Lexipedia

Hegglin Peter · Ständerat · 2021-12-16

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-16

Wortprotokoll

Wir haben am 13. Dezember in der zweiten Differenzbereinigungsrunde zum letzten Mal über das Budget beraten und uns dabei bei der Position "Kinderschutz/Kinderrechte" im Voranschlag dem Nationalrat angeschlossen und der Aufstockung um 390[NB]000 Franken zugestimmt, gleichzeitig aber die Rahmenbedingungen der Kreditverwendung gestrichen. Weiter hielten wir an der ordentlichen Verbuchung der Kredite beim Bundesamt für Gesundheit fest und folgten dem Nationalrat im Finanzplan beim Bundesamt für Energie und stockten die Beträge entsprechend auf.

Inzwischen hat der Nationalrat am Dienstag die zweite Differenzbereinigung durchgeführt. Er hat sich bis auf eine Differenz unseren Beschlüssen angeschlossen. Es verbleibt eine Differenz bei den Personalausgaben. Während unser Rat mit [PAGE 1416] 25 zu 19 Stimmen eine Kürzung des Personalwachstums um 21 Millionen Franken beschlossen hat, votierte der Nationalrat mit 102 zu 83 Stimmen gegen eine solche Kürzung. Aus diesem Grund kam es zur Einigungskonferenz, welche gestern Mittag stattgefunden hat.

Mit 14 zu 11 Stimmen empfiehlt Ihnen die Einigungskonferenz, beim Voranschlag dem Ständerat zu folgen. Ein Minderheitsantrag wurde nicht eingereicht. Er könnte auch nicht zu einem anderen Ergebnis führen, weil bei einer Ablehnung des Beschlusses der Einigungskonferenz der tiefere Betrag festgeschrieben wird, was ja auf das Gleiche hinauslaufen würde.

Beim Finanzplan empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Einigungskonferenz, die ebenfalls mit 14 zu 11 Stimmen zustande gekommen ist, beim Ständerat zu bleiben. Bei dieser Position wurde ein Minderheitsantrag eingereicht. Beim Finanzplan ist die Situation eben anders. Dem Bundesrat kann nur ein Auftrag für die Änderung des Finanzplans erteilt werden, wenn es einen übereinstimmenden Beschluss beider Räte gibt. Die Einigungskonferenz stellt Ihnen zum Finanzplan einen Einigungsantrag. Lehnt ihn jetzt ein Rat ab, so wird die fragliche Bestimmung gestrichen, und es verbleibt der Entwurf des Bundesrates.

Mit anderen Worten: Beim Finanzplan kann kein Rat dem anderen einen Änderungsauftrag zuhanden des Bundesrates aufzwingen. Aus diesem Grund haben wir heute auch zwei Abstimmungen durchzuführen, eine zum Voranschlag und eine zum Finanzplan.

Diesen Beschlüssen und Anträgen ging eine materielle Diskussion mit Pro- und Contra-Argumenten zu den Haltungen von Stände- und Nationalrat voraus. Insgesamt wurden drei Anträge gestellt: erstens ein Antrag, dem Nationalrat zu folgen, d. h., keine Kürzung vorzunehmen und gemäss Bundesrat vorzugehen, zweitens ein Kompromissantrag mit einer Kürzung des Personalaufwands um 11 statt 21 Millionen Franken, und drittens ein Antrag, dem ständerätlichen Beschluss zu folgen. In der Ausmehrung unterlag beim Voranschlag in einem ersten Schritt die nationalrätliche Haltung mit 7 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Kompromissantrag. Im zweiten Schritt obsiegte die ständerätliche Haltung mit 14 zu 11 Stimmen. Beim Finanzplan haben wir ein praktisch identisches Abstimmungsverfahren mit gleichen Resultaten durchgeführt.

Wie begründet jetzt die Mehrheit ihre Haltung? Der grosse und ungebremste Stellenzuwachs in der Bundesverwaltung in den letzten Jahren hat für die Mehrheit der Einigungskonferenz den Ausschlag gegeben, ein Zeichen zu setzen und den Bundesrat aufzufordern, Personalbegehren zukünftig kritischer zu betrachten. Die Kürzung soll überdies aber auch ein Signal an uns, an die Parlamentarier, sein, mit Forderungen zukünftig zurückhaltender zu sein. Die Kürzung ist denn auch nur eine Abschwächung des zukünftigen Personalwachstums, keine Kürzung der momentanen Ausgaben oder Stellen.

Die Mehrheit versteht den Beschluss deshalb auch nicht als Strafaktion gegenüber dem Bundesrat und den Mitarbeitenden. Ihnen sei an dieser Stelle für den grossen Einsatz gedankt. Der Beschluss ist auch mit der neuen Verwaltungsführung konform. Wir beschliessen die Globalbudgets, und der Bundesrat setzt die Beschlüsse operativ um.

Die Mehrheit der Einigungskonferenz stellt nicht primär den Personalaufwuchs bei neuen Aufgaben und Funktionen infrage, sondern fordert den Bundesrat vielmehr auf, nach Synergien über die ganze Verwaltung zu suchen. Ob er lineare, plafonderhöhende oder auch die Fluktuation betreffende Massnahmen einbeziehen will, möchte die Mehrheit der Exekutive überlassen. Der Bundesrat, so wurde gesagt, wird bereits morgen über die Umsetzung eines solchen Beschlusses befinden.

Für die Minderheit ist es nach gewalteter Diskussion kurz vor Weihnachten zu spät, um im Personalbereich noch Kürzungen vorzunehmen. Zudem sei die Kürzung zu wenig spezifisch. Man sollte Aufgabenbereiche hinterfragen und nicht pauschale Kürzungen vornehmen. Zudem seien wir noch mitten in einer Krise, welche Mehraufwände bringe. Ich gehe davon aus, dass die Minderheit ihre Haltung dann beim Finanzplan noch selbst begründen wird.

Ich empfehle Ihnen, den Anträgen der Mehrheit der Einigungskonferenz zu folgen und unsere bisherigen Beschlüsse zu bestätigen. Ich bitte den Präsidenten, zweimal abstimmen zu lassen, einmal beim Voranschlag und einmal beim Finanzplan.

[VS]