Lexipedia

Schwander Pirmin · Nationalrat · 2022-03-01

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-01

Wortprotokoll

Der Nachtrag Ia im Umfang von 3,4 Milliarden Franken hat eigentlich Seltenheitswert. Der Bundesrat beantragt 3,4 Milliarden Franken einzig und allein aufgrund der Verlängerungsbeschlüsse des Parlamentes von letztem Dezember. Das kommt nicht alle Tage vor. Meines Wissens habe ich das in diesem Umfang noch nie erlebt.

Wir von der SVP-Fraktion sind der Meinung, dass diese 3,4 Milliarden Franken vom Grundsatz her gar nicht nötig sind. Mein Vorredner hat beim Wolfskredit ja die Frage gestellt: Hat sich seit Dezember etwas geändert? Es hat sich nichts geändert. Weshalb brauchen wir dann einen Nachtragskredit in Höhe von 3,4 Milliarden Franken? Bundesrat Ueli Maurer wird dann sagen, dass das der Auftrag des Parlamentes gewesen sei und man jetzt die Verlängerung budgetieren müsse. Das ist aber das Einzige, was Bundesrat Ueli Maurer sagen kann. Es hat sich nichts geändert.

Im Gegenteil: Wir haben bereits im Dezember 3,8 Milliarden Franken für die Strategie des Bundesrates bewilligt. Der Bundesrat hat im Dezember beim Voranschlag 2022 Überlegungen gemacht, wie lange die Situation noch dauert. Aufgrund dieser Überlegungen, aufgrund dieser Diskussionen im Bundesrat hat der Bundesrat 3,8 Milliarden Franken beantragt. Doch wir, das Parlament, haben gesagt: Nein, nein, wir verlängern. Hat sich etwas geändert? Ich denke, nichts hat sich geändert. Wir brauchen diese 3,4 Milliarden Franken überhaupt nicht.

Im Gegenteil: Der Bundesrat hat ja am 16. Februar dieses Jahres beschlossen, dass die Pandemie vorbei ist. Wir brauchen nichts mehr. Das heisst, wir haben zusätzlich im ordentlichen Budget in Höhe von 3,8 Milliarden Franken schon Reserven, weil es seit dem 16. Februar von heute auf morgen vorbei war. Wir können also steuern. Der Bundesrat hat gesteuert. Die Zahlen sind schon lange anders, aber der Bundesrat hat am 16. Februar gesagt, dass es vorbei ist; die Situation, die Pandemie ist vorbei. Wieso brauchen wir dann noch 3,4 Milliarden Franken?

In der Finanzkommission gingen wir nicht ganz so weit und sagten: 3,4 Milliarden Franken brauchen wir nicht, es gilt das Vorsichtsprinzip. In der Bundesverfassung heisst es zudem in Artikel 126 Absatz 3, dass der Höchstbetrag nur erhöht werden darf, wenn es angemessen ist - die Überschreitung des Höchstbetrags muss angemessen sein. Heute wissen wir, dass wir diese Erhöhung gar nicht brauchen, die Pandemie ist vorbei. Was ist denn noch angemessen, wenn wir nun 3,4 Milliarden Franken bewilligen? Gar nichts ist mehr angemessen, es ist ja gar nichts mehr vorhanden, und jetzt wollen wir einfach 3,4 Milliarden Franken bewilligen. [PAGE 46]

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie im Namen der SVP, hier wenigstens - wenigstens! - das Vorsichtsprinzip, das wir finanzpolitisch anzuwenden haben, walten zu lassen und nicht einfach aus dem hohlen Bauch heraus 3,4 Milliarden Franken zu sprechen. Diese sind zwar hochgerechnet worden, aber eben, wie gesagt, sie sind nicht mehr notwendig, die Pandemie ist beendet. Also brauchen wir den Betrag nicht mehr. Daher bitte ich Sie, hier wenigstens das Vorsichtsprinzip walten zu lassen und den Minderheitsanträgen der SVP entsprechend zuzustimmen. Das ist seriöse Finanzpolitik! Denn wir müssen die Grundsätze einhalten.

