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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-12-15

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-15

Wortprotokoll

Heute Morgen fand die Einigungskonferenz statt. Ihr Resultat - wie vom Präsidenten bereits erwähnt - liegt uns nun vor. Wir hatten noch eine Differenz zu behandeln, bei der es um die Anrechnung der Rentenzuschläge an die Ergänzungsleistungen ging.

Der Beschluss des Ständerates war, dass man die Rentenzuschläge, die man den neun Übergangsjahrgängen im Zuge der AHV-Revision auszahlen wird, bei den Ergänzungsleistungen anrechnet. Damit würden die Rentenzuschläge bei den unteren Einkommen wieder eliminiert. Diese Jahrgänge würden zwar den Rentenzuschlag erhalten, aber die unteren Einkommen hätten ein Problem, da sie entsprechend weniger Ergänzungsleistungen erhalten würden.

Der Beschluss des Nationalrates, der sich letztlich durchgesetzt hat, sieht keine Anrechnung vor. Das heisst, die unteren Einkommen, die Ergänzungsleistungen beziehen, würden trotz Zuschlägen keine Änderung bei den Ergänzungsleistungen erfahren. Der Rentenzuschlag, den sie erhalten, würde bei den Ergänzungsleistungen also nicht als Einkommen angerechnet. Damit würden die Ergänzungsleistungen nicht gekürzt. Das ist die Ausgangslage.

In der Einigungskonferenz gab es am Ende eine Abstimmung. Die Begründung für das Festhalten an der Version des Ständerates war, dass man systemkonform bleiben und Einkommen bei den Ergänzungsleistungen anrechnen müsse, weil das System vorsehe, dass man alle Einkommen und alle Ausgaben anrechne. Das wäre das Argument für die Systemkonformität bei den Ergänzungsleistungen.

Für die Nationalratsvariante machte man geltend, dass das zwar richtig sei und man gegen das System verstosse. Es gehe dabei aber auch darum, quasi eine politische Wertung vorzunehmen und bei den unteren Einkommen - diese wolle man im Rahmen der Revision besonders in den Fokus stellen - den Effekt durch die Anrechnung an die Ergänzungsleistungen nicht wieder zu eliminieren, weil diese sonst entsprechend tiefer ausfallen würden. [PAGE 1386]

Wir waren in der Einigungskonferenz auf der Zielgeraden und wollten durch diese Bestimmung jetzt nicht noch die ganze Reform - eine sehr wichtige Reform! - gefährden. Wir haben dann über die Varianten von Ständerat und Nationalrat abgestimmt, und die Nationalratsversion hat sich mit 17 zu 8 Stimmen durchgesetzt. In der Gesamtabstimmung haben wir mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen für das Gesamtprojekt zur AHV 21, wie es jetzt vorliegt, gestimmt.

Ich bitte Sie im Namen der Einigungskonferenz, der Reform, wie sie jetzt vorliegt, zuzustimmen.