Reimann Lukas · Nationalrat · 2021-12-16
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-16
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative, das möchte ich gleich vorausschicken, richtet sich nicht gegen das bestehende Doppelbürgerrecht all jener, die es schon haben, sie richtet sich nicht gegen die bestehenden Doppelbürgerrechte der Auslandschweizerinnen und -schweizer, und sie richtet sich nicht gegen die durch Abstammung entstandenen Doppelbürgerrechte; sie richtet sich[NB]einzig und allein gegen diejenigen Doppelbürgerrechte, die bei einer Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz erlangt werden, insbesondere wenn sie aus Ländern kommen, die ihrerseits den Schweizerinnen und Schweizern kein Doppelbürgerrecht zugestehen.
Das Thema ist ja seit Längerem aktuell. Es ist gerade auch aufgrund des Koalitionsvertrags der neuen Ampelregierung in Deutschland ein grosses Thema, wobei eine aktuelle Umfrage sagt, dass 59 Prozent der Deutschen gegen das Doppelbürgerrecht sind. Ein Blick in die Welt zeigt auch, dass es ganz viele Staaten gibt, die kein Doppelbürgerrecht kennen. So haben Österreich, Dänemark, die Niederlande, Luxemburg, Tschechien, Estland und Norwegen kein Doppelbürgerrecht; auch Deutschland hat es bisher nicht. Belgien bekämpft das Doppelbürgerrecht bei der Einbürgerung belgischer Staatsangehöriger im Ausland. Griechenland, Spanien, Lettland, Liechtenstein, Polen, Slowenien bekämpfen das Doppelbürgerrecht bei der Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen, was wir für die Schweiz ebenfalls als Vorteil sehen würden.
Wieso erachten wir das als Vorteil? Wir haben während der Pandemie gut gesehen, dass ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung, nämlich jener, der nur einen Schweizer Pass hat, sich nur noch in der Schweiz aufhalten konnte. Gleichzeitig konnten sich Bürgerinnen und Bürger, die zwei oder drei Pässe haben, frei über die Grenze bewegen, denn man kann ja jemandem nicht die Einreise in das Land verwehren, dessen Bürgerrecht er hat.
Diese Zweiklassengesellschaft nimmt immer weiter zu. Es gibt Leute, die können die Vertreter eines Parlamentes wählen oder sich in ein Parlament wählen lassen, und es gibt andere Leute, die können das bei zwei oder gar drei Parlamenten machen. Ich hatte früher jemanden in der Nachbarschaft, der in einem anderen Land gesagt hatte, er leiste Dienst in der Schweizer Armee; in der Schweiz sagte er, er leiste Dienst in einem anderen Land. Damals ist er damit durchgekommen. Es gibt also auch da unglaubliche Möglichkeiten für Missbräuche.
Die Bürgerinnen und Bürger, die zum Beispiel Doppelbürger in der Türkei oder Weissrussland sind und dann in Weissrussland oder in der Türkei inhaftiert werden, können wir als Schweiz nicht schützen. Da können wir gar nichts machen, weil letztlich dann das Bürgerrecht dieser Länder vorrangig ist. In diesem Sinne ist dies dann auch für den Schutz dieser Personen sehr negativ.
Ein Bericht des Bundesamtes für Migration aus dem Jahr 2005 hat sehr gut aufgezeigt, welches die Probleme der Doppelbürgerschaften sind. Da wird nämlich, ausgehend vom Terroranschlag in London, bei welchem über 50 Menschen gestorben sind und 700 Menschen verletzt wurden, beschrieben, dass das Doppelbürgerrecht zu gefährlichen Loyalitätskonflikten führen kann; gewalttätiger Extremismus werde durch das Doppelbürgerrecht gefördert.
Es heisst: "An den Attentaten waren islamistische Fundamentalisten beteiligt, die seit früher Jugend an in England wohnten. Sie waren nie speziell aufgefallen, sondern konnten als in die Gesellschaft eingegliedert betrachtet werden. Als Erklärung für ihre Hinwendung zum Terrorismus wurde insbesondere die persönliche Zerrissenheit zwischen den westlichen Werten des Wohnsitzstaates und denjenigen der islamischen Welt und dem Herkunftsstaat ihrer Eltern erwähnt. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass eine solche Identitätskrise insbesondere bei Personen mit labilem Charakter zur Radikalität des Terrorismus führen kann. Die Einbürgerung in Verbindung mit der Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten zu können, kann den Extremismus von Personen fördern, die sich in einem Loyalitätskonflikt befinden. Dies gilt in verstärktem Masse dann, wenn jemand neben dem Schweizer Bürgerrecht noch die Nationalität eines Staates besitzt, welcher sich nicht vom Terror distanziert oder diesen sogar unterstützt." Bei solchen Fällen sollten wir klar und deutlich sagen, dass wir kein Doppelbürgerrecht wollen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.