Michel Matthias · Ständerat · 2021-12-15
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-15
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, nicht mit Herrn Minder, aber mit der Minderheit, die Motion abzulehnen. Auf den ersten Blick, aber nur auf den ersten Blick tönt es gut, dafür zu kämpfen, dass Schweizer Investoren in China uneingeschränkt investieren können. Auch das Prinzip der Reziprozität, des Gegenrechts, tönt gut. Bei zweitem Hinsehen erscheint uns dies aber ein schwieriger, ja falscher Motionsauftrag zu sein. Weshalb?
Der Motionstext scheint einer sehr liberalen, offenen Haltung zu entspringen: Man will, dass im Verhältnis Schweiz-China ungehindert gegenseitig investiert werden kann, was aus liberaler Sicht sympathisch tönt. Schweizer Unternehmen sollen uneingeschränkt Anteile chinesischer Unternehmen erwerben können, so der Antrag. Das soll nach dem Prinzip der Reziprozität, also der Gegenseitigkeit, geschehen. Angesichts der bekannten restriktiveren chinesischen Haltung, mit der ausländische Investitionen in China nur eingeschränkt möglich sind, bedeutet das Prinzip der Gegenseitigkeit aber eben auch, dass die Schweiz ihrerseits dieselben Einschränkungen machen würde wie China. Wir würden also auf beiden Seiten chinesische Mauern bauen.
Ich erinnere hier gerne an die von unserem Rat vor noch nicht allzu langer Zeit angenommene Motion Rieder 18.3021. Damit haben wir den Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für eine Investitionskontrolle ausländischer Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmen zu schaffen. Motiviert war die Motion Rieder, wie wir heute wieder gehört haben, durch die Gefahr chinesischer Direktinvestitionen, mit der Begründung, dass Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch chinesische neben einem mittel- und langfristigen Verlust von Know-how und Arbeitsplätzen auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz gefährden könnten. Abwehr war dort also die Losung.
Jetzt kombinieren Sie das Anliegen der angenommenen Motion Rieder mit dem vorliegenden Motionsauftrag, dass China jegliche Investitionsschranken gegenüber Schweizer Unternehmen fallenlassen soll. Nach dem Grundsatz der Reziprozität würde das bedeuten, dass wir auch bei chinesischen Investitionen in der Schweiz keine Einschränkungen vornehmen oder keine Genehmigungspflichten vorschreiben dürften. Die in der Motion Rieder beschworene chinesische Gefahr würde also real. Es würde gerade das Gegenteil dessen bewirkt, was die vom Rat angenommene Motion Rieder eigentlich zum Ziel hatte.
Ich habe es noch einmal nachgelesen, in der Begründung der Motion Rieder steht: "Investoren aus Ländern, die der Schweiz Gegenrecht gewähren und in welchen Schweizer Unternehmen ohne Genehmigung Direktinvestitionen tätigen können, sind von einer solchen Genehmigungspflicht auszunehmen." Also nochmals: Wenn China wirklich uneingeschränkte Investitionen erlauben würde, würden wir das auch tun. Dann käme die chinesische Gefahr, von der in der besagten Motion die Rede ist, wirklich. Wenn es nicht so ist, wie ich jetzt gesagt habe, dann braucht es die vorliegende Motion auch nicht; denn die erwähnte Motion 18.3021 enthält den Gedanken des gegenseitigen Marktzutritts bei Investitionen schon.
Oder umgekehrt: Mit dem Aufbau von Investitionskontrollen durch die Schweiz gemäss dem heutigen Motionsauftrag würde China über den Grundsatz des Gegenrechts geradezu legitimiert, seine restriktive Haltung zu behalten. Das kann ja wohl nicht die Meinung sein. Wenn aber die Meinung die ist - und ich interpretiere die Motion jetzt etwas über den Wortlaut hinaus -, das Prinzip der Gegenseitigkeit so auszulegen, dass es eben nicht um genau gleiche gegenseitige Zugeständnisse, sondern um gleichwertige wechselseitige Zugeständnisse geht, und man nicht nur einen einzelnen Sektor betrachtet, sondern das sektorübergreifend macht, dann braucht es die Motion nicht. Denn jedes Verhandlungsergebnis ist das Resultat eines gegenseitigen Interessenausgleichs. Man könnte sonst nämlich in einer Motion auch fordern, ein Abkommen solle den Interessen der Schweiz dienen; das ist selbstredend.
Das Problem scheint mir, dass bei der vorliegenden Motion die Gegenseitigkeit, die an sich ein guter Gedanke ist, nur eingeschränkt für den Bereich der Investitionen definiert wird; das scheint mir zu eng. Wenn es um die Interessen der Schweizer Unternehmen geht, fragen wir doch diese selbst. Erwähnt wurde Economiesuisse. Ich habe die Position von Economiesuisse angeschaut und auch die Position von Scienceindustries, des Branchenverbands der nicht ganz unbedeutenden Chemie-, Pharma- und Life-Science-Branche. Beide Branchenverbände lehnen diese Motion, da nicht zielführend, ab.
Zum Schluss vielleicht noch ein Argument in eher verhandlungstaktischer Hinsicht: Der Bundesrat wird, so nehme ich mal an, zu gegebener Zeit das Mandat für die Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens mit China definieren und unsere beiden APK dazu anhören. Unsere Minderheit findet, dass dieses Verhandlungsmandat nicht punktuell durch das Parlament vordefiniert werden sollte, um den Bundesrat auch nicht vorschnell einzuengen. Wie gesagt, die Einengung mit dieser Motion würde darin bestehen, dass das Prinzip der Gegenseitigkeit auf Investitionen beschränkt ist und nicht umfassend verstanden wird. Damit würde die Motion zu einem verbindlichen Pfeiler eines Verhandlungsmandats, um nicht zu sagen zu einer roten Linie, die nicht immer zielführend ist.
Generell scheint es mir nicht zielführend, dass Verhandlungspositionen vorab durch das Parlament definiert werden. Es gibt ein Beispiel aus dem Nationalrat, auch betreffend China, bei dem das eben nicht gemacht wurde. Die Motion 21.3966 der APK-N wollte den Bundesrat beauftragen, "mit der chinesischen Regierung die Aufnahme eines Kapitels zur Einhaltung der internationalen Standards im Bereich Menschenrechte und Arbeitsrechte [...] auszuhandeln". Das wäre auch eine Art Verhandlungsmandat gewesen. Auch hier hätte man dem Bundesrat von vornherein punktuell einen Auftrag zur Verhandlung mitgegeben. Der Nationalrat hat diese Motion abgelehnt, zu Recht, wie ich meine.
Aus diesem übergeordneten Gedanken wäre auch die heutige Motion abzulehnen, weil es vom Prozedere her nicht zielführend ist, dem Bundesrat für ein Verhandlungsmandat vorab gewisse Aufträge zu geben. Wir greifen damit auch in die Kompetenz des Bundesrates ein. Zudem ist ein Verhandlungsmandat bekanntlich ein kohärentes Ganzes, das nicht von vornherein punktuell vordefiniert werden soll.
Aus diesen inhaltlichen und auch prozeduralen Gründen ersuche ich Sie namens der Minderheit, die Motion abzulehnen. [PAGE 1402]