Munz Martina · Nationalrat · 2022-03-01
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-01
Wortprotokoll
Ich komme im Namen der SP-Fraktion zu einem kritischeren Teil des Nachtragskredites, und zwar zum Verpflichtungskredit zum Neubauprojekt der ETH Zürich.
Die Subkommission 2 der Finanzkommission hat sich im August des Themas ETH angenommen und hat sogar vor Ort einen Besuch gemacht. Die Finanzierungsprobleme des Neubauprojektes waren dabei nie ein Thema. Wir sind deshalb aus allen Wolken gefallen, dass jetzt umgehend - mit dem Wort "umgehend" - eine Erhöhung des Verpflichtungskredites beantragt wird. Es scheint, dass dieses Projekt nicht genügend überwacht wurde.
Die Kreditüberschreitung von fast 9 Prozent wurde in der Finanzkommission wenig aufschlussreich begründet. Bei allen Bauten werden grundsätzlich Reserven eingeplant, diese sind offensichtlich auch bereits aufgebraucht. Es handelt sich also um eine massive Kreditüberschreitung, die erst kurz vor Fertigstellung bekannt wird. Weder Baumängel noch Mehrleistungen können das Überschreiten des Verpflichtungskredites in diesem Umfang rechtfertigen. Detaillierte Angaben zu den Mehrkosten wurden der Finanzkommission nicht vorgelegt. Es muss genauer hingeschaut werden, wie seriös das Generalunternehmen gearbeitet hat und ob ein solcher Auftrag überhaupt einem Generalunternehmen übertragen werden soll. Wir werden uns in der Subkommission 2 in einer nächsten Sitzung der Problematik genauer annehmen, um Ähnliches in Zukunft zu verhindern.
Die SP-Fraktion wird trotzdem knurrend dem Verpflichtungskredit zustimmen, damit der Neubau fertiggestellt und seinem Bestimmungszweck übergeben werden kann.
Den Antrag, der ursprünglich aus der UREK-N kommt, zu den Notschutzmassnahmen zur Regulierung der Wolfsbestände, die heute so emotional diskutiert werden, wird die SP-Fraktion klar ablehnen. Vor der Abstimmung zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel hat die SP gesagt, dass sie eine Regulierung innerhalb des bestehenden Gesetzes wolle und dafür auch Hand biete, dies auch, wenn es allenfalls mehr Geld und neue Massnahmen bräuchte. Die Herdenschutzmassnahmen sollen verstärkt werden können. Dazu stehen wir, wir halten Wort. Wir sind aber klar der Meinung, dass zusätzliche Mittel, sofern sie im Alpsommer 2022 nötig würden, im ordentlichen Nachtragskreditverfahren beantragt werden können.
Der Bund hat zudem bereits vorgesorgt. Einerseits wurde die Schadensschwelle für Wolfsabschüsse gesenkt, andererseits wurden für 2021 zusätzliche Finanzmittel im Umfang von 0,8 Millionen Franken beim BAFU bewilligt. Doch diese Kredite werden nicht einmal ausgeschöpft.
Das WBF schlägt jetzt für die Behirtung der Alpen eine Erhöhung der Direktzahlungen um 3 Millionen Franken vor. Damit soll die Behirtung besser entschädigt werden. Diesen Weg erachten wir als den richtigen, um den Herdenschutz zu verbessern. Damit ist auch gewährleistet, dass eine legale Basis für die Auszahlung der Gelder besteht und die nötigen Kontrollen vorgenommen werden können.
Beim[NB]Minderheitsantrag, der[NB]auf einen[NB]Antrag der UREK-N zurückgeht, besteht genau in diesem Bereich ein[NB]grosser Schwachpunkt. Für die Auszahlung der geforderten 5,7 Millionen Franken gibt es keine gesetzliche Grundlage. Das Geld dürfte gar nicht ausbezahlt werden und würde als Kreditrest am Ende des Jahres liegenbleiben. Wir sind deshalb klar der Meinung, dass der Weg über die Erhöhung der Direktzahlungen für behirtete Alpen der richtige ist, um den Herdenschutz zu verbessern.
Beim Antrag der Minderheit zweifeln wir zudem an der Datenbasis. Die Zahlen wurden unreflektiert von der [PAGE 44] parlamentarischen Initiative 21.502 der UREK-N übernommen, die in einem Wunschkatalog 5,7 Millionen Franken für den Herdenschutz fordert. Insbesondere der Betrag von 3,75 Millionen Franken für die Behirtung der Alpen scheint weit überhöht zu sein. Einerseits ist gut ausgebildetes Alppersonal Mangelware, und es wird nicht möglich sein, dieses oder nächstes Jahr 250 neue Stellen mit fähigem Alppersonal zu besetzen. Andererseits ist der Betrag von 15[NB]000 Franken pro behirtete Alp weit überhöht. Die Verwaltung rechnet mit 9000 Franken pro Behirtung, somit sind es 6000 Franken oder 67 Prozent mehr, die verlangt werden.
Der bessere Herdenschutz kann mit der Erhöhung der Direktzahlungen gewährleistet werden. Wir bitten Sie, den Antrag der UREK-N für Notschutzmassnahmen zur Regulierung der Wolfsbestände und den Minderheitsantrag der Finanzkommission abzulehnen.