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Dittli Josef · Ständerat · 2022-02-28

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-02-28

Wortprotokoll

Der Sprecher hat es gesagt: In Artikel 6 werden die Planungsgrundsätze im Veloweggesetz festgelegt. Im Ständerat haben wir bei Artikel 6 beschlossen: "Die für die Planung der Velowegnetze zuständigen Behörden sorgen dafür, dass: [...] b. die Netze eine angemessene Dichte und die Velowege eine möglichst direkte Streckenführung aufweisen; c. die Velowege möglichst sicher sind" und "d. die Velowege einen möglichst homogenen Ausbaustandard aufweisen".

Der Nationalrat hat nun aber Artikel 6 abgeändert, indem er einleitend eine neue Formulierung gewählt hat: "Die für die Planung der Velowegnetze zuständigen Behörden sorgen im Grundsatz dafür, dass: a. die Velowege zusammenhängend [...] sind", diese "b. [...] eine direkte Streckenführung aufweisen" usw. Er hat also "im Grundsatz" eingefügt. Der Nationalrat streicht dafür nun aber bei den Buchstaben b, c und d überall den Begriff "möglichst" heraus. Er schafft sich mit dem einleitenden Einfügen von "im Grundsatz" zwar einen theoretischen Spielraum, bleibt dann aber mit der Streichung von "möglichst" in den einzelnen Bestimmungen absolut.

Aus Sicht der Minderheit wird damit die ständerätliche Forderung nach einem präzisen, konkreten Spielraum total verwässert. Die nationalrätliche Formulierung mit "im Grundsatz" ist weder Fisch noch Vogel. Sie ist sehr allgemein gehalten, wirkt nicht mehr verpflichtend und lässt praktisch alles offen. Das kann es ja nicht sein. Wir hatten schon in der ersten Runde - zuerst in der Kommission, dann auch hier im Rat - genau zu diesem Artikel 6 eine intensive Diskussion mit mehreren Anträgen, weil es sich genau bei diesem um einen zentralen Artikel handelt. Im Ständerat setzte sich letztlich [PAGE 3] überall die Mehrheit durch. Mit der ständerätlichen Formulierung bei den Buchstaben b, c und d wird genau gesagt, bei welchen Planungsgrundsätzen mit dem Begriff "möglichst" eine gewisse Flexibilität offengehalten werden soll und wo nicht. Damit wissen die Kantonsregierungen konkret und klar, wo ein gewisser Spielraum besteht.

Mit der nationalrätlichen Lösung wird nun alles verwässert, was dazu führt, dass vieles unklar ist und letztlich dann die Gerichte entscheiden, was Sache ist. Dies kann nicht in unserem Interesse sein. Wir müssen konkret aufzeigen, wo wir den Spielraum sehen. Was auf den ersten Blick also nach einer unwesentlichen Änderung aussieht, ist in der Tat aber von relativ grosser Tragweite. Bleiben wir präzis, sagen wir, wo wir den Spielraum sehen, und schwächen wir die Vorlage nicht mit einer verwässerten Formulierung wie vom Nationalrat beschlossen und von der Mehrheit beantragt.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.