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Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-12-16

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-16

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative verlangt eine Anpassung des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht in dem Sinne, dass künftig keine Doppelbürgerschaft mehr möglich sein soll. Diejenigen Personen, die sich neu einbürgern lassen, müssten im Falle einer Einbürgerung die bestehende oder die bestehenden Staatsbürgerschaften aufgeben, damit sie "nur noch" Schweizerbürgerin oder Schweizerbürger wären. In der Begründung wird auf Loyalitätskonflikte hingewiesen, auf eine Tendenz, von derjenigen Staatsbürgerschaft zu profitieren, die mehr Vorteile bringt. Die Kommission ist mit 17 zu 6 Stimmen der Ansicht, dass dieser Initiative keine Folge zu geben sei.

Im Zusammenhang mit einer früheren Revision des Bürgerrechtsgesetzes ist eine Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Migration im Jahr 2005 - das ist schon eine Zeit lang her, aber die Kommission ist der Auffassung, dass sich an der Ausgangslage seither faktisch nichts geändert hat - zum Schluss gekommen, dass keine generellen Probleme im Zusammenhang mit dem Doppelbürgerrecht auftreten würden. Die Arbeitsgruppe, der auch Repräsentanten von vier Kantonen angehörten, beschloss deshalb, keine Änderung des Doppelbürgerrechts zu beantragen, was dann auch der Fall war bei der damaligen Revision des Bürgerrechtsgesetzes. Nun steht möglicherweise eine neue an.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die in der Begründung genannten Einzelfälle eben solche seien. Die problematischen Fälle seien, wie eingangs erwähnt, nicht zu verallgemeinern. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine Lösung für die in der Initiative genannten, einzelfallartig aufgetretenen Probleme nicht im Vorschlag der Initiative liegt. Sie ist grossmehrheitlich der Auffassung, dass nicht die Doppelbürgerschaft an sich das Problem darstellt, sondern der Grad der Integration der betroffenen Personen. Mit anderen Worten: Der Verzicht auf eine Doppelbürgerschaft bzw. auf die ursprüngliche Staatsbürgerschaft hätte nach Auffassung der Mehrheit der Kommission keinen Einfluss auf die Integration dieser Person in der Schweiz, und das steht für uns im Vordergrund.

Nach einer erfolgten Einbürgerung in der Schweiz sollen die eingebürgerten Personen über die Beibehaltung ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft selbst entscheiden können. Sie sollen selbst entscheiden, ob sie mit dieser Doppelbürgerschaft ein Loyalitätsproblem haben oder nicht. Die Kommission ist der Auffassung, dass die heutigen Kriterien für eine Einbürgerung streng sind und das Verfahren anspruchsvoll ist. Es sind ja in diesem Zusammenhang zahlreiche Vorstösse hängig, die eine Lockerung dieser Einbürgerungsvorschriften anstreben, nicht das Gegenteil. Über diese Anliegen werden Sie später zu entscheiden haben.

Mit anderen Worten: Es soll nicht mit dieser Initiative der Eindruck erweckt werden, dass eine eingebürgerte Person ein Bürger, eine Bürgerin zweiter Klasse ist; noch soll den Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern unterstellt werden, dass sie der Schweiz gegenüber nicht loyal seien. Aus Sicht der Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 17 zu 6 Stimmen - drängt sich keine Revision des Bürgerrechtsgesetzes auf, weshalb sie der Auffassung ist, dass dieser Initiative keine Folge zu geben sei. [PAGE 2692]