Lexipedia

AB 294524

Huber Alois · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-15

Wortprotokoll

Um es vorwegzunehmen: Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich seit beinahe 25 Jahren als selbstständiger Landwirt nach den Richtlinien von Bio Suisse produziere. Neben dem Ackerbau halten wir in unserem Betrieb 70 Milchkühe, 100 Mastschweine, Schafe zur Fleischproduktion und Legehennen. Ich habe also sicher keinen Kleinbetrieb, aber ich habe auch keine Massentierhaltung bei mir zuhause. Ich könnte also sagen: Ich kann beruhigt sein, die Massentierhaltungs-Initiative betrifft mich nicht, ebenso wenig wie der Gegenentwurf und der Minderheitsantrag Baumann.

Im Text der Massentierhaltungs-Initiative steht aber bei Artikel 197 Ziffer 13 Absatz 2: "Die Ausführungsgesetzgebung muss bezüglich Würde des Tiers Anforderungen festlegen, die mindestens den Anforderungen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen." Als Knospe-Produzent akzeptiere und arbeite ich nach diesen Richtlinien und stelle sie auch nicht infrage. Es ist jedoch falsch, Richtlinien einer bäuerlichen Organisation in die Bundesverfassung zu schreiben.

Für mich als Bioproduzent ist beunruhigend, dass die Richtlinien von Bio Suisse bei einer Annahme der Initiative stark verschärft würden, da wir ein Premiumprodukt herstellen und sich dieses von den anderen Produkten klar abheben muss. So wurde auch in der Vergangenheit immer postwendend eine Verschärfung der Richtlinien vorgenommen, wenn sich eine Produktionsart den Anforderungen von Bio Suisse annäherte. Bereits heute ist die Mastschweinehaltung in den Biobetrieben durch die verschärften Richtlinien nicht mehr kostendeckend. Auch ist der Marktanteil von Bioschweinefleisch mit 1,8 Prozent sehr klein, da die Konsumenten nicht bereit sind, die hohen Preise im Laden zu zahlen. Wie soll es denn aussehen, wenn alle nach diesen Richtlinien produzieren?

Das heisst jedoch nicht, dass wir unsere Tiere auf unseren Höfen nicht artgerecht halten. Es ist klar erwiesen, dass nicht die Grösse der Tierbestände hauptsächlich für das Wohl der Tiere verantwortlich ist, sondern die Haltung und Betreuung der Tiere. Kollegin Binder hat vorhin gesagt, dass sie in solchen Betrieben anwesend gewesen sei. Ich kann Ihnen versichern, in Grossbetrieben sind heute nur ausgewiesene Fachleute für die Tiere und für ihr Wohl verantwortlich. Anders würden die Betriebe nicht rentieren und müssten ihre Tore schliessen.

In der Debatte von gestern und heute habe ich sehr viel über die Würde der Tiere gehört. Ich habe aber nichts über die Würde des Bauern gehört. Im Text der Initiative heisst es nämlich, die Arbeitsplätze würden nicht verloren gehen, da es ja mit Einstreuen und Auslauf mehr Arbeit geben werde. Was heisst das jetzt? Der Bauer soll noch mehr arbeiten, obwohl er weniger Tiere halten kann und dadurch auch weniger verdient? Ich frage mich: Wo ist denn hier die Würde des Bauern?

Auch wird immer gesagt: für die Umwelt. Sind Sie sich bewusst, wenn nur noch die Hälfte der Tiere produziert würde - und das will ja eigentlich die Initiative -, dass dann für den Transport in den Schlachthof trotzdem mindestens viermal mehr Fahrzeuge gebraucht würden? Ist da noch ein umweltgerechtes Denken vorhanden? Auch habe ich gehört, dass viel Regenwald für die Produktion von Soja abgeholzt werde. Wissen Sie, dass die Soja, die in die Schweiz geliefert wird, vor allem aus dem Donaudelta kommt und nicht aus dem Regenwald, weil diese Soja in der Regel mit gentechnisch veränderten Pflanzenprodukten verschmutzt ist?

Ich halte also fest: Ich und auch meine Kollegen lehnen die Initiative, den Gegenvorschlag und auch den Minderheitsantrag Baumann für einen indirekten Gegenvorschlag ab.

AB 294524 | Lexipedia | Lexipedia