Burkart Thierry · Ständerat · 2021-12-16
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-16
Wortprotokoll
Angesichts der Tatsache, dass mein Standeskollege Knecht bereits die wesentlichen Ausführungen gemacht hat, kann ich mich sehr kurz halten. Ich erlaube mir einfach, noch zwei zusätzliche Punkte anzubringen bzw. zu schärfen.
1.[NB]Ja, man darf von den Spitälern in Situationen wie derjenigen, in der wir uns befinden, Sonderleistungen und Sonderefforts erwarten. Ja, es gibt Vorhalteleistungen, die auch schon abgegolten sind. Das ist aber nicht der Punkt, um den es geht. Es geht darum, dass der Bund in der Verordnung vom 16. März 2020 in Artikel 10a Absatz 2 verordnet hat, dass Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler und Kliniken, Arztpraxen und Zahnarztpraxen auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten müssen. Das ist der Punkt, um den es geht, nämlich um die Bundesanordnung, dass auf gewisse Tätigkeiten der Spitäler, Kliniken usw. verzichtet werden muss.
Wir hatten in der ganzen Pandemie den Grundsatz, dass diejenige Staatsebene, die etwas anordnet, die entsprechenden finanziellen Kosten deckt oder mindestens "abtempiert". Wenn der Bund etwas anordnet, hat der Bund entsprechend die Kosten zu bezahlen, wenn die Kantone etwas anordnen, haben sie sie zu tragen. Darum geht es hier. Es geht nicht um allgemeine Grundsatzdiskussionen, ob der Bund sich an den Kosten der Spitäler beteiligt oder nicht, sondern um den Grundsatz, dass derjenige, der befiehlt, die finanziellen Lasten entsprechend tragen muss. Das ist in diesem Fall ganz eindeutig der Bund. In diesem Sinne kann ich auch die Argumentation, die dem Antrag der Kommissionsmehrheit zugrunde liegt, nicht nachvollziehen.
2.[NB]Es wurde bereits erwähnt, dass wir eigentlich nicht so systemtreu sind, wie das die Mehrheit der Kommission glauben machen möchte. Der Ortsverkehr und der touristische Verkehr wurden bereits angetönt, und es gibt noch weitere Beispiele wie die Kultur oder die familienergänzenden Betreuungseinrichtungen, die ebenfalls seitens des Bundes mitfinanziert wurden. In diesem Sinne: Wenn man schon nicht dem Grundsatz "Der Bund hat angeordnet, der Bund muss die finanziellen Folgen tragen" folgen möchte, könnte man zumindest diejenigen Institutionen, die doch einen wesentlichen Teil der Pandemielast zu tragen haben, in diesem Systemdurchbruch, der seitens der Kommissionsmehrheit aufgezeigt wird, auch berücksichtigen.
In diesem Sinne bitte ich darum, den vier Standesinitiativen Folge zu geben.