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preparatory:AB 295736

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-01

Wortprotokoll

Wie mehrmals gesagt wurde, stützen sich die Anträge für die Nachtragskredite auf das von Ihnen gegen den Willen des Bundesrates beschlossene Gesetz bzw. auf dessen Verlängerung, die Sie im Dezember beschlossen haben. Herr Schwander würde hier am Pult stehen, wenn wir Ihr Gesetz nicht umsetzen würden. Er würde sagen, das Parlament beschliesse und der Bundesrat kümmere sich nicht darum. Wir machen einfach das, was Sie uns gesagt haben, wozu Sie uns beauftragt haben. Wir haben das nicht nur einfach so gemacht, sondern wir haben uns bei diesen Nachtragskrediten auf die Erfahrungswerte, die wir aus dem letzten Jahr hatten, abgestützt.

Beim Corona-Erwerbsersatz haben wir in den letzten Monaten 182 Millionen Franken pro Monat ausgegeben; wir haben das hochgerechnet. Ich bin auch der Meinung, dass wir [PAGE 47] diesen Betrag nicht brauchen werden, weil sich die Lage ganz offensichtlich entschleunigt hat. Einfach die Hälfte davon zu kürzen, ist abenteuerlicher als das, was wir Ihnen beantragen. Wir stützen uns auf die entsprechenden Erfahrungswerte, die wir haben. Wir werden diesen Betrag nicht brauchen. Ob Sie ihn kürzen oder nicht, spielt keine Rolle.

Wir haben in den letzten zwei Jahren bewiesen, dass wir mit dem Steuerfranken sorgfältig umgehen. Wir haben überall Kreditreste gehabt, wir werden auch hier Kreditreste haben. Wir stützen uns auf das Gesetz, das ist die rechtliche Grundlage. Ich würde Ihnen empfehlen, unseren Nachtrag so zu belassen. Es wird aber Kreditreste geben, es sei denn - das können wir immer noch nicht ausschliessen -, wir kommen gegen Ende dieses Jahres noch einmal in eine ähnliche Situation. Dann würden wir darauf abstützen. Aufgrund der heutigen Ausgangslage werden wir diesen Betrag nicht brauchen. Wir haben diesen Krediten eine saubere Berechnungsgrundlage hinterlegt, die sich auf die Erfahrungen des letzten Jahres stützt. Ich bitte Sie, die Kredite nicht zu kürzen, versichere Ihnen aber, dass wir selbstverständlich jeden Franken sorgfältig umdrehen und ihn nicht ausserordentlich ausgeben. So viel zum Corona-Erwerbsersatz.

Wir haben bei den Kantonen, gestützt auf die letztjährige Erfahrung bei den Härtefällen, eine Umfrage gemacht. Wir wollten wissen, womit sie rechnen, was für Gesuche sie haben und welcher Betrag allenfalls zur Verfügung gestellt werden muss. Auch diese Zahl ist nicht einfach zufällig oder aus dem hohlen Bauch heraus berechnet worden, sondern wir haben versucht, Ihren Auftrag sorgfältig abzuschätzen, und beantragen Ihnen den entsprechenden Kredit. Kürzungen können Sie vornehmen, wahrscheinlich reicht das Geld trotzdem, aber Sie sparen nicht, das muss ich Ihnen einfach sagen.

Sie machen etwas Politik, aber Sie sparen keinen Franken. Sie haben ein Gesetz beschlossen, und zu dem, was jetzt kommt, muss ich wieder einmal aus Schillers "Wallenstein" zitieren: "Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären." Sie haben beschlossen, jetzt folgen die Konsequenzen daraus, und wir werden versuchen, das vernünftig zu handhaben. Sie sparen also nichts, wenn Sie hier kürzen, und wir machen das so sorgfältig, wie wir das immer machen, und versuchen dann, die Kredite entsprechend zu reduzieren.

Zum Zusatzkredit zu den ETH-Bauten, den Sie angesprochen haben: Es ist in meinem siebten Jahr im Finanzdepartement bei Hunderten von Projekten jetzt das zweite Mal, dass ich Ihnen bei Bauten einen Zusatzkredit unterbreiten muss. Es ist also nicht Courant normal, dass hier unsorgfältig gearbeitet wird, sondern das ist in sieben Jahren zweimal passiert - bei Hunderten von Projekten. Es ist ganz offensichtlich so, dass man bei der ETH Mühe mit dem Generalunternehmer hat. Man prüft das. Wir beantragen Ihnen diesen Zusatzkredit, damit die Bauarbeiten nicht eingestellt werden müssen. Ich bin froh, dass gesagt wurde, dass Sie das mit Ihrer Subkommission auch noch anschauen. Wir sind selbstverständlich dran. Wir nehmen das nicht einfach hin, sondern wir überwachen das, gehen dem nach, weisen Nachforderungen zurück. Wir machen das also mit der üblichen Seriosität. Es ist weiss Gott nicht Courant normal, dass wir Kreditgrenzen überschreiten, ganz im Gegenteil; ich möchte das auch zugunsten unserer Mitarbeiter sagen.

