Engler Stefan · Ständerat · 2021-12-16
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-16
Wortprotokoll
Lassen Sie mich zuerst die Überlegungen der Kommission zu den Standesinitiativen erläutern. Ihre Kommission beantragt Ihnen, diesen Standesinitiativen keine Folge zu geben. Anstelle der Standesinitiativen unterbreitet Ihnen die Kommission aber ein Kommissionspostulat, das einen Teil der Forderungen der Standesinitiativen aufnimmt.
Die Kantone Genf, Neuenburg und Jura bringen mit ihren Standesinitiativen die Sorge der Bevölkerung zum Ausdruck, dass bei der Einführung und beim Ausbau der 5G-Technologie für das Mobilfunknetz den gesundheitlichen Bedenken zu wenig Rechnung getragen werde. Mit ihren jeweiligen Forderungen verfolgen die Standesinitiativen die Absicht, das Vertrauen zwischen Behörden, Bevölkerung und Mobilfunkbetreibern zu stärken. Ausgehend vom Vorsorgeprinzip verlangen die drei Kantone vor allem ein Moratorium für den Einsatz von 5G-Millimeterwellen, bis die Forschung die Fragen zu den Auswirkungen auf die Gesundheit und zur Umweltbelastung besser geklärt hat. Weiter verlangen die Initiativen, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen nationalen Funkwellenkataster ins Leben ruft. Zudem sind Kantone und Gemeinden in die Planung der Netzabdeckung einzubeziehen. Zu guter Letzt sollen Bürgerinnen und Bürger über Präventionsmassnahmen informiert werden.
Gerne nehme ich zu diesen vier Forderungen der Standesinitiativen kurz Stellung und beginne mit der Forderung nach[NB]einem nationalen Funkwellenkataster. In den Standesinitiativen wird verlangt, dass ein Moratorium zu verhängen sei, bis eine schweizweite Übersicht über die Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlungen vorliegt. Gemäss Standesinitiativen meint man damit einen Funkwellenkataster, welcher vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellt werden sollte. Dieser Kataster soll die Bevölkerung sowohl über die Belastung durch die Strahlung als auch über die Mobilfunkanlagen informieren.
Mit der Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vom 17. April 2019 wurde das BAFU beauftragt, ein solches Monitoring einzuführen. Dieses Monitoring soll Auskunft über die Belastung der Schweizer Bevölkerung mit nichtionisierender Strahlung geben. Der Aufbau und die Weiterentwicklung eines solchen NIS-Monitorings wurde auch in den Begleitmassnahmen des Berichtes der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung aufgenommen. Wichtig und zu erwähnen ist dabei, dass mit dem Monitoring die Belastungen erhoben werden sollen, die durch Strahlung von Mobil- und Rundfunksendern, aber auch von Hochspannungsleitungen oder Geräten im Wohnumfeld ausgehen. Besonders zu betonen ist dabei, dass beim Aufbau dieses Monitorings auch die Kantone mit einbezogen sind. Es ist bei der Zusammenführung der kantonalen und kommunalen Immissionsmessungen also eine enge Zusammenarbeit vorgesehen, damit auch ein aussagekräftiges Gesamtbild gemacht werden kann. Das gesamte Monitoring wird darüber hinaus von einer Gruppe begleitet, in welcher die Fachstellen der Kantone und des Bundes vertreten sind.
Was die Informationen über Mobilfunkantennen anbelangt, ist auf den Antennenkataster des BAKOM hinzuweisen, der im Internet öffentlich zugänglich ist. Dieser Kataster enthält beispielsweise Angaben zu Sendestandorten, zur eingesetzten Mobilfunktechnologie von 2G bis 5G und eine grobe Angabe der Sendeleistungen. Auch dieser Antennenkataster wird derzeit angepasst und mit zusätzlichen Angaben versehen, beispielsweise zu den adaptiven Antennen. Insoweit erscheint der Kommission diese Forderung der Standesinitiativen als erfüllt.
Eine zweite Forderung bezieht sich auf den Einbezug der Kantone und der Gemeinden in die Planung der Netzabdeckung. Aus funktechnischen Gründen werden die Mobilfunkanlagen dort errichtet, wo sich die Nutzer befinden und wo die Gesprächs- und Datenkapazitäten auch effektiv benötigt und abgerufen werden. Die meisten Sendeanlagen werden daher in dicht besiedelten Gebieten errichtet, wo am meisten Menschen mobile Dienste nutzen. Diese Sendeanlagen befinden sich - wen wundert es? - innerhalb der Bauzonen und erfüllen damit die bau- und umweltschutzrechtlichen Anforderungen. Es besteht in diesem Zusammenhang ein Leitfaden, der von den Gemeinden und Städten erarbeitet und herausgegeben worden ist. Damit soll eine Voraussetzung erfüllt werden, damit auch die Gemeinden und Kantone in die Diskussionen mit einbezogen werden können.
Schliesslich hat sich das Bundesgericht auch für eine Vereinbarung mit den Betreibern ausgesprochen. Seit 2009 sind verschiedene Gremien dem Dialogmodell beigetreten. Dieses Dialogmodell ermöglicht es, dass die Gemeinden zusammen mit den Mobilfunkanbietern über die künftigen Mobilfunkanlagen und Standorte diskutieren. Eine Mitsprache von Gemeinden und Kantonen bei der Standortwahl ist also heute schon gegeben. Insoweit erachtet die Kommission auch diese Forderung der Standesinitiativen als erfüllt.
