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Friedli Esther · Nationalrat · 2021-12-15

Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-15

Wortprotokoll

Vor dem Abstimmen fasse ich nochmals kurz zusammen: Die Volksinitiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz" will die Massentierhaltung verbieten und die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen direkten Gegenentwurf, der vorsieht, den Schutz und das Wohlergehen aller Tiere als allgemeinen Grundsatz in die Verfassung aufzunehmen. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung und lehnt auch den Gegenvorschlag ab.

Es liegen vier Minderheitsanträge vor. Eine Minderheit I (Rytz Regula) will die Initiative zur Annahme empfehlen. Eine Minderheit II (Bendahan) will dem direkten Gegenentwurf gemäss Bundesrat zustimmen. Der Antrag der Minderheit Grossen Jürg bezieht sich auf die Detailberatung des direkten Gegenentwurfes und kommt nur zum Tragen, wenn der Rat auf diesen Entwurf eintritt. Da unsere Kommission nicht auf den direkten Gegenentwurf eingetreten ist, wurde dieser Antrag in der Kommission nicht beraten. Die Minderheit Baumann will die Vorlage mit dem Auftrag für eine parlamentarische Initiative an die Kommission zurückweisen. Über diesen Antrag werden wir zuerst abstimmen.

Ich bin in meinem gestrigen Votum bereits inhaltlich auf die verschiedenen Anträge eingegangen. Als Sprecherin Ihrer [PAGE 2629] Kommission möchte ich Ihnen nun am Schluss der Beratung gerne noch speziell etwas zum Antrag der Minderheit Baumann sagen, vor allem auch zu den Fristen und zum Rechtlichen.

Die Minderheit Baumann will die Vorlage mit dem Auftrag an die Kommission zurückweisen, eine parlamentarische Initiative für einen indirekten Gegenentwurf zu beschliessen. Dieser Antrag bezweckt inhaltlich eine moderatere Variante als der direkte Gegenentwurf, also die Version Bundesrat, und zwar auf Gesetzesstufe und nicht wie beim Bundesrat auf Stufe Verfassung. Im Gegensatz zur Version Bundesrat enthält er aber wie die Initiative eine Bestimmung zu den Handelsbeziehungen. Er will diese neu so ausgestalten, dass sie dem Tierwohl dienen.

Die Mehrheit der Kommission lehnt den Minderheitsantrag inhaltlich ab; wir Berichterstatter sind gestern bereits darauf eingegangen. Bei diesem Antrag hat die Kommission jedoch insbesondere auch Bedenken wegen der Fristen und der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen.

Würden wir heute dem Minderheitsantrag Baumann zustimmen, würde das Geschäft an Ihre Kommission zurückgewiesen. Es würden keine weiteren Abstimmungen mehr stattfinden. Ihre Kommission müsste dann eine parlamentarische Initiative ergreifen und einen indirekten Gegenentwurf ausarbeiten. Das heisst konkret: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben muss es zwischen der aktuellen Wintersession und der Frühjahrssession 2022 schaffen, eine parlamentarische Initiative einzureichen, der unsere Schwesterkommission im Ständerat auch zustimmen muss. Danach muss die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben einen Erlassentwurf ausarbeiten, der in der Frühjahrssession in die Gesamtabstimmung geht, denn die Frist zur Behandlung der Volksinitiative läuft am 28. Mai 2022 aus. So ein sportliches Programm wäre nur ohne Vernehmlassung möglich. Stimmt die ständerätliche Schwesterkommission nicht zu, kann unsere Kommission keine parlamentarische Initiative machen, und wir müssen in der Frühjahrssession in beiden Räten eine Abstimmungsempfehlung zur Initiative verabschieden.

Sie sehen, das wäre ein äusserst sportlicher Zeitplan, und so etwas entspricht nicht einer seriösen Politik, schon gar nicht, da dies für die Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik weitgehende Konsequenzen hätte.

Im Hinblick auf den Antrag der Minderheit Baumann möchte ich auch noch rechtliche Aspekte ins Feld führen. Wegen des engen Zeitplans würden wir mit einer Annahme dieses Minderheitsantrages nämlich auch Gesetzesbruch begehen. So könnte Artikel 112 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 7 Absatz 3 des Vernehmlassungsgesetzes nicht eingehalten werden. Diese Bestimmungen besagen, dass vor der Beschlussfassung im Nationalrat eine Vernehmlassung mit einer Mindestdauer von drei Monaten durchgeführt werden muss.

Die Minderheit Baumann ist der Meinung, dass es keine eigene Vernehmlassung brauche, da man sich auf die Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative und somit auf Artikel 3a des Vernehmlassungsgesetzes berufen könne. Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht dies nicht so. So waren unter anderem die Förderung der Eigenverantwortung der Branche und die Neugestaltung von Handelsbeziehungen, wie dies die Minderheit Baumann verlangt, nicht Gegenstand der Vernehmlassung des Bundesrates. Ein Verzicht auf eine Vernehmlassung wäre nicht zu rechtfertigen.