Die Bundesfinanzen sind davon nicht betroffen, weil die ETH das aus ihrem Budget bestreiten muss. Sie wird an anderen Orten dafür weniger Geld zur Verfügung haben, wenn sie hier mehr Geld braucht. Aber es ist der formale Schritt, dass wir Ihnen einen entsprechenden Zusatzkredit unterbreiten. Wir gehen dem nach; aber damit die Bauarbeiten nicht eingestellt werden müssen, bitten wir Sie, dem Zusatzkredit zuzustimmen.

Damit komme ich zu den Wölfen. Es ist ein Stück weit Normalität eingekehrt, insofern, als wir nicht nur über Covid-Kredite diskutieren müssen, sondern wieder bei den Wölfen angelangt sind. Hier gibt es eigentlich ja zwei Arten von Grundlagen: Wir haben einerseits die Grundlagen in landwirtschaftlichen Verordnungen für die Beiträge an die Behirtung, und wir haben andererseits - und um diesen Kredit geht es jetzt - im Bundesamt für Umweltschutz den Kredit für Wildtiere, Jagd und Fischerei.

Zu den Rechtsgrundlagen: Soweit ich das jetzt aus dem Stand beurteilen kann, wurde in der Diskussion insbesondere gefordert, dass man Landwirtschafts-Personalkosten übernehmen sollte. Das BAFU hat daraufhin erklärt, dass dafür die Rechtsgrundlage fehlt. So, wie es jetzt gemäss Antrag der Minderheit vorgesehen ist - "Die zusätzlichen Mittel sind für temporäre Not-Schutzmassnahmen gegen den Wolf einzusetzen" -, würde es rechtlich tatsächlich Möglichkeiten geben. Die Aussage des BAFU, die Sie jetzt mehrmals zitiert haben, hat sich auf diesen Bereich bezogen, für den wir tatsächlich keine Rechtsgrundlage hätten. In weiteren Bereichen haben wir sie aber.

Die Frage ist, ob 5,7 Millionen Franken, jetzt aus dem Ärmel geschüttelt, nicht etwas zu viel sind. Wir müssten auch noch abschätzen können, ob wir im landwirtschaftlichen Kredit für die Behirtung noch mehr Mittel einstellen müssten oder ob es sie hier, in der Position "Wildtiere, Jagd und Fischerei", bräuchte. Ich bin der Meinung, dass Sie dem Kredit noch nicht zustimmen sollten.

Die Situation wird sich dieses Jahr für die Nutztierhaltung wahrscheinlich noch einmal verschärfen, dieser Meinung bin ich auch. Die Wolfspopulation steigt, und mit den zusätzlichen Rissen, die wir feststellen, schliesse ich nicht aus, dass wir noch einen Nachtragskredit brauchen werden. Ich würde den Kredit gerne noch einmal prüfen und feststellen, unter welcher Rubrik er eingestellt werden muss. Wir haben ja bereits einen dieser Kredite erhöht. Sicher ist, dass wir die Landwirtschaft dann nicht einfach im Regen stehen lassen werden und sagen, wir hätten keine Rechtsgrundlage. Wir müssen dann allenfalls eine Verordnung anpassen und die entsprechende Rechtsgrundlage schaffen.

Ich bin der Meinung, es ist noch nicht der Zeitpunkt, den Kredit zu beschliessen. Wir werden diesen sorgfältig anschauen, damit die Mittel auch am richtigen Ort eingestellt werden können. Im Hinblick auf die Rechtsgrundlage müsste dann allenfalls eine Verordnung angepasst werden; das kann der Bundesrat machen, wenn das notwendig ist. Ich glaube aber, es ist richtig, wenn wir den Kredit noch einmal anschauen. Wenn Sie dem Kredit trotzdem zustimmen sollten, dann wäre es gleichzeitig auch der Auftrag, dann die Massnahmen zu definieren, die entsprechend möglich sind.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, hier Nein zu stimmen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir das Anliegen sehr ernst nehmen. Wir möchten nicht eine Minderheit der Bevölkerung in den Randgebieten, in den Bergregionen mit ihren Problemen völlig alleinlassen.