Was würden wir tun, wenn es keine ausserordentlichen Ausgaben wären? Dann könnten wir das wegen der Schuldenbremse gar nicht beschliessen, es wäre schlicht nicht möglich. Aber auch hier sagen wir wieder: Ja, es ist ausserordentlich, es ist nicht der Schuldenbremse unterworfen. Hier handelt es sich nicht einfach nur um ein "Buebetrickli", Herr Bundesrat, sondern hier hebeln wir einmal mehr das Gesetz, die Schuldenbremse, aus. Wir hebeln nicht nur das Gesetz aus, sondern wir hebeln mit diesem - selbstverständlich vom Parlament geforderten - Antrag zusätzlich die Bundesverfassung, Artikel 126, aus.

Meine Damen und Herren, das ist keine seriöse Finanzpolitik! Das ist ... Ich finde überhaupt gar keine Worte für das, was hier finanzpolitisch gemacht wird. Nach achtzehn Jahren in der Finanzkommission gehen mir die Worte aus.

Nun zum Wolfskredit: Ich habe jetzt gehört, es gebe dazu keine gesetzlichen Grundlagen. Es ist zwar bereits mehrmals gesagt worden, aber ich muss hier nochmals betonen: Artikel 10ter Buchstabe d der Jagdverordnung spricht von "weiteren Massnahmen". Diese weiteren Massnahmen sind nicht eingeschränkt, es ist nicht definiert, was weitere Massnahmen sind. Weitere Massnahmen können alles Denkbare sein. So steht es in der Verordnung. Ich spüre langsam, wie ich das schon andernorts festgestellt habe, dass offenbar das BAFU nicht alle "weiteren Massnahmen" finanzieren möchte. Das ist wahrscheinlich die Crux: Das BAFU will nicht alle weiteren Massnahmen der Kantone mit 80 Prozent finanzieren.

Es ist nicht Aufgabe des BAFU, zu definieren und festzulegen, was unter weiteren Massnahmen zu verstehen ist. Das ist skandalös! Das ist der Punkt, das ist das, was ich heute Morgen in der Finanzkommission festgestellt habe: Das BAFU will uns Parlamentariern vorschreiben, was weitere Massnahmen sind. Es ist nicht Aufgabe eines Bundesamtes, zu definieren, was weitere Massnahmen sind, sondern es ist Aufgabe eines Bundesamtes, das zu vollziehen, was wir hier beschlossen haben. Es ist skandalös!

Wir haben die gesetzliche Grundlage, wir können die Mittel sprechen, und das Bundesamt hat das dieses Jahr umzusetzen. Ich stelle immer wieder fest, dass wir Ende Jahr eine Reserve haben. Warum? Weil eben die Bundesämter die Entscheidungen nicht umsetzen und mit Projektanforderungen dann die Projekte noch verzögern. Das dürfen wir nicht dulden.

Der Verpflichtungskredit "ETH-Bauten 2014, Gloriastrasse" soll mit 11 Millionen Franken aufgestockt werden, wegen Mängeln, das ist hier auch gesagt worden. Wir müssen uns bei den Immobilien schon langsam überlegen, ob wir nicht einfach sagen wollen, dass es kein Geld gibt, dass wir das genauer anschauen wollen, wenn Mängel auftauchen, und dass die Projektführung nicht gut ist. Das ist ja nicht das erste Mal. Es ist wie bei gewissen IT-Projekten, bei denen einfach die Projektführung mangelhaft ist. Hier stellen wir das ebenso fest, und wir sollten es eigentlich nicht nur genauer anschauen, sondern wir sollten einmal handeln und sagen, dass es so nicht geht. Ich habe gezählt: Dies ist auf die letzten achtzehn Jahre gesehen etwa das 22. Projekt im Immobilienbereich, für das wir über einen Nachtragskredit diskutieren: Es tauchen Mängel auf; aufgrund der Mängel tauchen Mehrkosten auf; und wir sprechen einen Nachtragskredit, ohne zu prüfen, ob das Projekt nicht verbessert werden kann.

Insbesondere hier, wenn es um die ETH geht, ist es wichtig, dass wir diese Generalunternehmer-Aufträge und die Mehrkosten entsprechend auch kontrollieren. Wir haben von der SVP-Fraktion her trotzdem Zustimmung beschlossen, aber eigentlich sollten wir hier auch vorsichtig sein und nicht einfach über die Mängel hinwegsehen und Nachtragskredite bewilligen.

Zusammenfassend bitte ich Sie, den Minderheiten der SVP-Fraktion zu folgen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.