Ebenso wäre die Stellungnahme des Bundesrates zur parlamentarischen Initiative der Kommission gemäss Artikel 112 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes innerhalb einer vernünftigen Frist nicht mehr möglich oder vor der Beratung im Nationalrat überhaupt nicht mehr möglich. Der Bundesrat erhält in der Regel sechs bis acht Wochen Zeit für eine Stellungnahme.

Mit der Zurückweisung an die Kommission würden wir auch an Artikel 85 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes kratzen. Dieser besagt, dass Entwürfe zu Verfassungsänderungen und nicht dringlichen Bundesgesetzen in der Regel nicht von beiden Räten in der gleichen Session beraten werden. Hier könnte uns noch das "in der Regel" helfen, aber trotzdem: Wir sind die Gesetzgeber, wir erwarten, dass die Bürgerinnen und Bürger im Land sich an die von uns verabschiedeten Gesetze halten - darum sollten auch wir dies tun.

Daher bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, dass Sie sich an die Verfahrensbestimmungen, die wir uns gemäss Parlamentsgesetz gegeben haben, halten und den Rückweisungsantrag der Minderheit Baumann ablehnen.

Die Minderheit II (Bendahan) möchte auf den Gegenentwurf des Bundesrates eintreten. Der Bundesrat lehnt die Massentierhaltungs-Initiative ab, möchte ihr aber einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen. Damit möchte er die Anliegen der Initianten aufnehmen und dem Umstand Rechnung tragen, dass dem Wohlergehen aller Tiere und den Methoden der Herstellung von Lebensmitteln eine hohe Bedeutung beigemessen wird. Er verzichtet in Bezug auf die Initiative aber auf die Aufnahme und Verankerung der privatrechtlichen Bio-Suisse-Richtlinien 2018 und der spezifischen Einfuhrregelung in der Verfassung. Die Minderheit II (Bendahan) sieht dies als Kompromiss.

Die Mehrheit der Kommission lehnt den direkten Gegenentwurf des Bundesrates ab. Die heutigen Verfassungsbestimmungen genügen für einen strengen Tierschutz in der Schweiz. Der Gegenentwurf des Bundesrates will den Tierschutz in der Schweiz einseitig verschärfen. Dies würde dazu führen, dass die Produktion in der Schweiz abnehmen, aber im Gegenzug mehr importiert würde. Das kann nicht im Sinne einer nachhaltigen Politik sein.

Immer höhere Auflagen in der Schweizer Landwirtschaft bedeuten auch, dass die Kosten steigen und die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich noch weiter verschlechtert wird. Denn mit dem Gegenentwurf des Bundesrates würden die Produktionsmöglichkeiten der Schweizer Landwirtschaft eingeschränkt, was eine einigermassen wirtschaftliche Lebensmittelproduktion immer mehr erschweren und die Konsumentenpreise ansteigen lassen würde. Damit stellt sich die Frage, ob die Konsumenten bereit sind, diese Mehrkosten zu übernehmen. Der Bund tut es auf jeden Fall nicht, denn er will den Gegenentwurf für den Bund kostenneutral mit Umlagerungen umsetzen. Die anfallenden Mehrkosten wird jemand bezahlen müssen. Wenn es nicht der Bund ist, sind es die Konsumenten oder die Bauernfamilien. Denn ohne zusätzliche Mittel sind die vielen neuen Auflagen, Vorschriften und Verbote nicht zu finanzieren.

Sofern zuvor immer die Mehrheit gewinnt, wird es noch eine dritte Abstimmung, eine Abstimmung über die Minderheit[NB]I (Rytz Regula), geben. Die Minderheit I möchte die Massentierhaltungs-Initiative zur Annahme empfehlen. Die Initiative nehme das Thema auf, dass die Menschen gegenüber den Tieren eine Verantwortung hätten und dieser gerecht werden müssten und dass es bessere Regeln brauche. Es seien zudem die strengeren Bestimmungen in Bezug auf den Import wichtig.

Die Mehrheit der Kommission empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Sie geht der Mehrheit der Kommission viel zu weit, auch wenn sie eine Übergangsfrist von 25 Jahren vorsieht. Die Schweiz hat schon heute eines der strengsten Tierschutzgesetze. Die Initiative würde die Produktion von tierischen Lebensmitteln in der Schweiz erschweren, sie würde die Lebensmittel in der Schweiz verteuern und wohl auch verknappen. Sie will private Standards in die Verfassung aufnehmen und für alle verbindlich machen. Sie verletzt mit ihren Bestimmungen zum Import verschiedene internationale Abkommen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Volksinitiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz" dem Schweizer Stimmvolk ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen, auf eine Rückweisung der Vorlage an die Kommission mit dem Auftrag zur Ausarbeitung einer parlamentarischen Initiative zu verzichten. Zudem beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen, auf den direkten Gegenentwurf des Bundesrates in Form des Bundesbeschlusses über den Schutz und das Wohlergehen der Tiere nicht einzutreten. [PAGE 2630]