Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-11-27
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-27
Wortprotokoll
Bis jetzt kann nur die ganze Rente maximal um fünf ganze Jahre, aber nicht um weniger als ein Jahr aufgeschoben werden. In gewissen Fällen, z. B. für Bezüger von IV-Renten, kann der Bundesrat den Rentenaufschub ausschliessen. Die aufgeschobene Rente wird um einen Zuschlag erhöht, der sich auch auf allenfalls sie ablösende Hinterlassenenrenten auswirkt. Nach dem Entwurf des Bundesrates, dem der Nationalrat gefolgt ist und den auch unsere Kommission unterstützt, kann der Aufschub nun auch die Hälfte der Rente betreffen. Die Rente kann zudem auch um weniger als ein Jahr aufgeschoben werden. Auf Hinterlassenenrenten wird der Aufschubzuschlag nicht mehr gewährt.