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Markwalder Christa · Nationalrat · 2021-12-15

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-15

Wortprotokoll

Das Aushungern der Zivilbevölkerung in einem Krieg gehört zu den perfidesten Kriegsmethoden und wird leider immer wieder eingesetzt. Im humanitären Völkerrecht ist das Aushungern von Zivilpersonen und der Entzug lebenswichtiger Güter verboten, doch gemäss Römer Statut ist diese grausame Handlung vor dem Internationalen Strafgerichtshof bisher nur in internationalen bewaffneten Konflikten als Kriegsverbrechen strafbar, nicht aber in Bürgerkriegen. In der Schweizer Gesetzgebung gilt das Aushungern von Zivilpersonen als Kriegsverbrechen, doch im Römer Statut gab es bisher eine Lücke, die auf Initiative der Schweiz geschlossen werden soll.

Vor rund drei Jahren hat die Staatengemeinschaft auf Antrag der Schweiz und konsensual beschlossen, diese störende Lücke zu schliessen, sodass auch das Aushungern von Zivilpersonen in Bürgerkriegen geahndet und sanktioniert werden kann. Das steht im Einklang mit der humanitären Tradition der Schweiz, mit unserem Einsatz gegen die Straflosigkeit von Kriegsverbrechen und mit unserer Gesetzgebung, sodass diese Änderung des Römer Statuts keine Gesetzesänderung zur Folge hat, weil das Aushungern von Zivilpersonen in Bürgerkriegen in der Schweiz bereits unter Strafe steht.

Eines der krassesten Beispiele von systematischem Aushungern der Zivilbevölkerung ist der Holodomor. In den Jahren 1931 und 1932 hat Stalin in der Ukraine, der damaligen Kornkammer der Sowjetunion, die ukrainische Bevölkerung mittels Kollektivierung der Bauernhöfe und der gezielten Konfiszierung von Grundnahrungsmitteln systematisch ausgehungert. Dem Holodomor in der Ukraine fielen mindestens vier Millionen Menschen zum Opfer, einige Schätzungen gehen von bis zu sieben Millionen Menschen aus. Trotz dieses erschütternden Ausmasses kommt dieses schlimme Kapitel der Weltgeschichte nicht oder kaum in unseren Geschichtsbüchern vor.

Auch heute wird das Aushungern, das Vorenthalten lebenswichtiger Gegenstände oder die Behinderung von Hilfsgüterlieferungen als Kriegswaffe eingesetzt, z. B. im Bürgerkrieg in Syrien. Innerstaatliche Konflikte haben im Vergleich zu zwischenstaatlichen Kriegen zugenommen, weshalb der Schliessung dieser Lücke im Römer Statut eine wichtige Bedeutung zukommt.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat die Ergänzung des Römer Statuts anlässlich ihrer Sitzung vom 29. Oktober in Genf beraten und ihr nach fundierter und ausführlicher Diskussion einstimmig zugestimmt. Ich bitte Sie, diesem Entscheid zu folgen.