Siegenthaler Heinz · Nationalrat · 2022-03-01
Siegenthaler Heinz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-01
Wortprotokoll
Die Finanzkommission hat das vorliegende Geschäft am 18. Februar beraten. Aus zeitlichen Gründen konnten keine Vorberatungen durch die Subkommissionen durchgeführt werden. Es geht dabei um drei Themenbereiche:
1.[NB]Nachtrag Ia zum Voranschlag 2022: Auslöser dieses Nachtrags ist der Parlamentsbeschluss in der Wintersession 2021, das Covid-19-Gesetz durch eine dringliche Änderung und damit einzelne Bestimmungen zu verlängern. Die dazu benötigten Mittel konnten so nicht mehr im Voranschlag 2022 berücksichtigt werden, da die Beratungen gleichzeitig stattfanden. Es handelt sich um drei Nachtragskredite im Umfang von 3,4 Milliarden Franken. Bei den Beträgen geht es um Schätzungen, die vor Bekanntgabe der Lockerungsschritte im Bereich Covid-Massnahmen vorgenommen wurden. Bei allen Schätzungen wurde aber bereits unterstellt, dass 2022 keine Schliessungen mehr stattfinden und die Massnahmen schrittweise auslaufen.
2.[NB]Mit der Botschaft des Bundesrates wird ein Zusatzkredit im Umfang von 11 Millionen Franken zu einem bestehenden Verpflichtungskredit für das Bauvorhaben der ETH in Zürich beantragt.
3.[NB]Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat in ihrem Mitbericht an die Finanzkommission des Nationalrates einen Antrag auf einen Nachtrag zum Voranschlag 2022 gestellt. Die geforderten zusätzlichen Mittel in der Höhe von 5,7 Millionen Franken sollen für temporäre Notschutzmassnahmen gegen den Wolf eingesetzt werden.
Ich komme im Detail zu den Geschäften betreffend den Nachtrag in Bezug auf die Covid-Massnahmen: Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung: 800 Millionen; Corona-Erwerbsersatz: 1,7 Milliarden; und Beitrag an die kantonalen Härtefallmassnahmen: 900 Millionen Franken. Wie eingangs erwähnt, hat das Parlament die Geltungsdauer einzelner Bestimmungen im Covid-19-Gesetz verlängert. Dadurch wird auch die Anspruchsberechtigung von Betroffenen verlängert. So müssen folglich auch die finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Die Beiträge beruhen auf Schätzungen der Verwaltung im Januar. Die Finanzdelegation hat auf Antrag des Bundesrates bereits einen Vorschuss in der Höhe von 182 Millionen Franken bewilligt. Diese Mittel werden im Bereich Erwerbsersatz für den Monat Januar eingesetzt.
Der Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung war in der Kommission unbestritten. Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, den Nachtrag für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu genehmigen.
Zu den zwei weiteren Beträgen zugunsten von Corona-Ersatzmassnahmen und kantonalen Härtefallmassnahmen lagen Kürzungsanträge vor, welche beide Beträge um die Hälfte reduzieren wollten; dies mit der Begründung, dass diese eingesetzten Mittel nach der Aufhebung der meisten Massnahmen in der Pandemiebekämpfung durch den Bundesrat gar nicht mehr benötigt würden. Zudem gelte bei der Budgetierung das Vorsichtsprinzip, Beträge müssten realistisch und voraussehbar sein.
Die Mehrheit folgte im Wesentlichen den Argumenten des Bundesrates:
1.[NB]Bei dieser Pandemie ist nichts voraussehbar und für die Zukunft realistisch beurteilbar.
2.[NB]Das Gesetz sieht vor, dass Erwerbsausfälle und Härtefallmassnahmen bis Ende 2022 zu entschädigen sind und somit die Mittel eingestellt werden müssen, weil jederzeit wieder Massnahmen zur Pandemiebekämpfung getroffen werden könnten, sobald dies nötig wäre.
3.[NB]Diese Kredite sind gebundene Mittel und können nur für die vom Parlament beschlossenen Vorgaben verwendet werden. Da es sich um ausserordentlich gebundene Kredite handelt, [PAGE 40] haben Kürzungen keinen Spareffekt und dienen nicht als finanzpolitisches Steuerungselement.
Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen, dem Nachtrag zu den Beträgen für kantonale Härtefallmassnahmen und für den Erwerbsersatz zuzustimmen.
