Widmer Hans · Nationalrat · 2000-03-23
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-23
Wortprotokoll
Die Botschaft 99.087 betrifft Finanzhilfen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen, die so genannte Fipoi, in Genf. Das internationale Genf beschäftigt rund 30 000 Personen, und es ist für unsere Aussenpolitik von zentraler Bedeutung.
Seit dem Beginn der Neunzigerjahre entstand unter verschiedenen Städten ein verschärfter Wettbewerb in Bezug auf die Ansiedlung von internationalen Organisationen. Bundesrat und Parlament haben sehr schnell reagiert und folgende, in ihrer Gültigkeit zeitlich beschränkte Massnahmen ergriffen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Platzes Genf als eines der weltweit wichtigsten Zentren für internationale Organisationen zu verbessern:
1. Zugunsten der Welthandelsorganisation werden besondere Bedingungen gewährt.
2. Internationale Organisationen kommen in den Genuss einer neuen Darlehenspolitik.
3. Internationale Organisationen erhalten Mietverträge zu vorteilhaften Bedingungen.
Mit dem heute zu beratenden Bundesgesetz und dem vorliegenden einfachen Bundesbeschluss soll den hier zeitlich begrenzten Massnahmen neu ein dauerhafter Charakter verliehen werden.
In der Kommission wurden bei der Eintretendsebatte folgende Themen angesprochen: die Bedeutung der Nichtregierungsorganisationen innerhalb der internationalen Organisationen, der aussenpolitische Stellenwert des Weltwirtschaftsforums von Davos, schliesslich die Neutralitätspolitik und ihr Einfluss auf das internationale Genf.
Bei der Detailberatung zum Bundesgesetz über die Finanzhilfen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (Fipoi) in Genf wurde festgestellt, dass periodische Subventionen anfallen können, welche den Betrag von 2 Millionen Franken durchaus überschreiten könnten. Deshalb ist über die Ausgabenbremse abzustimmen.
Ein Antrag, welcher verlangt hatte, die Forderung, der Bundesrat habe dem Parlament alle Jahre Bericht über die gewährten Finanzhilfen zu erstatten, sei in das Gesetz aufzunehmen, wurde zurückgezogen. Der Bundesrat stellte nämlich in Aussicht, auch ohne eine solche gesetzlich stipulierte Formulierung ohnehin alljährlich einen Bericht über die Aktivitäten des internationalen Genf inklusive Fipoi ausarbeiten zu lassen.
Ein zweiter Antrag wollte die Gültigkeit des Gesetzes auf zehn Jahre beschränken. Er wurde mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt; ein Minderheitsantrag wurde jedoch nicht eingereicht.
In der Gesamtabstimmung wurde dem Bundesgesetz mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Das gleiche Stimmenverhältnis erhielt auch der Bundesbeschluss über die Umwandlung des Restbetrages der Darlehen der Fipoi in Genf zum Erwerb oder Bau verschiedener Liegenschaften.
Die Kommission beantragt Ihnen, im Hinblick auf die für unser Land und unsere Aussenpolitik wichtige Bedeutung und Stärkung des internationalen Genf in Zeiten des härter gewordenen Standortwettbewerbes beiden Teilen der Vorlage zuzustimmen.