Die dritte Forderung verlangt Information und Prävention. Eine der Begleitmassnahmen, die der Bundesrat aufgrund des Berichtes der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung beschlossen hat, ist die Information und die Sensibilisierung der Bevölkerung. Konkret geht es um die Erstellung eines Katasters der Emissionen der Anlagen, um die Entwicklung von zielgruppenspezifischer Information und um die Erarbeitung von Fakten, die den Kantonen zur Verfügung gestellt werden sollen. In diesem Bereich ist also ersichtlich, dass in den vergangenen Jahren einiges gegangen ist und dass das Bewusstsein auch der Behörden für eine verstärkte Information und Aufklärung der Bevölkerung durchaus gewachsen ist.
Die Kommission ist somit der Meinung, dass die Umsetzung dieser drei Forderungen der Standesinitiativen mit den beschlossenen Massnahmen des Bundesrates wenn nicht schon ganz erfolgt, so sicher eingeleitet worden ist. Die entsprechenden Forderungen sind also abgedeckt, und es sollte kein weiterer Handlungsbedarf bestehen.
Die schwierigere Forderung ist die nach einem Moratorium für den Aufbau der 5G-Millimeterwellennetze, bis offene Fragen zu den Auswirkungen auf die Gesundheit und zu den Umweltbelastungen besser geklärt sind. Hier wird von der Verwaltung auch eingeräumt, dass aus wissenschaftlicher Sicht noch weiterer Forschungsbedarf bezüglich der Einwirkung von Millimeterwellen auf den Menschen besteht. Das hat unter anderem auch die Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung in ihrem Bericht von 2019 festgestellt. Als Begleitmassnahme hat sie empfohlen, die Forschung zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen zu intensivieren. Solche Forschungstätigkeiten finden sowohl international wie auch in der Schweiz statt. Mit der Überweisung verschiedener Vorstösse hat der Bundesrat den Auftrag erhalten, sich verstärkt in der Erforschung dieser Strahlungen zu engagieren.
Als Zwischenergebnis ist in dieser Frage somit festzuhalten: Heute werden Millimeterwellen für den Mobilfunk in der Schweiz noch nicht genutzt. Die Forschung zu Mobilfunk und Gesundheit wird gefördert, um auch den Wissensstand über mögliche Auswirkungen von Millimeterwellen zu verbessern. Über die Nutzung von Millimeterwellen für den Mobilfunk in der Schweiz müsste und würde der Bundesrat eigenständig entscheiden. Das geschieht also nicht einfach automatisch; der Bundesrat müsste einen expliziten Entscheid dazu fällen.
Nun zur Frage "Moratorium - ja oder nein?": Ihre Kommission ist zum Schluss gekommen, dass ein Moratorium, wie [PAGE 1420] es von den Standesinitiativen verlangt wird, schwerwiegende Auswirkungen haben könnte. Mit der Mobilfunktechnologie ist nämlich eine zentrale Infrastruktur des Landes betroffen. Deshalb hätte ein 5G-Moratorium im Bereich des Millimeterwellennetzes gravierende Folgen, nicht nur für die Wissenschaft und die Innovation, sondern letztlich auch für die Gesellschaft. Eine Infrastruktur definiert sich ja gerade dadurch, dass sie die Grundlage für das Wirtschaften und das Zusammenleben ist. Aus gutem Grund liegt die Verantwortung dafür verfassungsmässig auch beim Bund.
Die Telekom-Infrastruktur ist zentral für das Funktionieren des Landes; die Corona-Pandemie hat das eindrücklich bestätigt. Wird das Mobilfunknetz jetzt aus politischen Gründen nicht mehr weiterentwickelt oder könnte es nicht mehr weiterentwickelt werden, so hätte dies Konsequenzen für das gesellschaftliche Zusammenleben in unserem Land. Deshalb hat Ihre Kommission davon abgesehen, diese Forderung der Standesinitiativen zu übernehmen.
Allerdings hat die Kommission die Sorge, die in den Standesinitiativen zum Ausdruck kommt, ernst genommen und den Bundesrat mit einem Kommissionspostulat beauftragt, erstens zu prüfen und auch Bericht darüber zu erstatten, wie vor einer künftigen Nutzung von Frequenzen für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich die Kantone frühzeitig einbezogen und die zuständigen Parlamentskommissionen frühzeitig informiert werden können. Zweitens will die Kommission erreichen, dass Forschungsergebnisse über die Auswirkungen von Millimeterwellen auf Gesundheit und Umwelt bei einem allfälligen Entscheid des Bundesrates über die Nutzung dieser Frequenzbänder mitberücksichtigt werden müssen. Drittens verlangt die Kommission mit dem Postulat, dass die Bevölkerung auch frühzeitig und sachlich darüber informiert würde, bevor ein entsprechender Beschluss gefasst würde, ein Beschluss, welcher im Rahmen einer Änderung des Nationalen Frequenzzuweisungsplans erfolgen müsste.
Ich möchte Sie also bitten, diesen Standesinitiativen nicht Folge zu geben, dafür aber dem Kommissionspostulat zuzustimmen, welches die wichtigsten Forderungen aus diesen drei Standesinitiativen aufnimmt, nämlich die Frage, wie das 5G-Millimeterwellennetz in Zukunft beansprucht werden darf und soll bzw. was für Abklärungen und Informationen dafür vorgängig benötigt werden und wie die Politik da dann auch noch mit einbezogen wird.