Dettling Toni · Ständerat · 2002-11-28
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-28
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, zu dieser Frage ausführlich Stellung zu nehmen; es geht meines Erachtens um eine zentrale Frage. Wenn ich damit die Vorgaben des Herrn Ratspräsidenten betreffend Kurzvotum etwas ritze, so nehme ich mir dieses Recht in dieser wichtigen Frage jetzt einfach heraus.
Gemäss dem überarbeiteten Finanzhaushalt der IV, wie er sich in der gestern ausgeteilten Tabelle präsentiert, bringt die Mehrwertsteuer wesentlich mehr ein, als ursprünglich angenommen wurde. Aus der Spalte 8 der Tabelle lässt sich errechnen, dass ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent ab dem Jahre 2006 Bruttoeinnahmen von rund 3 Milliarden Franken einbringt. Zieht man den Bundesanteil von 15 Prozent ab, resultieren in der IV-Rechnung die budgetierten Nettoeinnahmen von 2,6 Milliarden Franken; Sie sehen das auf der genannten Tabelle beim Jahr 2006.
Mit meinem Antrag, den Mehrwertsteuersatz um lediglich 0,8 Prozent zu erhöhen, würden nach Abzug des Bundesanteils Nettoeinnahmen von rund 2,1 Milliarden Franken resultieren. Auch diese Mittel reichen aus, um das strukturelle Defizit der IV zu senken, d. h. die Schuldzinsen zu bezahlen und die Schulden nach und nach zu tilgen, wenn auch wesentlich langsamer. Ja, wenn man berücksichtigt, dass auch auf der Ausgabenseite noch ein Sparpotenzial vorhanden ist, so genügen meines Erachtens 0,8 Prozent Steuererhöhung durchaus. Dass der Schuldenabbau langsamer als bei einem höheren Mehrwertsteuersatz erfolgt, liegt auf der Hand. Zu beachten gilt es allerdings, dass der Spardruck bei knapperen Mitteln eher aufrechterhalten werden kann und dass es einfacher sein wird, neue Begehrlichkeiten abzuwehren.
Zieht man alles in Betracht, kann man guten Gewissens davon ausgehen, dass für die Finanzierung der IV sowie für den notwendigen Schuldenabbau eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0,8 Prozent ausreicht; denn wir wollen ja keine Steuern auf Vorrat erheben.
Vier Punkte sollen meinen Antrag zusätzlich unterstützen:
1. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass die Mehrwertsteuer wesentlich ergiebiger ist, als ursprünglich angenommen wurde. In der Botschaft vom 21. Februar 2001 geht der Bundesrat davon aus, dass ein Mehrwertsteuerprozent im Jahre 2004 Einnahmen von netto 2,1 Milliarden Franken erbringen wird - ich verweise auf die Tabelle Nummer 2 in der Botschaft. Wie ich es bereits angetönt habe, weiss man mittlerweile, dass die Mehrwertsteuer wesentlich ergiebiger ist. Der Grund für die höheren Einnahmen liegt aber keinesfalls in der höheren Teuerung - diese liegt seit Jahren bekanntlich nur knapp über der Nullprozentgrenze -, sondern sie sind vielmehr auf zurückhaltende Annahmen in der Budgetierung der Mehrwertsteuer zurückzuführen. Ich verweise darauf, dass wir bereits heute einen Mehrwertsteuerertrag von knapp 3 Milliarden Franken haben. In der Tabelle finden Sie exakt diese Ertragsbasis erst für das Jahr 2005 vermerkt.
2. Wenn Sie auf der anderen Seite die Ausgaben anschauen, so stellen Sie fest, dass auch hier wesentliche [PAGE 1032] Unterschiede zwischen der aus dem Jahr 2001 stammenden Botschaft einerseits und der neuesten Darstellung gemäss der gestern ausgeteilten Tabelle andererseits bestehen. Sie stellen fest, dass wir durchwegs Mehrausgaben in der Höhe von 700 Millionen Franken bis einer Milliarde Franken auf der Tabelle haben, gegenüber der Angabe in der Botschaft vom Jahre 2001. Diese Differenz ist unerklärlich. Auf jeden Fall ist es sicher zu hinterfragen, wieso innerhalb von einem Jahr oder anderthalb Jahren Mehrausgaben in der Höhe von 700 Millionen Franken bis einer Milliarde Franken in der neuesten Übersicht budgetiert worden sind.
Die einmal zugesicherten Gelder werden auch ausgegeben: Meine politische Erfahrung lehrt mich, dass einmal gesprochene Mittel auch tatsächlich ausgegeben werden. Der Begehrlichkeiten gibt es in der IV bekanntlich viele, ein Strauss von Zusatzbegehren wurde uns im Zusammenhang mit der 4. IV-Revision vorgetragen. Dass es gelang, die meisten dieser Begehrlichkeiten abzuwehren, haben wir wohl zu einem schönen Teil dem Umstand zu verdanken, dass die IV-Kasse zurzeit leer ist. Was aber wird geschehen, wenn die IV dereinst bedeutende Überschüsse erzielen wird und die Schulden rasch abgetragen werden können?
Ich persönlich glaube nicht daran, dass es dann noch gelingen wird, die Sparbemühungen aufrechtzuerhalten und den Mehrwertsteuersatz zu senken. Wenn wir heute der IV ein ganzes Mehrwertsteuerprozent zusichern, werden die Sparbemühungen bald einmal erlahmen. All jene Kreise, deren Ausbaubegehren wir innerhalb der 4. IV-Revision noch zurückstellen konnten, werden mit Vehemenz für ihre Anliegen kämpfen. Es dürfte kaum lange dauern, bis neue Ausgabenposten eröffnet werden.
3. Vergessen Sie nicht, dass die Vorlage beim Souverän mehrheitsfähig sein muss. Meinungsumfragen zeigen immer wieder, dass es sich bei der Mehrwertsteuer um eine sehr unpopuläre Steuer handelt. Tiefe Einkommen werden überproportional belastet; auch der Binnenwirtschaft wird mit jeder weiteren Erhöhung Schaden zugefügt. Bisher hat der Souverän zwar jeder Anpassung zugestimmt. Ob dies immer so sein wird, das wage ich zu bezweifeln. Ich weise auch darauf hin, dass die Verbände der Wirtschaft, sowohl die Economiesuisse als auch der Schweizerische Gewerbeverband, für 0,5 Prozent Steuererhöhung plädiert haben. Ich schlage Ihnen hier 0,8 Prozent vor.
4. Die Invalidenversicherung kommt mit meinem Antrag keinesfalls zu kurz. Ich möchte dieser Versicherung mit meinem Antrag das Wasser nicht abgraben. Vielmehr müssen wir bei unserem Entscheid mitberücksichtigen, dass der IV bereits zusätzliche Mittel zugesprochen worden sind. In der vergangenen Herbstsession haben wir einen Kapitaltransfer von der EO zur IV in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken genehmigt. Zudem soll die 4. IV-Revision gemäss bundesrätlicher Botschaft gewisse Nettoeinsparungen bringen. Diese Beschlüsse gilt es nun zu würdigen und mit in das Kalkül einzubeziehen. Wenn man wegen des Kapitaltransfers die Schuldenlast reduziert und dank den Sparanstrengungen das strukturelle Defizit verringert, dann muss eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 0,8 Prozent ausreichen.
In diesem Sinn ersuche ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.