Zum Zusatzkredit zum Neubauprojekt der ETH: Das Parlament hat zu einem früheren Zeitpunkt einem Verpflichtungskredit in der Höhe von 127 Millionen Franken zugestimmt, dies für ein Neubauprojekt im Areal der ETH Zürich. Dieser Neubau steht kurz vor der Fertigstellung. Im Verlauf der Bauausführung traten seitens des Generalunternehmens Verzögerungen, Mehraufwände und Mängel auf, welche zu Mehrkosten führen, die den Rahmen des Verpflichtungskredites übersteigen. Gemäss Finanzhaushaltgesetz muss nun eine Erhöhung des Verpflichtungskredites beschlossen werden. Ohne diesen Zusatzkredit kann das Projekt nicht fertiggestellt werden.
Die Finanzkommission stellte im Zusammenhang mit der unerfreulichen Situation diverse kritische Fragen, auch im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Generalunternehmens zur Realisierung dieses Bauvorhabens seitens der ETH. Um die Fertigstellung des Baus nicht zu gefährden, wurde vonseiten der Kommission nicht opponiert und dem Kredit in der Höhe von 11 Millionen Franken einstimmig zugestimmt. Diese 11 Millionen werden im ETH-Budget kompensiert werden können. Sie sind für den Bund kostenneutral, nicht aber für die ETH.
Hier noch eine ergänzende Information seitens der Finanzkommission: Auf Seite B2 der Fahne finden Sie den Antrag der Finanzkommission zu Artikel 4, "Nicht der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit". Um was geht es da? Bei der Erarbeitung der Fahne hat das Sekretariat festgestellt, dass der Entwurf des Bundesrates zum Beschluss über den Nachtrag fälschlicherweise den Zusatzkredit der Ausgabenbremse unterstellen will. Dies ist nicht richtig, da nach geltendem Recht die Schwelle von 20 Millionen Franken nicht überschritten wird. Die Rechtsdienste der Finanzverwaltung und der Parlamentsdienste unterstützen diese Haltung.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen auf diesem Weg, den Antrag zu unterstützen.
Zum letzten Geschäft, einem Antrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie: Wie eingangs erwähnt, stellt die UREK-N im Rahmen des Mitberichtsverfahrens einen Antrag für einen Nachtragskredit für Sofortschutzmassnahmen gegen den Wolf, dies in der Höhe von 5,7 Millionen Franken. Begründet wird das Anliegen mit dem Hinweis auf die Ablehnung des revidierten Jagdgesetzes. Dadurch fehlt eine gesetzliche Grundlage zur Regulierung des Wolfsbestandes, was wiederum zu einer starken Zunahme der Zahl der Wölfe und damit zu einer grösseren Gefährdung und zu Schäden bei Nutztieren im Alpgebiet führt. Die beantragten Mittel wären zweckgebunden und zeitlich begrenzt. Die Mittel würden gemäss Antrag mehrheitlich für Personal, also Behirtung, und Hütten eingesetzt.
Die zunehmende Grossraubtierpräsenz und die dadurch erhöhte Gefährdung der Nutztiere im Alpgebiet war in der Finanzkommission unbestritten. Aber die Verwendung und der Einsatz der beantragten Mittel gaben zu längeren Diskussionen und Fragen Anlass. Die Vertretung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) betonte mehrmals, dass die Mittel im Budgetposten "Wildtiere, Jagd und Fischerei" um 0,8 Millionen Franken erhöht wurden, welche den Kantonen zur Verhütung von Wildschäden zur Verfügung stehen. Für weitere 5,7 Millionen Franken, wie im vorliegenden Antrag gefordert, fehle aber die rechtliche Grundlage. Somit könnten für den Alpsommer 2022 keine Beiträge an die Betroffenen ausbezahlt werden.
Ergänzend wurde uns durch die Vertretung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) eine Änderung der Direktzahlungsverordnung vorgestellt. Dadurch könnten höhere Sömmerungsbeiträge für Schafhalter ausbezahlt werden. Mit diesen Geldern im Umfang von 3 Millionen Franken, für welche eine Rechtsgrundlage besteht, könnten weitere Herdenschutzmassnahmen sofort finanziert werden. Nachteil dieser Massnahmen ist, dass sie nur für die Schafhaltung vorgesehen sind und keine Zweckbindung enthalten.
Nach ausführlichen Diskussionen empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Finanzkommission aus den vorgängig erwähnten Gründen mit 18 zu 7 Stimmen, den Antrag der UREK-N abzulehnen.