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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-11-27

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-27

Wortprotokoll

Sie kann daher nur die grossen, alle betreffenden Fragen der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge angehen: Alter, Verwitwung und Verwaisung.

Für die Lösung unbestrittener berufs- oder standesspezifischer Probleme ist sie nach meiner Meinung nicht geeignet. Wenn wir noch beim Rentenvorbezug für bestimmte Berufe oder Einkommensschichten Sonderlösungen vorsehen, so verlieren wir uns im Uferlosen. Ich bin deshalb wie mein Vorredner klar der Auffassung, dass nur eine versicherungsmathematische Rentenkürzung beim Vorbezug zur Anwendung kommen kann. Es kann nicht Sache des Gesetzgebers beziehungsweise der AHV-Gesetzgebung sein, sich hier in Details zu verlieren, umso mehr, als die relativ kleinen Summen, die allenfalls zur Verfügung stünden, bei kleinen Einkommen nicht existenzsichernde Renten garantieren und fehlende Beträge wie bis anhin über die Ergänzungsleistungen geltend gemacht werden müssen.

Mein Fazit lautet: Die Menschen, die im Jahr 2067 gemäss heutigen Bestimmungen pensioniert werden sollen, sind im Jahr 2002 geboren worden. Diese sind knapp 80 000 an der Zahl. Das entspricht einer Geburtenrate von 1,3 Prozent. Vor diesen Fakten scheint es schwer verständlich, dass wir es nicht geschafft haben, den Betrachtungshorizont inhaltlich und zeitlich auszudehnen. Ich denke, es ist Weitsicht gefragt. Es ist nicht an der Zeit, alte Besitzstände zu zementieren und durch aufwendige Sonderlösungen beim Rentenvorbezug neue zu schaffen, die - da bin ich mir sicher - später wieder korrigiert werden müssen.

Ich bitte Sie in dem Sinne, einzutreten und dann meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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