Lexipedia

Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-11-27

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-27

Wortprotokoll

Zu den Absätzen 5 und 6: Einkommen von geringer Höhe werden schon heute von der Beitragserhebung ausgenommen. Die Befreiung wird gewährt, wenn es sich um einen Nebenerwerb handelt und der Arbeitnehmer eine schriftliche Verzichtserklärung leistet. Dies ist unbefriedigend und bietet Schwierigkeiten. Der Vorschlag des Bundesrates geht deshalb dahin, unabhängig von Haupterwerb und Gesuch mit allfälligen Formularen ein Einkommen bis zu einer gewissen Höhe beitragsfrei zu erklären. Dies bedeutet ringsum eine Vereinfachung. Unsere Kommission unterstützt diese Vereinfachung und schliesst sich dem Beschluss des Nationalrates im Grundsatz an, welcher nicht den Betrag von 1000 Franken, sondern einen jährlichen massgebenden Lohn bis zum Betrag der maximalen monatlichen Altersrente (von heute 2060 Franken) ausnimmt. Gegenüber dem Beschluss des Nationalrates streichen wir den letzten Satz, weil die Maximalrente ohnehin der automatischen Anpassung an den Rentenindex unterliegt.

Die Kommission ist sich bewusst, dass diese Form beitragsfreier Arbeit Schwarzarbeit begünstigen könnte. Wir haben deshalb die Einführung einer Missbrauchsregel diskutiert, die den Bundesrat berechtigen würde, im Falle von Missbräuchen tätig zu werden. Aus praktischen Gründen haben wir davon abgesehen, weil die Beweislast aufseiten der AHV-Organe liegen würde. Wir meinen aber, dass die Entwicklung hier im Auge behalten werden muss.

Absatz 6 steht im Einklang mit den Vorschlägen der Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Es gibt Kleingewerbler, die kurzfristig eine Hilfskraft benötigen; dabei soll übermässiger Papierkram vermieden werden können, ebenso bei Beschäftigungen zu sehr kleinem Lohn. Entscheidend wird hier sein, was unter kleinem Lohn verstanden wird. Die Kommission stimmt einem vereinfachten Verfahren zu.