Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-11-27
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-27
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag David zeigt, dass wir in diesem Land immer noch sehr besorgte Ehemänner haben, denn die Minderheit David besteht ja ausschliesslich aus Männern. Grundsätzlich ist das tröstlich, und wir wissen das zu schätzen. Ich möchte hier eine Reminiszenz an die Zeit machen, als die AHV eingeführt wurde: Damals bestand unser Parlament ja nur aus Männern, und schon damals waren die Männer ausserordentlich um ihre Frauen und potenziellen Witwen besorgt. Sie setzten dannzumal ein unterschiedliches Rentenalter für die verheirateten und für die ledigen erwerbstätigen Frauen fest. Letztere mussten dannzumal bis zum 65. Altersjahr arbeiten, während die Ehefrauen mit 60 Jahren rentenberechtigt wurden. Schrittweise brachte man dann zustande, dass zunächst einmal das Rentenalter für alle Frauen gleich wurde; es wurde nämlich auf 62 Jahre festgesetzt. Die Männer sahen für sich auch keine Witwerrente vor, führten aber eine ziemlich gute Witwenrente ein. Für sich selbst sorgten sie also nicht. Die gesellschaftliche Entwicklung ging wie gesagt weiter. Heute beantragen wir, das Rentenalter von Männern und Frauen gleich festzulegen, nämlich auf 65 Jahre. Es gibt auch eine Witwerrente.
Ihre Kommission, die fast zur Hälfte aus Frauen besteht und von einer Bundesrätin begleitet wurde, beantragt Ihnen, bei der Witwenrente einen Schritt zu machen, welcher der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung trägt. Wir haben in der Schweiz eine sehr hohe Erwerbsquote der Frauen und eine klar steigende Erwerbsquote der Frauen ab 45 Jahren. Es zeigt sich ganz deutlich, dass bereits die heutige und noch mehr die zukünftige Frauengeneration sich zum Mindesten partiell wieder in den Arbeitsmarkt integrieren, wenn die Kinder einmal ausgeflogen sind. Das ist auch vom Arbeitsmarkt her mehr als erwünscht. Zudem: Wir nehmen ihnen die Witwenrente ja nicht weg - auch dann nicht, wenn die Kinder ausgeflogen sind -, sondern reduzieren sie um 20 Prozent.
Was die Überversicherung anbetrifft, die vorher so stark betont worden ist, gehe ich davon aus, dass Frau Bundesrätin Dreifuss dazu noch etwas sagen kann. Sicher ist, dass die Beispiele, die uns unterbreitet wurden, von gut ausgebauten Beamtenpensionskassen stammen. Es gibt natürlich auch das BVG-Minimum, und dort sieht es weniger komfortabel aus. Kürzungen wegen Überversicherungen gibt es im Übrigen schon heute, das ist nichts Neues. Aber wir sind überzeugt davon, dass es bei Frauen, die mehrere Kinder hatten - mindestens in einigen Fällen, dort, wo es am notwendigsten ist -, zu einer Besserstellung führen kann.
Wichtig ist noch, darauf hinzuweisen, dass die Reduktion der Witwenrente im Alter, also nach dem Pensionierungsalter, wenn die Möglichkeit, zusätzlich etwas zu verdienen, nicht mehr besteht, wieder dahinfällt und die normale Altersrente Platz greift. Dann, wenn der Sozialschutz wieder nötig ist, dann greift er auch wieder Platz. Unter all diesen Aspekten scheint es uns vertretbar, dass wir diesen kleinen Schritt analog zur gesellschaftlichen Entwicklung tun. Er ist ein guter Kompromiss zwischen dem "Weitschuss" des Bundesrates und der von mir aus gesehen - entschuldigen Sie - etwas rückwärts gerichteten Haltung des Nationalrates und der Minderheit. Diesen Kompromiss können wir mit gutem Gewissen unterstützen.