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Rutz Gregor · Nationalrat · 2021-12-15

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-15

Wortprotokoll

Es sei Zeit für faire Nationalratswahlen, fordert eine Initiative der grünliberalen Fraktion, Sie haben es gehört. Die Intention ist, dass die Gesetzgebung über die Nationalratswahlen dahingehend zu ändern sei, dass die Nationalratssitze mittels der doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung zugeteilt werden.

Die Staatspolitische Kommission empfiehlt Ihnen mehrheitlich, dieser Initiative keine Folge zu geben. Wie begründet dies die Kommissionsmehrheit? Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass es für gewisse Kantone seine Berechtigung haben möge bzw. von einer [PAGE 2635] Bevölkerungsmehrheit gewünscht sei, dass man dieses System der doppelten Proportionalität bei den Wahlen berücksichtige. Auf Bundesebene aber würde nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ein solches System den Gegebenheiten in keiner Weise gerecht. Man ist der Auffassung, dass das System hier nicht einfach über den Rechenschieber definiert werden könne, sondern ganz andere wichtige Faktoren eben auch mitspielten.

Auf Bundesebene bilden die Kantone Wahlkreise. Das ist in Artikel 149 Absatz 3 der Bundesverfassung so vorgesehen. Die Kantone sind keine Verwaltungsbezirke, sondern natürlich gewachsene, historisch gewachsene Gebilde. Die Kantone haben sich über Jahrhunderte entwickelt und unterscheiden sich nicht nur sprachlich und kulturell, sondern oftmals auch in ihrer politischen Kultur auf beachtliche Weise. Vor diesem Hintergrund ist sicher auch die Bestimmung in Artikel 149 Absatz 4 der Bundesverfassung zu sehen, die besagt, dass jeder Kanton mindestens mit einem Sitz im Nationalrat vertreten sein muss.

Auch die Parteienlandschaft unterscheidet sich in den Kantonen oft sehr stark. Es gibt auch Parteien und Gruppierungen, die nur in einzelnen Kantonen oder sogar nur in einem einzigen Kanton präsent sind. Die Nationalratswahlen sind so zu einem Teil eben auch immer kantonale Wahlen, welche stark von den jeweiligen kantonal präsenten Parteien und von den lokalen Persönlichkeiten geprägt werden.

Das über Jahrzehnte und Jahrhunderte gewachsene schweizerische Verfassungssystem mit seiner feinen Mechanik erlaubt es, dass verschiedene Sprachen, Kulturen und politische Ausrichtungen seit langer Zeit friedlich zusammenleben. Die Stabilität, Kontinuität und Berechenbarkeit, welche von diesem System ausgeht, ist mit Grundlage unseres Wohlstands und der hohen Attraktivität des Standorts Schweiz. Gleichzeitig schützt dieses System Minderheiten wie kein anderes. Dieser Schutz sprachlicher und kultureller Minderheiten wäre nach Auffassung der Kommissionsmehrheit mit einem anderen Wahlsystem wahrscheinlich nicht mehr im selben Umfang gewährleistet.

Die Einführung des Systems der doppelten Proportionalität würde bedeuten, dass die Stimmen gesamtschweizerisch zusammengezählt würden. Dies wiederum würde den lokalen Gegebenheiten nicht mehr gerecht. Besonders schwierig kann die Situation für Parteien werden, die nur in bestimmten Regionen verankert sind, beispielsweise die Partei der Arbeit, welche im Neuenburger Jura stark präsent ist - Kommissionsberichterstatter Cottier hat es in französischer Sprache erwähnt -, oder die Lega dei Ticinesi oder das MCG in Genf. Ob es diese Parteien schaffen würden, gesamtschweizerisch einen Sitz zu erobern, ist höchst fraglich. Auf diese Gefahr hat auch die Bundeskanzlei in den Beratungen der Kommission hingewiesen: Solche Parteien hätten wohl keine Chance mehr, einen Sitz zu gewinnen; dies sei keinesfalls ein fiktives Beispiel, sondern das seien realistische Szenarien.

Das System des doppelten Pukelsheim kann Auswirkungen haben, die auch für die Wähler nicht mehr nachvollziehbar sind. Für den Wähler in einem kleinen Kanton ist es wichtig, dass er erstens einmal von einem Vertreter seines Kantons und zweitens natürlich auch von einem Vertreter der stärksten Partei seines Kantons vertreten wird. Ist dies nicht mehr der Fall und sitzen plötzlich Personen für einen Kanton im Nationalrat, die dort gar nicht gewählt worden sind, so führt das zu einer Entfremdung zwischen Wählern und Gewählten. Das Wahlresultat wird als zentralistisches Diktat wahrgenommen, welches nicht mehr den kantonalen Gegebenheiten entspricht. Dies sind die Argumente der Kommissionsmehrheit.

Die Kommissionsminderheit - Sie haben es auch von Kollege Glättli gehört - ist der Auffassung, dass namentlich die Mitglieder des Ständerates, nicht aber die Mitglieder des Nationalrates für die Vertretung der Kantone zuständig seien und deswegen bezüglich der Nationalratswahlen das Proporzsystem im Vordergrund stehen müsse, also die Parteienstärke. Zudem kam der Einwand, dass nach Auffassung der Minderheit in kleinen Kantonen eben nur Wähler grösserer Parteien realistische Chancen hätten, eine Vertretung ihres Willens zu entsenden, während die Stimmen der Wähler kleiner Parteien quasi verloren gehen würden. Das bezeichnet die Minderheit dann als verfassungswidrig. Die Mehrheit weist aber darauf hin, dass das System eben gerade durch die Bundesverfassung so gewollt ist und man diese bewährten Prinzipien nicht ohne Grund aufgeben soll.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, hier keine Folge zu geben.