalrat lehnte Bundesrat Alain Berset eine Planung der Spitalkapazitäten durch den Bund ab. Er sagte: "Wir verfügen nicht über die Kenntnisse, die Informationen und Statistiken, um das wirklich glaubwürdig tun zu können."
Ich komme nicht wie der Bundesrat zum Schluss, dass die medizinische Betreuung und die Pflege in einer Pandemie strikt in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Bundesrat und Ständerat haben aber keine Absicht, dies zu ändern.
Welche Schlüsse sollten wir daraus ziehen? Einige kritische Stimmen warnen uns, dass das Gesundheitssystem bald zusammenbrechen wird. Andere, wie der Präsident der Zürcher Ärztekammer, beruhigen uns, wir würden nicht das Krisenniveau der ersten beiden Wellen erreichen; dies dank der Zahl der Geimpften und der Fähigkeit der Menschen, ihr Verhalten zu ändern. Keiner von uns - auch nicht die Fachleute - kann zum heutigen Zeitpunkt sagen, wie sich die Situation entwickeln wird. Aber eines ist sicher: Wir müssen feststellen, dass der Bundesrat in der zentralen Frage, nämlich bei der Kapazitätsproblematik der Spitäler, die besondere Lage nicht nützt. Ansonsten hätte der Bundesrat das Heft schon lange in die Hand genommen. Das will und kann er aber nicht.
Die besondere Lage wurde im Juni 2020 beschlossen. Seitdem wurde sie nie widerrufen. Sie erinnern sich vielleicht: Ich habe am 17. Juni 2021 in diesem Rat das Bild der Feuerwehr verwendet, die ununterbrochen mit Blaulicht fährt und nie in den Normalzustand zurückkehrt. Ein permanenter Alarmzustand löst, wie ich gerade ausgeführt habe, keine Probleme. Sonst würden wir heute nicht über 2G und medizinische Betreuungsnotstände diskutieren.
Die grossen Herausforderungen, die jetzt auf uns zukommen, liegen eindeutig im Aufgabenbereich der Kantone. Die besondere Lage hilft den Kantonen jedoch in keiner Weise bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen. Im Gegenteil, sie verwischt und verdeckt die Verantwortungsbereiche. Heute herrscht das Prinzip des schwarzen Peters: Der Bundesrat zeigt auf die Kantone, die Kantone zeigen auf den Bund. Die Anwendung der besonderen Lage führt lediglich dazu, dass der Bundesrat fast wöchentlich mit den Kantonen Aussprachen über die einzuführenden Massnahmen hält.
Grundsätzlich sollte es den Kantonen selbst überlassen sein, die richtige Lösung zu finden und geeignete Regeln für die Bewältigung der Situation zu erlassen, insbesondere in jenen Bereichen, die in ihre ausschliessliche Zuständigkeit fallen. Dazu braucht es keine besondere Lage. Die zentrale Frage, die Lösung der Kapazitätsprobleme in den Spitälern, liegt in den Händen der Kantone und muss von den Kantonen gelöst werden, sonst bleiben wir noch lange in Geiselhaft dieses Virus.
In meiner Fraktion gehen die Meinungen auseinander. Ich bin sicher, dass dies auch bei jenen Kollegen der Fall ist, die vor sechs Monaten die Aufhebung der besonderen Lage unterstützt haben.
In conclusione, la mozione non ha avuto successo in Consiglio nazionale sebbene abbia trovato il consenso di una quarantina di deputati. Alla luce di quello che è successo, anche nell'altra Camera, e tenendo conto di tutte queste spiegazioni e di questa introduzione ritengo adeguato ritirare la mozione. [PAGE 1385]
[VS]