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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-12-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-12-16

Wortprotokoll

Ich versuche, noch auf ein paar Themen und Argumente und dann auch auf die Frage einzugehen, die Frau Graf gestellt hat.

Ich beginne mit der Frage nach der Markierung der Waffenbestandteile. Sie haben dazu eine Frage gestellt. Die Markierung war ein wesentlicher Punkt der damaligen Revision des Waffengesetzes. Diese Revision ist aber erst seit dem 1. September 2020 in Kraft. Nur wenn auch die einzelnen Bestandteile einer Waffe markiert sind, kann festgestellt werden, woher eine Waffe stammt. Man kann dann auch nachvollziehen, welcher Waffenhändler die Waffe verkauft hat, ob sie allenfalls gestohlen wurde, ob sie neu zusammengestellt wurde oder was auch immer. Die Kantone sammeln keine Daten dazu, wie viele Delikte aufgrund der neuen Markierungspflicht aufgeklärt oder verhindert werden konnten. Es sind die Kantone, die hier zuständig sind. Überhaupt möchte ich für den ganzen Bereich daran erinnern, dass die öffentliche Sicherheit - die Polizeihoheit - Sache der Kantone ist. Der Bund hat hier höchstens eine koordinierende Rolle inne oder kann eine Datensammlung anbieten. Das Bundesamt für Polizei ist derzeit daran, zusammen mit den Kantonen zu prüfen, welche zusätzlichen Informationen[NB]zu[NB]Waffendelikten[NB]erhoben werden können. Mit Ihrer Frage, Herr Salzmann, haben Sie schon recht: Es wird interessant sein zu sehen, was[NB]diese[NB]Markierungspflicht tatsächlich bringt.

Dann haben Sie gesagt, der Bundesrat habe seine Haltung zur EU-Waffenrichtlinie respektive zum Evaluationsbericht noch nicht festgelegt. Das stimmt, das haben wir so geschrieben. Man muss wissen: Die EU evaluiert etwa alle fünf Jahre ihre Waffenrichtlinie. Aufgrund dieser Evaluation kommt es dann vielleicht in einer nächsten Periode zu Veränderungen. Was am 27. Oktober 2021 publiziert wurde, war einfach die Evaluation aus den Anpassungen von 2017. Es gibt also noch keine Vorschläge der EU-Kommission für eine erneute Revision der Waffenrichtlinie, zu denen man Stellung nehmen könnte.

Jetzt zur Frage, die hier wohl am emotionalsten diskutiert wurde, das ist die Frage der Verwendung der Schusswaffe zum Selbstschutz. Ich glaube, dass Sie, Herr Salzmann und Frau Graf, nicht ganz vom Gleichen gesprochen haben. Herr Salzmann stellt sich auf den Standpunkt, dass jemand, der eine Waffe erworben hat und zuhause überfallen wird, sich schützen können muss. Die Schweizer Polizei - Kantonspolizeien, Stadtpolizeien - weist darauf hin, dass das gefährlich sein kann, wenn jemand nicht wirklich versiert ist im Umgang mit einer Waffe. Wenn Sie beispielsweise zuhause von bewaffneten Tätern überfallen werden und nicht gewohnt sind, mit einer Waffe umzugehen, dazu auch noch unter Stress und unter Druck stehen und Angst haben, dann kann das tatsächlich auch eine Gefährdung für Sie selber darstellen, weil sich der Täter dann von Ihnen die Waffe holen könnte. Es könnten auch Familienangehörige involviert werden, wenn es zu einer unkontrollierten Schussabgabe kommt. Das sagt die SKP, nichts anderes.

Damit werden nicht Angehörige der Schweizer Milizarmee oder gar Jäger oder Schützen kriminalisiert. Diese haben die Waffe ja nicht zum Selbstschutz. Wir sprechen darüber, dass jemand sagt: Ich habe Angst, ich kaufe eine Waffe, ich habe diese zuhause im Schlafzimmer; wenn einer kommt, dann schiesse ich. Alles, was die Polizei sagt, ist: Bitte, liebe Bürgerinnen und Bürger, machen Sie das nicht, weil einerseits das Gewaltmonopol beim Staat liegt und andererseits solche Situationen effektiv eskalieren können, wenn man nicht wirklich sehr versiert ist im Umgang mit Waffen. Es geht also nicht um eine Kriminalisierung.

Auch bei dem, was Frau Graf angesprochen hat, muss man vorsichtig sein. Wenn man die Waffendichte in der Schweiz anschaut - und grundsätzlich sind es die Angehörigen der Armee, die eine Waffe haben -, dann sieht man: Im Verhältnis dazu gibt es relativ wenig Fälle mit einer Schusswaffe. Aber es kommt auch mit Schusswaffen zu Tötungsdelikten im häuslichen Bereich. Es müssen nicht Armeewaffen sein, es können auch andere Waffen sein. Sie, Frau Graf, haben gefragt, wie man das verhindern könne. Das ist sehr schwierig. Auch wenn jemand legal eine Waffe erworben hat und diese aufgrund seines Vorlebens legal besitzt und nicht strafrechtlich oder anderswie aufgefallen ist, kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass er diese auch gegen andere verwendet.

Was wichtig ist im Bereich der häuslichen Gewalt: Wenn Personen auffällig werden, wenn sie polizeilich registriert sind, wenn man weiss, dass eine Frau mehrfach von ihrem Mann bedroht wurde, dann schaut man sofort, und das ist heute auch Standard, ob es in diesem Haushalt eine Waffe gibt. Ich[NB]kann mich erinnern: Als ich Regierungsrätin war, wurden x-fach Waffen eingezogen von Personen, bei denen es zu Delikten im Rahmen der häuslichen Gewalt gekommen ist. Sie können nicht verhindern, dass der Täter wieder eine Waffe beschafft oder dass es - und das ist eben auch sehr häufig - zu Tötungsdelikten mit Stichwaffen kommt.

Ich hoffe, ich konnte hier noch etwas zur Klärung beitragen.