Michel Matthias · Ständerat · 2021-12-16
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-16
Wortprotokoll
Ich hatte immerhin teilweise die Gelegenheit, diese Debatte als Mitglied der Kommission für Rechtsfragen mitzuverfolgen. Wie auch andere Ratsmitglieder, z. B. Heidi Z'graggen, erwähnt haben, hatten wir die Gelegenheit, uns bei der Entscheidfindung auch persönlich in einer Entwicklung zu befinden. Ich glaube, bei solchen Fragen ist das wichtig. Im Gegensatz zu Heidi Z'graggen ist bei mir die Überzeugung eigentlich gestärkt worden, dass die Verjährbarkeit auch in solchen Fällen richtig ist.
Ich komme zu einem etwas übergeordneten Gedanken. Heidi Z'graggen hat die Gerechtigkeit erwähnt und die Hoffnung und die Erwartung, dass der Staat Gerechtigkeit, auch dreissig, vierzig Jahre später, wiederherstellen kann. Die Frage, wie der Staat überhaupt zu Gerechtigkeit führen kann, ist philosophischer und ethischer Art. Sicher, er kann es in bedingter Weise tun, aber er hat beschränkte Mittel, dies auch hinsichtlich der Zeit.
Der Gedanke scheint jetzt hier ein wenig zu sein: Der Staat hat heute bessere Mittel, sodass er nicht nur zeitlich beschränkt, sondern auf ewig versprechen kann, schlimme Taten dann zu ahnden. Dieses technologische Machbarkeitsdenken, dieser Machbarkeitswahn stört mich. Ich glaube, hier hat der Staat seine Grenzen. Auch das ist für mich eine Frage: Wo hat der Staat Grenzen, die man anerkennen muss? Diese Grenzen sind irgendwann gegeben, auch in zeitlicher Hinsicht.
Ich finde, es ist auch schwierig, wenn falsche Hoffnungen geweckt werden, wenn der Staat verspricht - und der Staat würde es mit der Unverjährbarkeit versprechen -, nach dreissig, vierzig, fünfzig Jahren Straftatbestände erheben und Straftaten verfolgen zu können, Morde verfolgen zu können. Das kann auch falsche Hoffnungen wecken, dies auch im Hinblick darauf, dass wir in zwanzig, dreissig, vierzig Jahren noch viele andere und noch viel ausgefeiltere Verfahren haben könnten, um Tatbestände zu eruieren - Verfahren, die wir heute noch gar nicht kennen. Im Lauf von dreissig, vierzig Jahren wird sich auch das Gerechtigkeitsempfinden ändern. Wie dann Tatbestände, welcher Art auch immer, beurteilt werden, wissen wir heute noch nicht.
Ich komme zu einem zweiten Punkt. Es wurde von Kollege Zopfi erwähnt: Die Tatbestandsmässigkeit kann man heute sicher mit besseren Mitteln erheben. Aber den subjektiven Tatbestand und die Zurechenbarkeit, also Fragen der Schuld, nach dreissig, vierzig Jahren tätergerecht und auch opfergerecht zu erheben, das ist dann ein schwieriges Unterfangen. Ich habe da Angst, dass wir diesem Technologiewahn verfallen und meinen, wir könnten in vierzig Jahren einen Mord gerechter beurteilen. Diesen Glauben teile ich nicht.
Eine Abwägung, die wir alle zu machen haben, ist schliesslich[NB]die Frage der Verhältnismässigkeit; für mich gilt für[NB]jegliches staatliche Tun die Frage der Verhältnismässigkeit. Nach[NB]dreissig Jahren zu sagen, wie das erwähnt wurde: "Okay, uns ist jetzt der Rechtsfrieden zum Schutz aller Betroffenen wichtiger als die Möglichkeit der Weiterverfolgung von [PAGE 1428] Straftaten", das scheint mir eine Frage der Verhältnismässigkeit zu sein, die ich jetzt im Sinne der Mehrheit beantworte.
Ich werde der Initiative keine Folge geben.