Engler Stefan · Ständerat · 2021-12-16
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-16
Wortprotokoll
Ich kann mich wirklich kurzhalten, weil die Kommission Ihnen oppositionslos beantragt, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben, und auch kein anderslautender Antrag aus dem Rat vorliegt.
Der Grund ist allerdings nicht der, dass das Anliegen, das mit der Standesinitiative Zürich ins Parlament getragen wird, zu unwichtig wäre, um behandelt zu werden. Der Grund liegt vielmehr darin, dass sich diese Standesinitiative an eine Vielzahl von Standesinitiativen und auch an eine ganze Reihe von Forderungen aus dem Parlament anschliesst. Es geht darum, dass das Poststellennetz nicht so weit ausgedünnt werden darf, dass der Zugang zu den Postdienstleistungen unverhältnismässig erschwert wird. Das Thema ist adressiert und mit der Entgegennahme der Standesinitiative Jura 17.314 auch auf dem politischen Tisch.
Wir sind uns alle einig, dass der Grundversorgungsauftrag auch den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen muss. Die Post steht zusammen mit dem Eigner, also dem Bund, und zusammen mit der Wirtschaft, der Bevölkerung und der Politik in der Verpflichtung, den postalischen Service public als wesentlichen, tragenden Bestandteil für den Zusammenhalt des Landes ernst zu nehmen - und zwar für Stadt und Land, Alt und Jung, Privatpersonen und Unternehmungen, analog und digital. Nun ist aber festzuhalten, ob man das gerne sieht oder nicht, dass vor allem das Volumen im Briefverkehr und damit die direkten Kundenkontakte auf einer Poststelle in den letzten zehn Jahren dramatisch eingebrochen sind. Entsprechend ändert sich[NB]auch[NB]Inhalt[NB]und[NB]Umfang der postalischen Grundversorgung.
Heute regeln das Postgesetz und die Postverordnung, welche Anforderungen die Post zu erfüllen hat, damit Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu den postalischen Dienstleistungen garantiert werden kann. Für das Land bedeutet das, dass gemäss Postverordnung 90 Prozent der Bevölkerung eines Kantons sowohl Postleistungen wie auch Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs innert zwanzig Minuten erreichen können müssen. In Städten und Agglomerationen muss die Post pro 15[NB]000 Einwohner oder Beschäftigte einen Zugangspunkt betreiben. Damit das eingehalten wird, haben wir die Postcom, die jährlich Bericht erstattet, auch gegenüber der KVF. Es ist ein interessanter Bericht, der Aufschluss über die Kontrollen darüber gibt, ob diese Regeln der Zugänglichkeit auch eingehalten werden.
Wir wissen, dass die Post seit vielen Jahren daran ist, sich im Spannungsfeld zwischen betriebswirtschaftlichen Anforderungen und den nicht rentablen Anforderungen des Service public zurechtzufinden. Dazu gehört auch die Organisation der Zugangspunkte zur Post. Beginnend im Jahr 2016, als die Post diesbezüglich eine erste grössere Standortbestimmung vornahm, hat sie bis zum Jahr 2020 in einer Transformationsphase auch neue Zugangspunkte geschaffen. Damit einher ging aber auch der Abbau von eigenbetriebenen Postfilialen, was Unverständnis in vielen Kantonen, Regionen, Talschaften und auch Gemeinden zur Folge hatte. Heute sind wir an einem Punkt angelangt, an dem uns die Post versichert hat, dass das eigenbetriebene Netz bei rund 800 Poststellen im Land stabilisiert werden soll und jedenfalls bis 2024 keine grösseren Veränderungen zu erwarten sind.
Dies gesagt, hat sich die Kommission auf den Standpunkt gestellt, dass auch die derzeit laufenden Abklärungen, was die Grundversorgung in Zukunft anzubieten hat, abgewartet werden sollen, bevor über eine Revision des Postgesetzes nachgedacht wird. Derzeit untersucht eine Arbeitsgruppe im Auftrag des UVEK, wie die postalische Grundversorgung der Zukunft aussehen könnte. Aus diesem Bericht erhofft sich auch die Kommission Erkenntnisse darüber, wie die Kundenbeziehung zwischen der Post und der Bevölkerung sich in Zukunft weiterentwickeln kann und weiterentwickeln soll.
Das sind die Überlegungen, mit denen Ihre Kommission Ihnen beantragt, nicht noch eine zusätzliche Piste für eine Gesetzgebung zu öffnen, sondern sich auf die bereits angenommene Standesinitiative Jura 17.314 abzustützen. Hierzu liegt von beiden Räten bereits eine Verpflichtung vor, gesetzgeberisch tätig zu werden.