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Burkart Thierry · Ständerat · 2022-03-01

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-01

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates hat an ihrer Sitzung vom 28. Januar die Revision des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme (MIG) beraten. Um was geht es? Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport betreibt diverse, insbesondere militärische Informationssysteme, in denen Personendaten bearbeitet werden. Die vorliegende Änderung des MIG schafft die datenschutzrechtlich erforderlichen Rechtsgrundlagen, damit die für die Aufgabenerfüllung nötigen Personendaten auch künftig zur Verfügung stehen. Darüber hinaus enthält das MIG Bestimmungen zu einzelnen weiteren Informationssystemen mit Personendaten, die innerhalb des VBS, jedoch nicht von der Gruppe Verteidigung, betrieben werden.

Mit der Weiterentwicklung der Armee wurden die Strukturen, die Organisation und die Prozesse innerhalb der Armee und der Gruppe Verteidigung grundlegend angepasst. Damit die Aufgaben weiterhin optimal erfüllt werden können, müssen in den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung gewisse Personendaten, insbesondere besonders schützenswerte, neu oder in anderer Weise bearbeitet werden können. Dasselbe gilt für Informationssysteme des VBS, die ausserhalb der Gruppe Verteidigung betrieben werden.

Die Rechtsgrundlagen, die das Datenschutzrecht hierfür verlangt, fehlen derzeit und müssen geschaffen werden. Die Änderungen im MIG betreffen insbesondere folgende Punkte: die Bearbeitung von neuen Personendaten und von Personendaten zu neuen Bearbeitungszwecken, die Beschaffung und Bekanntgabe von Personendaten bei weiteren bzw. an weitere Stellen, Personen und Informationssysteme, die Zusammenlegung und Umbenennung bestehender Informationssysteme sowie die Neuregelung der Organe, die für die Informationssysteme verantwortlich sind, und die erleichterte Datenübermittlung mittels Abrufverfahren, Schnittstellen und elektronischer Portale. Nicht zuletzt soll auch eine Neuregelung der Dauer der Datenaufbewahrung erfolgen. Die Änderungen des MIG sollen gemäss Zeitplan am 1. Februar 2023 in Kraft treten. Bis dahin werden auf Verordnungsstufe, in der Verordnung über die militärischen Informationssysteme, die nötigen Ausführungsbestimmungen geschaffen. [PAGE 34]

Kurz zur Systematik des Gesetzes: Für jedes Informationssystem sieht das Gesetz dieselben sechs Artikel vor. Diese regeln das verantwortliche Organ, den Zweck des Informationssystems, die bearbeiteten Daten, die Datenbeschaffung, die Datenbekanntgabe und die Datenaufbewahrung.

Eintreten war in der Kommission unbestritten. In der Detailberatung wurden keine Anträge gestellt. Die Vorlage wurde schliesslich mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die SiK wird zu den Verordnungsanpassungen konsultiert.

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